TOP 7: Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens

Wir wollen, dass Schuldner*innen nach einer finanziellen Notlage wieder schneller auf die Beine kommen und ihnen ein Neustart ermöglich wird. Mit dem Insolvenzrecht und der sogenannten Entschuldung durch Erteilung einer Restschuldbefreiung sind dafür die Grundlagen geschaffen.

Die Bundesregierung setzt mit dem vorgelegten Gesetzentwurf eine Richtlinie der EU um, mit der die Frist für die Erteilung der Restschuldbefreiung von sechs auf drei Jahre verkürzt wird. Diese Frist soll bereits für Insolvenzverfahren gelten, die ab dem 1. Oktober 2020 beantragt werden. Damit wollen wir auch diejenigen unterstützen, die durch die Folgen der COVID19-Pandemie in eine finanzielle Notlage geraten sind und das Insolvenzverfahren eröffnen müssen. Für Verbraucher*innen wird die Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens zunächst bis zum 30. Juni 2025 befristet. Eine Entfristung wird die Bundesregierung zu gegebener Zeit prüfen.

Die Verkürzung der regulären Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens soll aber nicht dazu führen, dass im Falle einer zweiten Insolvenz den Schuldner*innen eine zweite Restschuldbefreiung schneller erteilt wird. Deshalb unterliegt die erneute Erteilung einer Sperrfrist von 11 Jahren und einer fünfjährigen Verfahrensdauer.

Uns ist wichtig, dass der Prozess der Restschuldbefreiung nicht unnötig erschwert geschweige denn in die Länge gezogen wird. Denn Entschuldung ermöglicht einen wirtschaftlichen Neuanfang, der insbesondere in Krisenzeiten elementar zur Ankurbelung der Wirtschaft ist.

TOP 10: Arbeitsschutzkontrollgesetz

Arbeit darf nicht krank machen. Darum sorgen wir jetzt auch in der Fleischindustrie für verlässlichen Gesundheitsschutz. Denn auch in der Fleischwirtschaft dürfen sich Arbeitgeber der Verantwortung für ihre Beschäftigten nicht entziehen. Deshalb setzen wir jetzt auch zügig das Arbeits-schutzprogramm für die Fleischwirtschaft um: mit einem Arbeitsschutzkontrollgesetz, das in dieser Woche in erster Lesung beraten wird.

Die im Zusammenhang mit aktuellen Corona-Ausbrüchen in der Fleischbranche fest-gestellten Mängel und Versäumnisse haben gezeigt: Beim Schutz der Gesundheit gibt es dringenden Handlungsbedarf – es geht um elementare Arbeitnehmer*innenrechte.

Wir wollen mit einheitlichen Kontrollstandards und höheren Bußgeldern für verlässlichen Arbeits- und Gesundheitsschutz sorgen. Außerdem müssen wir in außergewöhnlichen Notlagen handlungsfähiger sein. In der Fleischindustrie machen wir die elektronische Aufzeichnung der Arbeitszeit zur Pflicht und verbieten den Einsatz von Fremdpersonal im Kerngeschäft, wie wir es im Arbeitsschutzprogramm für die Fleischwirtschaft angekündigt haben. Nicht zuletzt wird die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften verbessert.

TOP 12: Steuerliche Entlastung von Familien

Wir stellen Familien finanziell besser. Das ist uns wichtig – nicht nur vor dem Hinter-grund der Corona-Krise. Der Regierungsentwurf für ein Zweites Familienentlastungs-gesetz reiht sich ein in zahlreiche familienpolitische Maßnahmen der vergangenen Jahre. Nach dem Gesetzentwurf, der in erster Lesung beraten wird, bekommen Familien ab 1. Januar 2021 monatlich 15 Euro mehr Kindergeld – das sind jährlich 180 Euro mehr. Damit beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind jeweils 219 Euro, für das dritte Kind 225 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind jeweils 250 Euro. Mit dieser zweiten Erhöhung gehen wir über das verfassungsrechtlich Notwendige hinaus. Das Geld kommt direkt bei den Familien an. Gleichzeitig steigen die Kinderfreibeträge um 576 Euro auf insgesamt 8.388 Euro. Zusätzlich sorgen wir dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Durch eine Senkung des Einkommensteuertarifs gleichen wir die Effekte der „kalten Progression“ aus. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. Auch erhöhen wir den Grundfreibetrag. So werden die verfügbaren Einkommen der Bürgerinnen und Bürger und vor allem der Familien gestärkt. Darüber hinaus möchten wir auch weiterhin Menschen mit Behinderung finanziell unterstützen. Deshalb wollen wir die Behinderten-Pauschbeträge verdoppeln und steuerliche Nachweispflichten für den Erhalt der Beträge verschlanken.

TOP 14: Zukunftsprogramm Krankenhäuser

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie wichtig eine qualitativ hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung ist. Vor allem in Krankenhäusern. Damit Patient*innen in Deutschland auch in Zukunft von der hohen Versorgungs- und Pflegequalität unserer Einrichtungen profitieren, setzen wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das im Konjunkturpaket beschlossene „Zukunftsprogramm Krankenhäuser“ um. Für moderne stationäre Notfallkapazitäten sowie für die digitale Ausstattung und Vernetzung unserer Krankenhäuser stellen wir insgesamt drei Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt bereit.

Hinzu kommen weitere 1,3 Milliarden Euro von den Bundesländern und Krankenhaus-trägern. Gleichzeitig schaffen wir Rahmenbedingungen, um coronabedingte Erlösausfälle und Mehr-kosten für Krankenhäuser im Bedarfsfall auszugleichen. Zudem unter-stützen wir Eltern von erkrankten Kindern: Wir erhöhen die Bezugszeit des Kinderkrankengeldes für 2020 von 10 auf 15 Tage (für Alleinerziehende auf 30 Tage). Und auch diejenigen, die coronabedingt Angehörige pflegen, haben wir im Blick: Bis zum Ende des Jahres verlängern wir die Akuthilfe Pflege und das Pflegeunterstützungsgeld.

TOP 17: Stärkung des fairen Wettbewerbs

Mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs schützen wir zukünftig vor allem kleine Unternehmen und Online-Shops vor teils existenzgefährdenden Abmahngebühren und Vertragsstrafen bei Bagatellverstößen. Wir schieben missbräuchlichen Abmahnungen einen Riegel vor. Abzocker durchsuchen mit sogenannten Crawlern Websites automatisiert nach Bagatellverstößen und versenden eine Vielzahl von Abmahnungen per Serienbrief, um die Kostenerstattung und hohe Vertragsstrafen zu kassieren.

Verstöße gegen gesetzliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten können zwar noch abgemahnt werden, für Mitbewerber besteht jedoch kein Anspruch mehr auf die Erstattung der Kosten. Auch die Möglichkeiten für Vertragsstrafen werden eingeschränkt sowie die Strafen für kleine Unternehmen in einfach gelagerten Fällen auf 1000 Euro gedeckelt. Wer dennoch missbräuchlich abgemahnt wird, hat nun einen Anspruch auf Erstattung der Kosten seiner Rechtsverteidigung in der Höhe, in der auch der Abmahnende sie geltend gemacht hat. Darüber hinaus bleibt die Klagebefugnis der Gewerkschaften erhalten.

Autoersatzteile für Modelle mit Designs, die nach dem Inkrafttreten des Gesetzes ein-getragen werden, unterliegen zukünftig nicht mehr dem Designschutz und werden somit deutlich preiswerter. Die Monopolstellung der Hersteller wird endlich aufgebrochen.

TOP 19: Brexit: Anpassung Freizügigkeits- und Sozialrecht

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält zwei wichtige Änderungen im Freizügigkeitsrecht sowie Änderungen im Bereich des BAföG und Sozialgesetzbuch. Das Freizügigkeitsrecht regelt allgemein die aufenthaltsrechtliche Situation von EU-Bürgern, die sich in Deutschland aufhalten und von ihren Familienangehörigen, wenn diese selbst nicht EU-Bürger sind. Drei der Regelungen im Gesetzesentwurf stehen im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union. Solche britischen Staatsangehörige, die bereits vor Ende des Übergangszeitraums in einem anderen Mitgliedstaat leben und dies auch danach weiter tun, haben aufgrund des Austrittabkommens auch nach dem Ende des Übergangszeitraums ein Aufenthaltsrecht. Die entsprechenden Regelungen im Austrittsabkommen müssen in Deutschland rechtzeitig vor Jahresende umgesetzt sein. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Betroffenen automatisch ein Aufenthaltsrecht erhalten und nur ein entsprechendes Aufenthaltsdokument als Nachweis ausgestellt wird. Damit schaffen wir ein hohes Maß an Rechtssicherheit für unter das Austrittsabkommen fallende britische Staats- und ihren Familienangehörigen.

Aufgrund neuerer Entwicklungen im europäischen Recht waren einige Fälle im Gesetz zu berücksichtigen, in denen Personen, die EU-Bürgern nahestehen, wie etwa pflegebedürftige, nicht in gerader Linie Verwandte oder langjährige Lebensgefährten, nunmehr ausdrücklich ein Aufenthaltsrecht eingeräumt werden kann. Ansprüche auf einen Aufenthalt sind damit nicht verbunden.

Gleichzeitig schafft der vorliegende Gesetzentwurf eine Grundlage dafür, dass deutschen Studierenden und anderen BAföG-Berechtigten auch nach Ende des Übergangszeitraums für einen im Vereinigten Königreich bereits vorher begonnenen Ausbildungsabschnitt gegebenenfalls noch bis zu dessen Abschluss Leistungen nach dem BAföG gewährt werden können. Ferner wird die Grundlage dafür geschaffen, dass Leistungen der Arbeitsförderung weiterhin kostenfrei auf Konten bei Banken im Vereinigten Königreich überwiesen werden dürfen.

TOP 21: Stärkung der Sicherheit im Pass- und Ausweiswesen

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Neuregelungen im Bereich des Pass- und Ausweiswesens mit dem Ziel, die öffentliche Sicherheit zu stärken. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Fingerabdrücke im Speichermedium des Personalausweises künftig verpflichtend gespeichert werden. Bislang war das freiwillig und nur auf Antrag. Um einer Manipulation bei der Pass- oder Personalausweisbeantragung durch das sogenannte „Morphing“ vorzubeugen, und einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen sowie Sicherheitsinteressen zu schaffen, ist nun eine Regelung enthalten, welche den Bürger*innen die Wahl gibt, ob sie die Lichtbilder im Fotohandel oder bei der Pass- und Ausweisbehörde erstellen lassen wollen. Details zur Registrierung der Dienstleister und für eine sichere elektronische Übertragung der Bilder werden in einer separaten Verordnung geregelt. Es werden weiterhin Vorschriften zum Abruf der Seriennummer überarbeitet und eine Versionsnummer auf deutschen und ausländerrechtlichen Dokumenten eingeführt. Für Strafgefangene wird eine Ausweispflicht ab dem dritten Monat vor Haftentlassung eingeführt. Die Geltungsdauer von Kinderreisepässen wird mit dem Gesetzentwurf auf ein Jahr verkürzt. Letztlich sollen die Angaben des Geschlechts im Reisepass den Standard-Bestimmungen der ICAO (International Civil Aviation Organisation - Internationale Zivilluftfahrtorganisation) angeglichen werden.

TOP 22: Änderung des Bundeswahlgesetzes

Im Falle einer Pandemie gibt es nach der aktuellen Fassung des Bundeswahlgesetzes keine Möglichkeit, aus infektionsschutzrechtlichen Gründen auf die Durchführung der Kandidatenaufstellung in Versammlungen zu verzichten. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll für den Fall einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt geregelt werden, dass die Benennung von Wahlbewerber*innen auch ohne Versammlung möglich ist. Bedingung ist, dass der Wahlprüfungsausschuss vorab feststellt, dass Versammlungen zur Aufstellung von Wahlbewerber*innen ganz oder teilweise unmöglich sind. Die Feststellung durch den Wahlprüfungsausschuss ist nur zulässig, wenn zu dem definierten Zeitraum für die Durchführung der Bundestagswahl nur noch neun Monate Abstand sind und aus diesem Grund ohne Sonderregelungen die Bewerberaufstellung und die Durchführung der Wahl gefährdet wäre.

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) wird in diesem Fall ermächtigt, durch eine Rechtsverordnung (RVO) Abweichungen von den Bestimmungen über die Aufstellung der Wahlbewerber zuzulassen. Dies soll jedoch nur als letztes Mittel in Frage kommen, um die Durchführung der Wahlen zu sichern. Beispielsweise könnte ermöglicht werden, dass die Parteien durch Vorstandsbeschluss von anderslautenden Regelungen ihrer Satzung abweichen können, um die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte bei der Kandidatenaufstellung ausnahmsweise in anderer Form zu ermöglichen.

TOP 23: Verlängerung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes

Der Schock der Corona-Krise hat unsere Wirtschaft auf das Äußerste herausgefordert. Mit verschiedenen Hilfsprogrammen wie der Soforthilfe für Selbständige/Kleinstunternehmen, KfW-Krediten/-Liquiditätshilfen sowie dem Kurzarbeitergeld und anderen finanziellen staatlichen Hilfen auch durch die Bundesländer, konnten wir viele Unternehmen unterstützen und Arbeitsplätze sichern. Um in Bedrängnis geratenen Unternehmen die nötige Luft zu geben, staatliche Hilfen zu beantragen und Sanierungsbemühungen voranzutreiben hatten wir die Aussetzung der haftungsbewehrten und teilweise auch strafbewehrten Insolvenzantragspflichten rückwirkend zum 1. März 2020 beschlossen. Dies war ein wichtiger Baustein, um die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie abzufedern. Diese Fristen laufen zum 30.09.2020 aus.

Dieser zielgerichtete Eingriff hat sich bewährt: Eine Pleitewelle konnte zunächst verhindert werden. Viele Unternehmen konnten Zeit zur Krisenbewältigung gewinnen – und durch vielfältige staatliche Hilfen, sich neu strukturieren und ausrichten. Aber dennoch sollte den zahlungsfähigen, aber überschuldeten Unternehmen weiterhin die Möglichkeit gegeben werden, sich weiter durch staatliche Hilfsangebote und im Rahmen außergerichtlicher Verhandlungen zu sanieren bzw. zu finanzieren.

Aus diesem Grund haben wir uns im Koalitionsausschuss darauf geeinigt, die Aussetzung der Antragspflicht bis zum 31. Dezember 2020 für überschuldete Unternehmen zu verlängern. Dabei ist jedoch zwischen zahlungsunfähigen und überschuldeten Unternehmen zu unterscheiden. Für überschuldete Unternehmen, die noch zahlungsfähig sind, wird die Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht mit dem vorliegenden Gesetzentwurf verlängert. Denn bei diesen Unternehmen bestehen noch gute Chancen, die Insolvenz dauerhaft abzuwenden und so Arbeitsplätze zu sichern. Bei bereits zahlungsunfähigen Unternehmen hat sich die Insolvenz mittlerweile so stark vertieft, dass keine Verbindlichkeiten mehr getilgt werden können und eine Insolvenz eben nicht mehr abwendbar ist. Damit stärken wir die Position unserer Apotheken gegenüber ausländischen Versandapotheken.

TOP 30: Einführung eines Lobbyregisters

Die Vertretung gesellschaftlicher Interessen gegenüber der Politik und der allgemeinen Öffentlichkeit gehört zu den Wesensmerkmalen einer demokratischen Gesellschaft. Seit jeher sind Interessenvertreter*innen unterschiedlichster Art in verschiedenen Formen an demokratischen Willensbildungsprozessen beteiligt. Der vorliegende Gesetzentwurf beinhaltet verschiedene Maßnahmen, um die Vertretung von Interessen transparenter zu machen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein Regelungsrahmen für das Miteinander von Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft geschaffen werden. Es wird eine Registrierungspflicht („Lobbyregister“) für diejenigen geschaffen, die Interessenvertretung gegenüber dem Deutschen Bundestag ausüben und dabei im demokratischen Willensbildungs- und Entscheidungsprozess mitwirken. Interessenvertreter*innen werden verpflichtet, sich einen Verhaltenskodex zu geben, der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert und ein öffentliches Rügeverfahren bei Verstößen vorsieht. Verstöße gegen die Registrierungspflicht werden künftig mit Ordnungsgeld sanktioniert.

TOP 31: Zukunftstechnologie Künstliche Intelligenz (KI)

Am 19. Februar 2020 hat die Europäische Kommission das Weißbuch „Zur Künstlichen Intelligenz – ein europäisches Konzept für Exzellenz und Vertrauen“ vorgelegt, das von einer „Europäischen Datenstrategie“ und einer Europäischen Strategie zur „Gestaltung der digitalen Zukunft Europas“ flankiert wird. Die SPD-Bundestagsfraktion unterstützt eine verantwortungsvolle und menschenzentrierte Nutzung von Künstlicher Intelligenz, um die Wettbewerbsfähigkeit und Innovation in der Europäischen Union fördern. Daher begrüßen wir die Initiative der EU-Kommission.

In einem gemeinsamen Antrag mit der Union fordern wir die Bundesregierung auf, die Umsetzung des Weißbuchs zu einem der Schwerpunkte der deutschen Ratspräsidentschaft zu machen. Dabei ist uns besonders wichtig, die Risiken von KI konsequent zu adressieren, und einen Rechtsrahmen zu erarbeiten, der den Schutz der Grundrechte und die Sicherheit aller Bürger*innen gewährleistet - und zugleich Innovationen ermöglicht. So erreichen wir eine breite Akzeptanz gegenüber der Technologie. Daneben müssen zahlreiche Forschungsanstrengungen intensiviert, gebündelt und zielgenau gefördert werden. Schließlich ist sicherzustellen, dass die EU zu einer besseren Datenlage zu den Auswirkungen von Künstlicher Intelligenz kommt. So können wir die Veränderungen verantwortungsvoll ausgestalten.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen