Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu zwei Stunden debattiert. TOP 3: Strafrechtlicher Schutz bei Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole
Mit dem Gesetz sollen nicht deutsche staatliche Symbole zukünftig noch besser geschützt werden. Die Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten ist bereits nach § 104 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar. Jedoch wird in § 104 Absatz 1 StGB das Zerstören oder Beschädigen der Flagge eines ausländischen Staates derzeit nur dann unter Strafe gestellt, wenn diese auf der Grundlage von Rechtsvorschriften oder nach anerkanntem Brauch öffentlich gezeigt wird. Diese genannten Voraussetzungen erfüllt beispielsweise das öffentliche Verbrennen einer ausländischen Staatsflagge während einer Demonstration jedoch nicht.
§ 104 StGB hat einen doppelten Schutzzweck: Geschützt ist zum einen das Ansehen ausländischer Staaten, zum anderen das Interesse der Bundesrepublik Deutschland an guten Beziehungen zu anderen Staaten. Das öffentlichkeitswirksame Verbrennen einer ausländischen Flagge zum Beispiel bei einer Demonstration kann sowohl das Ansehen des ausländischen Staates als auch die guten Beziehungen zu dem Staat beeinträchtigen und soll aus diesem Grund zukünftig strafbar sein. Der neue Tatbestand beschränkt sich auf das Zerstören und Beschädigen, da hierdurch symbolhaft das Existenzrecht des betroffenen Staates in Frage gestellt wird. Betroffen von der neuen Regelung sind auch Flaggen, die offenkundig in Anlehnung an die offizielle Staatsflagge hergestellt worden und diesen ähnlich sind.
Die bisherige Prozessvoraussetzung, wonach die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt, entfällt. Das Erfordernis des Strafverlangens der ausländischen Regierung stellt sicher, dass Strafverfahren unterbleiben, die dem Interesse des verletzten Staates zuwiderlaufen (z.B. wenn der verletzte Staat befürchtet, dass durch ein Strafverfahren und die damit verbundene öffentliche Erörterung der Schaden noch vergrößert wird).

TOP 5: Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen
Dieser Gesetzentwurf soll zu einer weiteren Verbesserung der Luftsicherheit führen. Angriffe sogenannter Innentäter können heute eine große Bedrohung für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs darstellen. Zum Schutz vor derartigen Angriffen wird die
Zuverlässigkeit aller Personen überprüft, die in besonderer Weise Einfluss auf die Sicherheit des Luftverkehrs nehmen können. Hierzu sollen die Rahmenbedingungen dieser luftsicherheitsrechtlichen Zuverlässigkeitsüberprüfungen maßgeblich verbessert werden. Im Wesentlichen sollen die Möglichkeiten des Informationsaustausches zwischen den Luftsicherheits- und anderen Behörden (insbesondere der Bundespolizei und den Zollbehörden) zum Zweck der Zuverlässigkeitsüberprüfung von luftsicherheitsrelevanten Personen erweitert werden. Darüber hinaus werden die gesetzlichen Grundlagen zur Errichtung eines bundesweiten Luftsicherheitsregisters geschaffen, um die Verarbeitung und den Austausch von Informationen über Zuverlässigkeitsüber-prüfungen zu erleichtern und zu modernisieren. Eine Evaluierung des Gesetzesvor-habens ist innerhalb von fünf Jahren nach dessen Inkrafttreten vorgesehen.

TOP 7: Organspenden – wie die Zahl der Spenderinnen und Spender erhöht werden kann
Angesichts der seit Jahren niedrigen Spenderzahlen soll die gesetzliche Grundlage für Organspenden so bald wie möglich verändert werden. Dabei liegen zwei konkurrierende Gesetzentwürfe vor, die jeweils von Abgeordneten verschiedener Fraktionen unterstützt werden und die wir diese Woche in 2./3. Lesung im Bundestab beraten. Die zwei Entwürfe unterscheiden sich insbesondere bei der Frage wie die Zahl der Organ-spender erhöht werden kann, durch eine Zustimmungs- oder eine doppelte Widerspruchslösung. Beide Konzepte sehen umfangreiche Aufklärungs- und Informations-kampagnen der Bevölkerung vor, um die neuen Regeln bekannt zu machen.
Gesetzentwurf mit Zustimmungslösung
Eine Gruppe von Abgeordneten strebt mit ihrem Gesetzentwurf eine Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende an. So soll Bürgern über ein Online-Register die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Die Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende soll künftig auch in den Ausweisstellen möglich sein. Ferner ist vorgesehen, dass die Hausärzte ihre Patientinnen und Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespenden beraten und sie zur Eintragung in das Register ermutigen sollen.
Gesetzentwurf mit Widerspruchslösung
Eine zweite Gruppe von Abgeordneten strebt mit ihrem Gesetzentwurf eine doppelte Widerspruchslösung bei der Organspende an. Demnach gilt jeder Bürger und jede Bürgerin als mögliche Organ- oder Gewebespender*in, der oder die zu Lebzeiten keinen Widerspruch erklärt hat. Wenn zugleich auch den nächsten Angehörigen kein entgegenstehender Wille bekannt ist, gilt die Organentnahme als zulässig. Mit der Einführung der doppelten Widerspruchslösung soll ein Register erstellt wer-den, in dem Bürger ihre Erklärung eintragen lassen können.

TOP 11: Einführung einer Wohnungslosenstatistik
Wohnungslosigkeit gehört zu den bedrückendsten Formen von Armut. Sie führt nicht nur zu sozialer Ausgrenzung, sondern bringt die betroffenen Menschen in eine extrem kritische Lage. Wir müssen daher wirksam gegen Wohnungslosigkeit vorgehen. Bund, Länder und Kommunen sind hier gleichermaßen gefordert. Allerdings stehen bislang keine belastbaren Daten und Statistiken darüber zur Verfügung, wie viele Menschen tatsächlich von Wohnungslosigkeit betroffen sind. Das soll sich ändern. Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche in 2./3. Lesung den Regierungsentwurf zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung und kommt damit langjährigen Forderung sozialpolitischer Verbände und der Länder nach. Mit einem Änderungsantrag greifen wir die Anregung der Ausschussanhörung auf, die Statistik mittelfristig - soweit möglich - auf eine breitere Datengrundlage zu stellen. Mit der Einführung einer gesetzlich geregelten Bundesstatistik schaffen wir erstmals eine solide Datengrundlage zur Wohnungslosigkeit in Deutschland. Die Statistik soll dazu beitragen, um vor Ort passende Maßnahmen und Präventionsprogramme auf den Weg zu bringen, die Wohnungs- und Obdachlosigkeit vermeiden.

TOP 17: Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings
Das Ansprechen von Kindern im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte ist seit dem Jahre 2004 als sogenanntes Cybergrooming strafbar. Da die Norm jedoch bereits vorbereitende Handlungen des Täters unter Strafe stellt, wird dieser Tatbestand nach geltendem Recht ausdrücklich von der Versuchsstrafbarkeit ausgenommen. Der Straftatbestand greift deshalb bisher dann nicht, wenn der Täter irrig glaubt, auf ein Kind einzuwirken, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen, z.B. Eltern-teil oder Ermittler kommuniziert. Mit dem Gesetz stellen wir den Versuch des Cybergroomings in Zukunft unter Strafe, wenn die Vollendung der Tat allein daran scheitert, dass der Täter irrig annimmt, auf ein Kind einzuwirken. Zudem erweitern wir die Handlungsmöglichkeiten der Strafverfolgungsbehörden im Rahmen der Ermittlungen wegen des Verdachts der Kinderpornographie. Die einschlägigen Foren verlangen von den Nutzern zumeist, dass diese bei der erstmaligen Registrierung und dann in regelmäßigen Abständen als „Vertrauensbeweis“ selbst kinderpornographisches Material zur Verfügung stellen. Den Ermittlungsbehörden ist nach geltendem Recht der Zugang zu diesen Foren daher erheblich erschwert. Die neue Regelung soll den Strafverfolgungsbehörden daher unter engen Voraussetzungen erlauben, kinderpornographische Schriften künstlich (computergeneriert) herzustellen und für Ermittlungen zu verwenden. Die Nutzung von echten Bildern bleibt selbstverständlich verboten. Diese dürfen auch nicht zur Herstellung der künstlichen Bilder verwendet werden.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen