Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu zwei Stunden debattiert. TOP 5: Beteiligung an VN-Mission im Südsudan (UNMISS) verlängern
Auch neun Jahre nach seiner Unabhängigkeit hat der Südsudan keinen Frieden gefunden und bleibt auf die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft angewiesen. Zwar haben sich die Bürgerkriegsparteien im September 2018 auf ein Friedensabkommen geeinigt, doch die Sicherheitslage bleibt fragil. Zudem sind von gut zwölf Millionen Einwohnern über sieben Millionen auf humanitäre Hilfe angewiesen, rund 1,5 Millionen Menschen sind binnenvertrieben und ca. 2,2 Millionen Menschen in die Nachbarstaaten geflüchtet.
Die prioritäre Ausrichtung von UNMISS bleibt der Schutz der Zivilbevölkerung. Der deutsche militärische Beitrag soll weiterhin in der Beteiligung von Einzelpersonal in Führungsstäben der Mission sowie in Beratungs-, Verbindungs- bzw. Beobachtungs-offizieren bestehen. Der vorliegende Antrag sieht eine Verlängerung des Mandats bis zum 31. März 2021 vor. Die Truppenobergrenze soll weiterhin bei 50 Soldatinnen und Soldaten liegen.

TOP 7: Für eine enge und faire Partnerschaft mit Großbritannien
Der Antrag der Fraktionen von SPD, CDU/CSU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN formuliert Anforderungen an das Mandat der EU für die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich. Der Bundestag nutzt seine starken Mitspracherechte, die er in Europaangelegenheiten gegenüber der Bundesregierung hat. Sie soll sich dafür einsetzen, dass die EU entschieden und geeint gegenüber Großbritannien auftritt. Als Leit-gedanke für die künftigen Handelsbeziehungen müssen faire Wettbewerbsbedingungen verankert und durchgesetzt werden.
Am 31. Januar 2020 hat das Vereinigte Königreich die Europäische Union verlassen. Dies ist ein bislang einmaliger und tiefer Einschnitt in der Geschichte der europäischen Integration. Immerhin ist dieser Austritt auf Basis eines Abkommens und somit in geregelter Art und Weise erfolgt. Dieses Austrittsabkommen sicher dauerhaft insbesondere die Rechte von EU-Bürgern in Großbritannien bzw. die von britischen Bürgern in der EU, legt die finanziellen Verpflichtungen Großbritannien gegenüber der EU fest und schafft klare Verhältnisse für Wirtschaft und Unternehmen. Bis Ende 2020 gelten übergangsweise zunächst alle EU-Regeln weiter.
Entgegen pessimistischer Erwartungen, die den Zerfall der gesamten EU voraussahen, hat die EU in dem vierjährigen Prozess vom Brexit-Referendum 2016 bis zum Austritt bemerkenswerte Einigkeit bewiesen.
Nun stehen Verhandlungen über die künftigen Beziehungen zwischen den 27 Mitglied-staaten und dem Vereinigten Königreich an. Am 31.12.2020 endet die Übergangsfrist, bis zu der das neue Abkommen in Kraft sein muss.
Auch die künftige Partnerschaft zwischen der EU und Großbritannien soll eng sein. Beide Seiten bleiben geographisch, geschichtlich und kulturell eng verbunden. Die bisher intensive wirtschaftliche Verbundenheit wird aber belastet werden, weil Groß-britannien keine Zollunion mit der EU eingehen will. Zudem muss unfairer Wettbewerb zulasten von Umwelt-, Klima-, Sozial- oder Arbeitsstandards ausgeschlossen sein.

TOP 9: Beteiligung an VN-Mission in Darfur (UNAMID) verlängern
Nach der Absetzung des sudanesischen Präsidenten Omar al-Bashir durch das Militär im April 2019, befindet sich der Sudan in einer fragilen Umbruchsphase. Die neue Regierung hat einige deutliche Zeichen gesetzt, dass sie mit der Vergangenheit bre-chen will. Dazu bringen wir einen Koalitionsantrag ein, der unsere Unterstützung des Transformationsprozesses klar zum Ausdruck bringt. Und wir entsprechen dem Wunsch der Übergangsregierung nach Verlängerung der UNAMID-Mission. Die Mission hat unter anderem die Aufgabe Zivilpersonen zu schützen, die Einhaltung der Menschenrechte zu beobachten beziehungsweise über ihre Missachtung zu berichten und die Bereitstellung humanitärer Hilfe zu erleichtern und die Sicherheit des humanitären Personals zu gewährleisten.
Es liegt im deutschen Interesse, die neue sudanesische Regierung in ihrem Streben nach einer dauerhaften Lösung des Darfur-Konflikts auch weiterhin zu unterstützen. Das deutsche Engagement leistet einen Beitrag zur Stabilität in der Sudan-Sahel-Region und entspricht den Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung, denen Konfliktbewältigung und Friedensförderung zu Grunde liegen.
Der VN-Sicherheitsrat beabsichtigt, bis zum 31. März 2020 einen Beschluss über einen verantwortungsvollen Abbau hin zu einem Ausstieg aus UNAMID zu fassen und in Abhängigkeit von dieser Entscheidung im Einvernehmen mit der sudanesischen Regierung eine Folgepräsenz zu mandatieren. Da Unwägbarkeiten hinsichtlich der weiteren Entwicklung des Friedensprozesses in Darfur und mit Blick auf eine vom Sicherheitsrat geplante Folgemission bleiben, und um den VN wie auch dem eingesetzten Personal Planungssicherheit zu bieten, beantragt die Bundesregierung die Zustimmung des Deutschen Bundestages zu einer Verlängerung des Bundeswehreinsatzes bis zum 31. Dezember 2020. Die Truppenobergrenze soll von 50 auf 20 Soldatinnen und Soldaten reduziert werden. Der deutsche militärische Beitrag wird wie bisher im Wesentlichen in der Beteiligung von Einzelpersonal in den Führungsstäben der Mission bestehen.

TOP 11: Faireres- Kassenwettbewerb-Gesetz
Die geplanten Angriffe auf die Selbstverwaltung haben wir erfolgreich verhindert. Die wichtige Rolle des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes bleibt unangetastet. Außerdem haben wir verhindert, dass der Verwaltungsrat verkleinert wird, was die Repräsentanz der kleinen Kassenarten verschlechtert hätte. Die Vorstände der Kassen werden in Zukunft stärker eingebunden, ohne dass es zu Blockaden des Vorstandes oder des Verwaltungsrates kommt.
Wir wollen einen fairen Wettbewerb zwischen den Krankenkassen. Chronisch Kranke oder ältere Menschen mit mehreren Erkrankungen dürfen für die Kassen nicht zum Risiko werden. Es darf auch keinen Unterschied machen, ob eine Kasse viele Gutverdiener versichert oder mehr Bezieher niedriger Einkommen. Auch der Wohnort eines Versicherten darf nicht zum Nachteil werden. Alle diese Unterschiede gleicht der Risikostrukturausgleich aus.
Damit der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fairer wird, beraten wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung einen Gesetzentwurf, der den Risikostrukturaus-gleich weiterentwickelt. Wir führen u.a. ein Krankheits-Vollmodell, eine Regionalkomponente und einen Risikopool ein, der Behandlungen mit besonders hohen Kosten abdeckt.
Das unterschiedliche Aufsichtshandeln zwischen Bundes- und Landesaufsichten wird vereinheitlicht. Es bleibt aber bei den geteilten Zuständigkeiten. Langfristig wollten wir deshalb zu einer einheitlichen Aufsicht kommen
Mitbeschlossen wird ein Maßnahmenpaket zur Vermeidung von Lieferengpässen bei Arzneimitteln. Hersteller und Großhändler werden stärker in die Pflicht genommen. Patientinnen und Patienten können bei Lieferengpässen in der Apotheke schneller mit anderen verfügbaren Arzneimitteln versorgt werden, ohne dass sie Aufzahlungen leisten müssen.

TOP 13: Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien
Als Lehre aus der Finanzmarktkrise 2007/2008 beschlossen die G20 das Kreditausfallrisiko zu reduzieren und die Rolle von Dienstleistern für die Abwicklung standardisierter Derivategeschäfte – sogenannter zentraler Gegenparteien - zu stärken. Diese fungieren nach der regulatorischen Neuausrichtung des Finanzsystems als systemrelevante Knotenpunkte und sollen die Transparenz über die Geschäfte verbessern und das Ausfallrisiko eines Geschäftspartners auffangen.
Das Gesetz enthält Sonderregelungen für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien. Wegen der unterschiedlichen Geschäftsmodelle sollen über die Sanierungs- und Abwicklungsvorschriften von Kreditinstituten hinaus besondere Re-gelungen für zentrale Gegenparteien eingeführt werden.
Dadurch sollen die Finanzstabilität und die Fortführung der kritischen Funktionen der zentralen Gegenpartei im Falle einer Schieflage gesichert werden. Dabei soll der Rückgriff auf staatliche Mittel zum Schutz der Steuerzahler möglichst vermieden wer-den.
Die Einführung von Sanierungs- und Abwicklungsvorschriften in Deutschland erfolgt im Vorgriff auf die Europäische Verordnung zur Sanierung und Abwicklung zentraler Gegenparteien, da mit einer fortschreitenden Verlagerung von auf Euro lautenden Derivategeschäften nach Deutschland gerechnet wird. Wegen der damit verbundenen steigenden Risiken bei den zentralen Gegenparteien soll der regulatorische Rahmen rechtzeitig gestärkt werden.
Im Rahmen des Gesetzes werden außerdem Fondsverwaltern zusätzliche Instrumente zur besseren Liquiditätssteuerung von Investmentfonds in Krisenfällen, sogenannte Liquiditätstools, zur Verfügung gestellt. Schließlich wird ein ermäßigter Versicherungssteuersatz für Dürreversicherungen in der Landwirtschaft eingeführt. Die landwirtschaftlichen Betriebe können sich dadurch bereits in diesem Jahr gegen dürrebedingte Ertragsausfälle zu vergünstigten Konditionen absichern.

TOP 14: Stiefkindadoptionen auch in nichtehelichen Familien ermöglichen
Das Bundesverfassungsgericht hat den vollständigen Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien für verfassungswidrig erklärt und den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. März 2020 eine Neuregelung zu treffen. Mit dem vorliegenden Gesetz wird der verfassungswidrige Ausschluss der Stiefkindadoption für Paare in
verfestigter Lebensgemeinschaft beseitigt. Mit diesem Gesetz der Bundesregierung wird in Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Stiefkindadoption durch eine Person zugelassen, die mit dem Elternteil in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebt.
Paare in einer verfestigten Lebensgemeinschaft werden mit einer Generalverweisung in einem neuen § 1766a BGB Ehepaaren in Bezug auf die Stiefkindadoption gleich-gestellt. Als „verfestigt“ gilt eine Lebensgemeinschaft, wenn die Personen seit mindestens vier Jahren oder als Eltern eines gemeinschaftlichen Kindes mit diesem eheähn-lich zusammenleben. In den parlamentarischen Verhandlungen hat die SPD-Fraktion erreicht, dass der generelle Ausschluss für Partner, die noch mit einem Dritten verheiratet sind, relativiert wird. In Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Ehepartners soll auch künftig eine Adoption möglich sein.

TOP 20: Mietpreisbremse verlängern
Die SPD ist die Partei der Mieterinnen und Mieter. Deshalb haben wir uns für die Verlängerung der Mietpreisbremse stark gemacht und konnten uns letztlich gegen den Widerstand der Union durchsetzen. Denn ohne eine neue gesetzliche Regelung würde die Mietpreisbremse schon 2020 in einigen Bundesländern auslaufen. Mit dem Gesetz, das wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschließen werden, schaffen wir die Option für die Landesregierungen, die Regelungen zur Miet-preisbremse um weitere fünf Jahre zu verlängern. Mehrere Studien belegen, dass die Mietpreisbremse wirkt. Sie schützt Mieterinnen und Mieter vor rasant steigenden Mieten. Die Möglichkeit der Verlängerung bis zum 31.12.2025 wird dafür sorgen, dass diese Wirkung anhalten kann. Darüber hinaus – und das ist die bemerkenswertere Errungenschaft aus Sicht der SPD - verschärfen wir die Mietpreisbremse: Zu viel gezahlte Miete kann künftig rückwirkend ab Beginn des Mietverhältnisses bis zu 30 Monate zurückgefordert werden. Zurzeit gilt dies erst ab dem Zeitpunkt einer Rüge. Diese Regelung geht über die Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag hinaus und führt dazu, dass Vermieterinnen und Vermieter erst gar keine unzulässigen Mieten verlangen werden, weil sie sich sonst entsprechenden Rückzahlungsverpflichtungen aus-setzen. Dies ist eine wichtige Stärkung der Rechte von Mieterinnen und Mieter, die es ohne die SPD nicht geben würde.

TOP 22: Aufstiegs-BAföG
Wir reformieren das Aufstiegs-BAföG. Mit dem Gesetzentwurf, den wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung beraten und beschließen, machen wir einen wichtigen Schritt, um die berufliche Weiterbildung noch attraktiver zu gestalten und die Gleich-wertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung voranzubringen. Das Gesetz tritt zum 1. August 2020 in Kraft. Höhere Zuschüsse zu Prüfungs- und Lehrgangskosten, geringere Gebühren für bestandene Prüfungen sowie die komplette Übernahme der Unterhaltskosten während einer Vollzeitmaßnahme erleichtern künftig die Entscheidung, eine Aufstiegsfortbildung aufzunehmen. Dadurch rücken wir die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Weiterbildung in den Vordergrund und stellen die Aufstiegschancen vieler Berufstätiger sehr viel besser. Das fordert die SPD schon lange. Besonders der im Gesetz vorgesehene Vollzuschuss zum Unterhalt ist wichtig. Davon profitieren vor allem die angehenden Erzieherinnen und Erzieher, da sie ihre Ausbildung überwiegend in Vollzeit absolvieren und der Beruf mit Abstand auf Platz 1 in der Förderstatistik steht. Der größte Teil von ihnen sind Frauen. Zudem werden wir noch einen Entschließungsantrag zur Reform verabschieden. Darin stellen wir wichtige Weichen für die Zukunft der Erzieherinnenausbildung, da in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe bis 2023 in allen Bundesländern die Voraussetzungen für eine praxisintegrierte vergütete Ausbildung geschaffen werden sollen. Darüber hinaus fordern wir von der Bundesregierung, dass das neue Aufstiegs-BAföG umfassend evaluiert und die Öffentlichkeitsarbeit für das Instrument gestärkt wird, damit noch mehr Interessierte vom Aufstiegsinstrument profitieren können. Im Entschließungsantrag hat die SPD-Bundestagsfraktion starke Akzente gesetzt.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen