In dieser Woche beraten wir in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes (TMG) und machen damit endlich den Weg für offene WLAN-Netze in Deutschland frei. Mit der Verabschiedung setzen wir eine wichtige Vereinbarung des Koalitionsvertrages um.
Freies WLAN ist Teil einer modernen digitalen Infrastruktur. Deutschland hat hier eindeutig Nachholbedarf. Mit dem Gesetz haben wir gemeinsam mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel dafür gesorgt, dass deutlich mehr freies WLAN im öffentlichen Raum, in Cafés, Bibliotheken, Kaufhäusern, Schulen aber auch im privaten Umfeld ermöglicht wird. Das wird auch einen großen Innovationsschub geben. Abmahnanwälte haben hingegen schlechte Karten. Was wir im Detail ändern werden: Um mehr Rechtssicherheit für WLAN-Anbieter zu schaffen, wird mit der Änderung in § 8 Abs. TMG klargestellt, dass auch WLAN-Anbieter die volle Haftungsprivilegierung als Internetzugangsanbieter (Accessprovider) genießen. Durch die Gleichstellung von WLAN-Anbietern mit Accessprovidern ist eine Haftung eines WLAN-Anbieters für Rechtsverletzungen Dritter ausgeschlossen. Zudem sind alle zwischenzeitlich diskutierten Auflagen wie Vorschaltseiten und Passwortpflichten oder die Unterscheidung nach privaten und gewerblichen Anbietern vom Tisch.

Die Gefahr von Schadenersatzansprüchen oder von kostenpflichtigen Abmahnungen für WLAN-Betreiber für Rechtsverletzungen Dritter gehört damit der Vergangenheit an. Die berüchtigten Abmahnwellen gegen Cafés oder Familien, die viele Menschen verunsichern, wird es in dieser Form nicht mehr geben. Ein Internetzugangsanbieter kann weder zur Zahlung von Schadenersatz, noch zur Tragung der Abmahnkosten und der gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der von einem Dritten begangenen Rechtsverletzung verpflichtet werden. Die Privilegierung der WLAN-Betreiber schließt auch eine Inanspruchnahme auf Beseitigung und Unterlassung aus. Nicht ausgeschlossen ist dagegen in Extremfällen die Möglichkeit einer gerichtlichen Anordnung. Auch das gibt das europäische Recht vor. Allerdings darf auch hier keine Haftung des Diensteanbieters festgestellt werden, und es dürfen keine Abmahnkosten oder gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten für WLAN-Betreiber entstehen. Ebenso wäre eine gerichtliche Anordnung zur Schließung eines Internetzugangs, zur Sicherung durch Verschlüsselung und Passwortschutz oder zur Überwachung der laufenden Kommunikation auf Rechtsverletzungen unzulässig. Die Hürden für eine solche gerichtliche Anordnung sind somit enorm hoch.

Die WLAN-Störerhaftung, wie wir sie bisher kannten, wird es nicht mehr geben. Damit stellen wir nochmals die europäischen Vorgaben klar. Um Zweifel bei der Auslegung der Reichweite der Haftungsprivilegierung auszuschließen, haben wir den Willen des Gesetzgebers auch in der Begründung zum Gesetz klar zum Ausdruck gebracht. Damit setzen wir die Forderungen nach mehr Rechtssicherheit um, die zum Beispiel von Freifunk-Initiativen, Cafébetreibern, Handelsverbänden oder dem Städte- und Gemeindebund an uns herangetragen wurden. Das Gesetz soll nach drei Jahren evaluiert werden. Begleitend legen die Koalitionsfraktionen einen Entschließungsantrag vor, um illegale Plattformen im Internet effektiver zu bekämpfen. Dazu muss der Europäische Rechtsrahmen verändert werden. Außerdem müssen die Finanzierungsströme der illegalen Plattformen ausgetrocknet werden. Mit dem vorliegenden Gesetz fördern wir echtes freies WLAN. Das verbessert die alltägliche Nutzung des Internets ganz konkret und ist zugleich ein Schritt in die digitale Zukunft unseres Landes.