Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 3: Mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt sichern
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch von Bundesfinanzminister Olaf Scholz setzen wir unsere Anstrengungen für mehr Ordnung und Fairness auf dem Arbeitsmarkt fort. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen besser vor Bezahlung unter Mindestlohn, Nichtabführung von Sozialbeiträgen und Ausbeutung geschützt werden. Gleichzeitig wollen wir einen fairen Wettbewerb für ehrliche Unternehmen gewährleisten.

Illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug schaden uns allen. Durch hinterzogene Steuern und Sozialabgaben können wichtige öffentliche Aufgaben nicht finanziert werden. Den vielen ehrlichen Unternehmen, die sich unfairer Konkurrenz ausgesetzt sehen, schaden sie genauso wie den betroffenen Beschäftigten selbst, weil Re-gelungen zu Mindestlohn und Arbeitsschutz und die soziale Sicherung für sie keine Anwendung finden. Der Zoll hat alleine in den letzten beiden Jahren Schäden in Höhe von 1,8 Mrd. Euro aufgedeckt, die u. a. durch Illegale Beschäftigung und Sozialleistungsbetrug entstanden sind. Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf der diese Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird, soll die zuständige Sondereinheit beim Zoll gestärkt werden. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) erhält dadurch zusätzliche Befugnisse und deutlich mehr Personal.

Das Gesetz stärkt auch die Einsatzmöglichkeiten des Zolls für faire Arbeitsbedingungen: Menschen aus dem EU-Ausland werden oft gezielt nach Deutschland gelockt und hier Opfer von Zwangsarbeit und Ausbeutung. Häufig werden sie zudem in Schrottimmobilien unwürdig und zu überhöhten Preisen untergebracht. Dagegen wird der Zoll zukünftig noch wirkungsvoller vorgehen und ermitteln können. Auch gegen „Tagelöhner-Börsen“ bzw. den sogenannten „Arbeiterstrich“, wo Arbeiter für meist ein-fache, körperlich anstrengende Arbeiten kurzfristig und ohne Einhaltung gesetzlicher Vorgaben angeworben und beschäftigt werden, wird der Zoll effektiver vorgehen können. Im Hinblick auf Scheinarbeitsverträge, die dazu genutzt werden, Kindergeld oder andere Sozialleistungen zu missbrauchen, wird es durch das Gesetz bessere Durchgriffs- und Ahndungsmöglichkeiten geben. Ebenso bei Fällen organisierter Kriminalität im Baugewerbe, wie z. B. in Fällen von Kettenbetrug, wenn Scheinrechnungen aus-gestellt werden, um Schwarzgeld für kriminelle Zwecke zu generieren.

TOP 11: Ausbau der Stromnetze für die Energiewende voranbringen
Am Donnerstag berät der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das Gesetz zu Beschleunigung des Energieleitungsausbau (Netzausbaubeschleunigungsgesetz), mit dem die Infrastruktur für ein Gelingen der Energiewende gestärkt werden soll. Nur mit effizienten und modernen regionalen Verteil- und überregionalen Übertragungsnetzen lässt sich das Ziel der Koalition, 65 Prozent Anteil an erneuerbare Energien an der Stromerzeugung bis 2030, erreichen.

Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden als in der Vergangenheit, um die Ziele des Koalitionsvertrags umsetzen zu können. Das Gelingen der Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem optimalen Betrieb konventioneller Kraftwerke und dem internationale Stromhandel hängt wesentlich von dem Zustand und den Kapazitäten der Stromleitungen ab. Insbesondere Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind erforderlich, um den Strom von Windkraft-parks im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden zu leiten. Nur dann können wir die Ausbauziele bei den regenerativen Energien erreichen. Darum sollen die Verfahren für Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden.

Es wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird – während des gesamten Prozesses von der Netzentwicklungsplanung bis zur Planfeststellung. Inhaltliche Kriterien beim Stromleitungsausbau, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, z. B. hinsichtlich magnetischer und elektrischer Felder, dienen, bleiben erhalten. Gleichzeitig werden entschädigungsrechtliche Regelungen bundesweit vereinheitlicht, um vom Netzausbau betroffene Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer zu entschädigen.

TOP 15: Mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung
Die reibungslose und sichere Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteln muss eine Selbstverständlichkeit sein. Das vorliegende Gesetz, das in dieser Woche im Bundestag in 1. Lesung beraten wird, soll Arzneimitteltherapien im Sinne der Patientensicherheit verbessern.

Dazu wird unter anderem der Rahmen für die Herstellung und Abgabe von Krebsarzneimitteln durch Apotheken deutlich verschärft und die Herstellung von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln durch Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern eingeschränkt. So kann das Bundesgesundheitsministerium beispielsweise künftig die Her-stellung von Arzneimitteln verbieten, wenn diese Anforderungen des Arzneimittelgesetzes nicht erfüllen. Der Bund soll außerdem künftig mehr Befugnisse bei Arzneimittelrückrufen und den Kontrollen der Hersteller in Drittstaaten bekommen.

Für Versicherte wird außerdem künftig die Zuzahlung entfallen, wenn ein Arzneimittel wegen Qualitätsmängeln zurückgerufen wird. Krankenkassen können in diesen Fällen einen Regressanspruch gegenüber dem Pharmaunternehmen geltend machen. Außerdem soll der Therapiewechsel bei Cannabis als Medizin erleichtert und entbürokratisiert werden.
Der Gesetzentwurf sieht darüber hinaus einen Fahrplan zur Einführung des elektronischen Rezepts vor, das die Versorgung der Patientinnen und Patienten mit notwendigen Arzneimitteln erleichtern und modernisieren wird.

TOP 22: Für eine Trendumkehr beim BAföG: Bessere Unterstützung für mehr Auszubildende und Studierende
Der Zugang zu Bildung für alle Menschen, unabhängig von der finanziellen Situation, ist ein grundlegend sozialdemokratisches Anliegen. Die Ausbildungs- und Studienfinanzierung im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) trägt maßgeblich zur Chancengleichheit in unserer Bildungssystem bei. In den letzten Jahren ist allerdings die Zahl der Schülerinnen, Schüler und Studierenden, die ein Anrecht auf eine Förderung durch BAföG haben oder von ihrem Förderanspruch Gebrauch machen, stetig gesunken. Ursache dafür ist unter anderem die gute wirtschaftliche Entwicklung: Steigende Einkommen führen dazu, dass viele Familien den Förderanspruch verlieren. Gleichzeitig steigen aber auch die Lebenshaltungskosten und belasten insbesondere die Familien, die jetzt knapp über den Anspruchsgrenzen liegen. Aber auch das komplizierte Antragsverfahren und die Angst vor Schulden halten junge Menschen davon ab, ihren Förderungsanspruch geltend zu machen.

Im Koalitionsvertrag haben wir uns deshalb erfolgreich für die Verbesserung des BAföG eingesetzt. Um die förderbedürftigen Auszubildenden und Studierenden wieder besser zu erreichen und bis 2021 eine Trendumkehr zu schaffen, haben wir dafür eine Milliarde Euro reserviert. Bundesfinanzminister Olaf Scholz hat nun sogar deutlich mehr Mittel bereitgestellt, nämlich insgesamt 1,23 Mrd. Euro für diese Wahlperiode.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung, der in dieser Woche in 1. Lesung beraten wird, beinhaltet viele Verbesserungen. So wird der Wohnzuschlag für nicht bei den Eltern wohnende BAföG-Geförderte im ersten Schritt der Novelle 2019 überproportional um 30 Prozent von derzeit 250 Euro auf 325 Euro angehoben. Die Bedarfssätze werden um 7 Prozent (5 Prozent im ersten Schritt 2019 und nochmals um 2 Prozent 2020) angepasst und der Förderungshöchstsatz steigt um mehr als 15 Prozent von derzeit 735 Euro auf insgesamt 861 Euro monatlich.

Damit mehr Studierenden aus der Mitte der Gesellschaft, die oftmals nur knapp über der Anspruchsgrenze liegen, eine Förderung ermöglicht werden kann, werden Einkommensfreibeträge für die Eltern um insgesamt 16 Prozent (7 Prozent 2019, 3 Pro-zent 2020 und 6 Prozent 2021) angehoben. Der Freibetrag für eigenes Vermögen von Auszubildenden wird von derzeit 7.500 Euro auf künftig 8.200 Euro ab 2020 angehoben.

Wichtig ist auch, dass die Entscheidung für oder gegen ein Studium nicht von Verschuldungsängsten geleitet ist. Deshalb sieht der Gesetzentwurf den Erlass von Rest-schulden vor, wenn der Darlehensanteil des BAföG trotz nachweisbaren Bemühens binnen 20 Jahren nicht getilgt werden kann.

Das Gesetz soll kommenden Herbst rechtzeitig zum Wintersemester 2019/2020 in Kraft treten.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen