Zur Abstimmung des Deutschen Bundestages über den Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS, erklärt der Bundestagsabgeordnete Frank Junge:

"Nichts kann den Terror und die Gewalt rechtfertigen, mit denen der sogenannte „Islamische Staat“ (IS) in immer mehr Regionen dieser Welt die Menschen in Angst und Schrecken versetzt. Diesem mörderischen Treiben muss ein Ende bereitet werden! Dabei bin ich mir im Klaren darüber, dass beim entschlossenen Kampf gegen diese Terrororganisation auch militärische Mittel nicht prinzipiell ausgeschlossen werden dürfen. Dennoch lehne ich aktuell ein Eingreifen deutscher Streitkräfte in Syrien mit dem Ziel, die Terrormiliz des IS zu bekämpfen, ab.

Entscheidend ist dabei für mich, dass es gegenwärtig kein Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen gibt, mit dem man einen solchen Bundeswehreinsatz rechtfertigen könnte. Ich habe Zweifel daran, ob Artikel 51 der UN-Charta (Stichwort: Recht auf kollektive Selbstverteidigung) und Artikel 42 des Lissabon-Vertrages (Stichwort: militärische Beistandsklausel) eine unter völker- und verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten ausreichende Legitimation für ein militärisches Eingreifen darstellen.

Außerdem würde sich die Bundeswehr mit einem Kampf gegen die Terrormiliz des IS an einem Krieg beteiligen, dessen Ausmaß wir noch gar nicht abschätzen können. Ein solcher Einsatz würde langfristig geführt werden müssen, um überhaupt die Chance zu haben, erfolgreich zu sein. Dieser Sachverhalt setzt meines Erachtens voraus, dass es dafür eine gemeinsame Strategie der internationalen Staatengemeinschaft im Rahmen einer konkret abgestimmten UN-Mission gibt, mit z.B. Schutzzonen für die zivile Bevölkerung und mit politischen, wirtschaftlichen und humanitären Handlungsschwerpunkten, wie es nach einem Militäreinsatz weiter geht. Tatsache ist aber, dass dieses Konzept nicht nur nicht existiert. Es ist zudem so, dass sich zurzeit viele Staaten an diesem militärischen Einsatz mit nationalen Eigeninteressen beteiligen. Auf einer solchen Grundlage dürfen keine deutschen Soldatinnen und Soldaten in den Einsatz nach Syrien geschickt werden.

Bevor diese Voraussetzungen nicht erfüllt und solange alle anderen zur Verfügung stehenden Möglichkeiten im Kampf gegen den IS, zum Beispiel seine Finanzquellen auszutrocknen, seine Ölgeschäfte zu unterbinden und seine Waffenlieferungen abzuschneiden, nicht ausgeschöpft sind, kann ich einem militärischen Einsatz der Bundeswehr in Syrien nicht zustimmen."