Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 3: Finanzierung der Kosten des Atomausstiegs sicherstellen
Abschließend beraten wir in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Neuordnung der Verantwortung der kerntechnischen Entsorgung, der von den Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der Fraktion Bündnis90/Die Grünen eingebracht wurde. Der Gesetzentwurf setzt die Empfehlungen der Kommission zur Überprüfung der Finanzierung des Kernenergieausstiegs (KFK) um. Künftig wird die Verantwortung für die kerntechnische Entsorgung zwischen den Betreibern der Kernkraftwerke und dem Bund aufgeteilt. Die Betreiber bleiben für die gesamte Abwicklung und Finanzierung der Stilllegung und des Rückbaus der Kraftwerke und der Verpackung der radioaktiven Abfälle zuständig. Der Bund wird künftig die Durchführung und Finanzierung der Zwischen- und Endlagerung verantworten. Dazu stellen die Betreiber dem Bund finanzielle Mittel i.H.v. 17,3 Mrd. Euro zzgl. einen Risikozuschlags von 6,1 Mrd. Euro zur Verfügung. Die Mittel werden in einen Fonds übertragen, der sie vereinnahmt, anlegt und auszahlt. Durch den Risikozuschlag können sich die Betreiber von möglichen Nachschüssen an den Fonds befreien. Ebenfalls abschließend beraten wird ein Gesetzentwurf zur Sicherstellung der Nachhaftung der Konzerne für den Rückbau der Atomkraft: Bisher konnten sich die Betreiber durch Konzernumbauten von möglichen Folgekosten weitgehend befreien. Dies wird künftig unterbunden, in dem eine gesetzliche Nachhaftung von herrschenden Unternehmen für von ihnen beherrschte Betreibergesellschaften eingeführt wird.

TOP 11: Schwarzarbeit bekämpfen
Mit dem geplanten Gesetz sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls und der zuständigen Landesbehörden weiter verbessert werden: Hierfür sollen u.a. die rechtlichen Voraussetzungen für neue IT-Verfahren zur Vorgangsbearbeitung geschaffen werden. Außerdem erhält die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen automatisierten Zugriff auf das Zentrale Fahrzeugregister des Kraftfahrt-Bundesamtes. Zudem soll die Finanzkontrolle Schwarzarbeit künftig für die Ahndung von Meldeverstößen nach dem Vierten Sozialgesetzbuch auch dann zuständig sein, wenn die Verstöße in einem Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit aufgedeckt wurden. Die für die Bekämpfung der handwerks- und gewerberechtlichen Schwarzarbeit zuständigen Landesbehörden erhalten zudem - entsprechend ihrer im Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz normierten Aufgaben - eigene Prüfungsbefugnisse.

TOP 13: Kommunales Investitionsprogramm verdoppeln
Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2016 verdoppelt der Bund das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ um 3,5 Milliarden Euro auf insgesamt 7 Milliarden Euro. Diese Mittel sollen gezielt für Investitionen des Bundes in die kommunale Bildungsinfrastruktur eingesetzt werden. Möglich wird dies durch unseren Verhandlungserfolg im Rahmen der Neuordnung der föderalen Finanzbeziehungen, mit dem wir das Kooperationsverbot im Bildungsbereich aufgebrochen haben.

TOP 24: Bessere Kontrolle der Selbstverwaltungsorgane in der GKV
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, über den wir in erster Lesung beraten, sollen einheitliche Regeln für alle bundesweiten Selbstverwaltungsorgane in der gesetzlichen Krankenversicherung durchgesetzt werden, um mehr Transparenz im Verwaltungshandeln zu erreichen. Künftig sollen allen die gleichen Haushalts-, Wirtschaftsführungs- und Berichtspflichten auferlegt werden. Dazu gehören auch die Stärkung der Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane. Dafür werden die Einsichts- und Prüfrechte der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch als Minderheitenrechte ausgestaltet und die Berichtspflichten des Vorstands gesetzlich verankert. Ebenso müssen alle Selbstverwaltungsorgane künftig einheitliche und präzise Informationspflichten zu Rücklagen und Betriebsmitteln erfüllen und regelmäßige externe Prüfung der Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung durchführen. Auch die Innenrevisionen sollen mit dem geplanten Gesetz gestärkt werden.

TOP 27: Gesund ernähren
Der ernährungspolitische Bericht der Bundesregierung fasst die Grundlagen, Ziele und Maßnahmen in den Bereichen Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz für den Zeitraum 2013 bis 2017 zusammen. Ziel ist es, den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher vor gesundheitlichen Risiken und vor Täuschung durch Lebensmittel und Produkte des alltäglichen Gebrauchs kontinuierlich zu verbessern. Die Sicherheit von Lebensmitteln wurde in dieser Legislaturperiode u.a. verbessert durch: Ein Höchstgehalt für Kontaminanten in Lebensmitteln, die Senkung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung, eine überarbeitete Verordnung über neuartige Lebensmittel sowie den Ausbau der Kontrolle des wachsenden Online-Handels mit Lebensmitteln. Beispiele für den Schutz vor Täuschung und Irreführung sind die Mindestschriftgröße für die Pflichtangaben auf Lebensmittelverpackungen, die Vorschriften zur Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten sowie die Pflicht, die 14 Hauptallergene auf Lebensmittelverpackungen hervorzuheben. Der Bericht erscheint in dieser Form zum ersten Mal. Die Themen Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz waren in der Vergangenheit Teil des verbraucherpolitischen Berichts der Bundesregierung.

TOP 31: Starke Forschung und Innovation für Europas Zukunft
Die enormen Herausforderungen, vor denen die Europäische Union steht, verlangen auch in der Forschungs- und Innovationspolitik nach den richtigen Weichenstellungen. Für den Erhalt der Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit Europas müssen der Europäische Forschungsraum und die Förderung von Forschung und Innovation durch die Europäische Union mehr denn je dazu beitragen, qualitätsgeleitet Exzellenz zu fördern, die Leistungsfähigkeit der europäischen Wissenschafts- und Innovationssysteme zu stärken und die Forschungs- und Innovationskluft zwischen EU-Mitgliedstaaten und Regionen in Europa zu verringern. In diesem Zusammenhang begrüßt der Antrag, dass die Bundesregierung mit der „Strategie zum Europäischen Forschungsraum“ eine Vorreiterrolle und Vorbildfunktion für die Erarbeitung entsprechender Strategien in anderen EU-Mitgliedstaaten übernommen hat. Darüber hinaus fordert der Antrag die Bundesregierung auf, bei der weiteren Gestaltung des Europäischen Forschungsraums unter anderem die nationale und europäische Roadmap zum Europäischen Forschungsraum konsequent umzusetzen und miteinander zu verzahnen.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen