Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 5: Sexualstrafrecht reformieren
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag der Regierungsfraktionen wird das sexuelle Selbstbestimmungsrecht durch einen Paradigmenwechsel im Strafrecht endlich umfassend zur Geltung gebracht. Nach dem Grundsatz „Nein heißt Nein“ soll künftig jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt werden. Eine Gewaltanwendung des Täters muss nicht vorliegen. Damit wird künftig verhindert, dass Fälle straflos bleiben, weil sich das Opfer zum Beispiel aus Angststarre oder der Furcht vor weiteren gravierenden Verletzungen nicht zur Wehr setzten konnte. Darüber hinaus sieht die Formulierungshilfe die Einführung von zwei neuer Tatbestände vor. Neben einem gesonderten Tatbestand der sexuellen Belästigung wird auch der Tatbestand „Straftat aus Gruppen“ geschaffen. Der vorliegende Änderungsantrag ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung des sexuellen Selbstbestimmungsrechts und ein großer Erfolg für die Frauen der CDU/CSU und der SPD, auf deren Initiative der Änderungsantrag maßgeblich zurückgeht.

TOP 7: Schädliche Steuergestaltung internationaler Konzerne verhindern
Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Empfehlungen der G20/OECD umgesetzt werden, um schädliche Steuergestaltung multinationaler Unternehmen durch einen besseren Informationsaustausch der nationalen Steuerbehörden erheblich einzuschränken. Künftig sollen Steuerverwaltungen durch länderbezogene Berichte international tätiger Unternehmen Informationen über die globale Aufteilung von Erträgen und die entrichteten Steuern erhalten und gegenseitig austauschen. Dadurch können steuerrelevante Gestaltungsrisiken insbesondere bei den Verrechnungspreisen besser erkannt werden. Die deutschen Steuerbehörden werden künftig nicht nur länderbezogene Berichte deutscher Konzerne erhalten, sondern auch die länderbezogenen Berichte großer ausländischer Konzerne, die in Deutschland durch Tochtergesellschaften oder Betriebstätten tätig sind.

TOP 12: Verbindliche Regeln für Integration schaffen
Mit dem Integrationsgesetz, das wir diese Woche in 2./3. Lesung behandeln, werden erstmals verbindliche Regeln für Integration in Deutschland geschaffen. Der Gesetzentwurf verbessert die Angebote zum Spracherwerb und fördert eine schnelle Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Gleichzeitig fordert das Gesetz die aktive Beteiligung an diesen Angeboten ein. Die Integration auf dem Arbeitsmarkt ist einer der Kernpfeiler für gesellschaftliche Integration. Das Gesetz sieht daher ein Bündel von Maßnahmen vor, um die rasche Eingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen: Für einen schnellen und sinnvollen Beschäftigungseinstieg legt der Bund ein Arbeitsmarktprogramm für 100.000 zusätzliche, gemeinnützige Arbeitsgelegenheiten für Asylsuchende auf. Zudem wird die Förderung der Berufsausbildung gezielter ausgestaltet. Ausbildungsbegleitende Hilfen, die assistierte Ausbildung und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen sollen je nach Zielgruppe früher als bisher zur Verfügung stehen und die Berufsausbildungsbeihilfe und das Ausbildungsgeld zum Teil erstmalig geöffnet werden. Zudem wird die Vorrangprüfung befristet für drei Jahre bei Asylsuchenden sowie Geduldeten ausgesetzt. Die Bundesländer bestimmen dabei selbst, in welchen Arbeitsagenturbezirken die Regelung abhängig von der Arbeitsmarktlage zum Tragen kommt. Darüber hinaus soll es Rechtssicherheit für Flüchtlinge in Ausbildung und die auszubildenden Betriebe geben: Der Aufenthaltsstatus von geduldeten Auszubildenden in schulischer und betrieblicher Ausbildung wird so geregelt, dass eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung gelten wird. Bei anschließender ausbildungsadäquater Beschäftigung wird ein Aufenthaltsrecht für zwei weitere Jahre erteilt (sog. „3+2-Regel“). Die derzeit hierfür gültige Altersgrenze von 21 Jahren wird aufgehoben. Im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens konnten wir durchsetzen, dass bei einem Ausbildungsabbruch die Duldung einmalig zur Suche eines neuen Ausbildungsplatzes um sechs Monate verlängert wird. Um den raschen Spracherwerb besser zu fördern, erleichtert das Gesetz den Zugang zu den Integrationskursen für Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive. Unter Beibehaltung der Sprachkursanteile soll die Wertevermittlung in den Integrationskursen deutlich von 60 auf 100 Unterrichtseinheiten aufgestockt werden. Zudem sollen die Wartezeiten bis zum Zustandekommen eines Integrationskurses von bisher drei Monaten auf sechs Wochen verkürzt werden. Kursträger sind zudem künftig verpflichtet, ihr Kursangebot sowie freie Kursplätze zu veröffentlichen. Der Gesetzentwurf sieht gleichzeitig Anreize für einen schnellen Erwerb der deutschen Sprache und die frühe Eingliederung in den Arbeitsmarkt vor. Die Kriterien zur Erteilung des Daueraufenthaltsrechts sollen künftig gestaffelt werden. Wer sich beim Spracherwerb und der Integration in den Arbeitsmarkt anstrengt, soll etwas davon haben. Die Anforderungen an die Integrationsleistungen berücksichtigen jedoch die besondere Situation von Flüchtenden, die nicht mit denen der Arbeitsmigration gleichzusetzen sind. Bereits nach drei Jahren wird Flüchtlingen eine Niederlassungserlaubnis erteilt, wenn sie die deutsche Sprache beherrschen (Sprachniveau C1) und ihren Lebensunterhalt weit überwiegend selbst sichern. Nach fünf Jahren erhalten Flüchtlinge eine Niederlassungserlaubnis, wenn sie es schaffen, neben weiteren Kriterien hinreichende deutsche Sprachkenntnisse (Sprachniveau A2) vorzuweisen und ihren Lebensunterhalt überwiegend zu sichern. In bestimmten Härtefällen wird von diesen Voraussetzungen abgesehen. Mit der Einführung einer befristeten Wohnsitzzuweisung für anerkannte Flüchtlinge und Asylsuchende soll den Bundesländern die Möglichkeit gegeben werden, die Verteilung von Schutzberechtigten besser zu steuern. Die SPD hat darauf geachtet, dass diese Regelung einer schnellen Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht entgegensteht: Wer eine Berufs- bzw. Hochschulausbildung oder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einem Umfang von mindestens 15 Stunden wöchentlich aufnimmt, die den durchschnittlichen Bedarf einer Einzelperson in der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Regelbedarf und Kosten der Unterkunft deckt, ist deshalb von der Wohnsitzzuweisung ausgenommen.

TOP 18: Mehr Schutz für Prostituierte
Mit dem Gesetz wollen wir das Prostitutionsgewerbe regulieren und so die dort tätigen Frauen und Männer besser vor Gewalt und Ausbeutung schützen. Kernelement ist dabei die Einführung einer Erlaubnispflicht für alle Prostitutionsgewerbe. Zukünftig muss sich jeder Betreiber einer Zuverlässigkeitsprüfung unterziehen, um so auszuschließen, dass vorbestrafte Menschenhändler ein Bordell betreiben. Außerdem muss jeder Betreiber ein Betriebskonzept vorweisen können und gesundheitliche, räumliche und hygienische Mindeststandards einhalten. Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzes liegt auf der gesundheitlichen sowie der rechtlichen Aufklärung und Beratung für alle Prostituierten. Diese ist zukünftig verpflichtend mit einer Anmeldung verbunden und soll einmal im Jahr, bei Prostituierten unter 21 Jahren halbjährlich durchgeführt werden.

TOP 22: Wettbewerb im Schienenverkehr stärken
Der Gesetzentwurf in 2./3. Lesung zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich dient der Umsetzung der europäischen Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums. Die wesentlichen Schwerpunkte sind die weitere Sicherung des diskriminierungsfreien Zugangs zur Eisenbahninfrastruktur und die Ausgestaltung der Regulierung der Entgelte für die Schienennutzung. Schwerpunkt hierbei ist die transparentere Entgeltregulierung, durch die den Betreibern der
Schienenwege Anreize zur Senkung der Infrastrukturkosten und der Trassenentgelte gegeben werden. Die Entgelte für Nutzung der Schienenwege sollen künftig der Genehmigung durch die Bundesnetzagentur unterliegen.

TOP 28: Transplantationsregister einführen
Mithilfe des Gesetzes wollen wir erstmals in Deutschland ein Transplantationsregister einführen, in dem Daten von verstorbenen Organspendern, Organempfängern und Lebendspendern zentral zusammengefasst und miteinander verknüpft werden. Ziel des Gesetzes ist es, die von unterschiedlichen Stellen im Transplantationswesen erhobenen Daten in einem Register zusammenzufassen. Hierdurch wird eine Datengrundlage geschaffen, mit der Erkenntnisse für eine qualitative Verbesserung und Weiterentwicklung der transplantationsmedizinischen Versorgung in Deutschland gewonnen werden können. Die Daten der Organempfänger und der lebenden Organspender werden nur mit ihrer ausdrücklichen Einwilligung an das Transplantationsregister übermittelt. Zudem wird das Transplantationsregister unter Aufsicht der Bundesbeauftragten für Datenschutz stehen.

TOP 29: Straßenverkehrsrecht europäisch vereinheitlichen
Mit dem Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze, das diese Woche in 2./3. Lesung im Bundestag beraten wird, werden vor allem europarechtliche Vorschriften umgesetzt und die Digitalisierung der Verwaltungsabläufe vorbereitet. Das Gesetz ermöglicht unter anderem internetbasierte Wiederzulassung außer Betrieb gesetzter Fahrzeuge auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk und dient der Vorbereitung und Realisierung einer vollelektronischen Registerführung des Fahreignungsregisters. Daneben wurden im Fahrerlaubnisrecht durch zahlreiche Überarbeitungen die Begrifflichkeiten hinsichtlich inländischer und ausländischer Fahrerlaubnisse die Rechtlage europäisch harmonisiert. Zudem nehmen wir in einem Änderungsantrag die Forderung der Länder auf, dass die Polizei entlastet werden soll: So können stattdessen künftig Beliehene und Verwaltungshelfer Großraum- und Schwertransporte begleiten.

TOP 33: EEG Novelle: Kostenanstieg bremsen, Ausbau planvoll steuern
Diese Woche wird die EEG-Novelle 2016 in 2./3. Lesung im Bundestag beraten. Die Erfolgsgeschichte der Erneuerbaren Energien wollen wir verstetigen und ihre Weiterentwicklung für alle Akteure verlässlich gestalten. In der aktuellen Novelle geht es darum, den weiteren Kostenanstieg zu bremsen, den Ausbau planvoll zu steuern und die erneuerbaren Energien weiter an den Markt heranzuführen. Die Novellierung des EEG ist dabei durch zwei Kernvorhaben geprägt: Zum einen soll die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbare Energien-Anlagen zukünftig wettbewerblich im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden. Dabei wird das EEG 2016 für Bürgerenergiegesellschaften die Teilnahme an Ausschreibungen für Onshore-Windprojekte erleichtern. Zum anderen wird der Ausbau der erneuerbaren Energien-Anlagen stärker mit dem Netzausbau synchronisiert werden. Auf der Grundlage eines novellierten Referenzertragsmodells sollen zukünftig die weniger windhäufigen, aber wirtschaftlich ertragreichen Standorte mit Blick auf die Ertragssituation eine vergleichbar hohe Prämie erhalten wie Anlagen an windreichen Standorten. Damit soll der Ausbau gleichmäßiger im Bundesgebiet verteilt und die Übertragungsnetze entlastet werden. Außerdem wird der Ausbaukorridor von Wind-Onshore-Anlagen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und im Norden von Hessen auf 58 Prozent des bundesweiten Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 reduziert, um die Ausbaugeschwindigkeit in Netzengpassgebieten zu reduzieren und die Übertragungsnetze zu entlasten.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen