Seit mehr als 70 Jahren wird die Wirtschaft in unserem Land mit finanziellen Mitteln aus dem Sondervermögen des European Recovery Program - oder auch Marshallplan - unterstützt. Dieses riesige Aufbauprogramm wurde ursprünglich 1948 von den Vereinigten Staaten von Amerika auf den Weg gebracht, um die Folgen des Zweiten Weltkrieges für Westeuropa zu überwinden.

In der
vierjährigen Laufzeit des Programms flossen über Waren, Rohstoffe und Kredite
fast 140 Mrd. Dollar an bedürftige europäische Staaten. Bei allen Schwierigkeiten,
die das transatlantische Verhältnis gegenwärtig wirklich schwer belasten, war
das eine Unterstützung, für die man sich heute und auch nach so langer Zeit
nicht genug bedanken kann! In Deutschland verhalf das ERP zunächst der am Boden
liegenden deutschen Wirtschaft auf die Füße. Später wurden die Gelder
vornehmlich zur Unterstützung der Exportwirtschaft und zur Förderung kleiner
und mittlerer Unternehmen verwendet. Schließlich dienten die Mittel nach der
Wiedervereinigung auch dem Aufbau der ostdeutschen Wirtschaftsstruktur und der
Existenzgründung in den neuen Bundesländern.

Heute kann
man mit Fug und Recht sagen, dass das European Recovery Program eine absolute
Erfolgsgeschichte ist! Zusammen mit der GRW stellt das ERP gegenwärtig zweifellos
die wichtigste und wirksamste Wirtschaftsförderkulisse unseres Landes dar.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir behandeln heute in erster Lesung das ERP-Wirtschaftsplangesetz für das Jahr 2021. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht für das kommende Jahr vor, dass Mittel in Höhe von 734 Mio Euro aus dem ERP-Sondervermögen zur Unterstützung der Wirtschaft bereitgestellt werden. Mit Hilfe dieser Förderung können zinsverbilligte Kredite mit einem Gesamtvolumen von fast 8 Mrd Euro auf den Weg gebracht werden. Das Geld ermöglicht, dass vor allem die KMUs in ihrer Gründungs- und Wachstumsphase finanziell unterstützt werden, die an den Finanzmärkten Probleme haben, Kredite zu erhalten.

Dabei stehen vor allem drei Schwerpunkte besonders im Vordergrund:
Erstens: Die Förderung von Existenzgründungen
Zweitens: Der Aufbau und die Modernisierung bestehender Unternehmen in Ostdeutschland und in regionalen Fördergebieten
Drittens: Die Förderung von Innovation

Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass der Einsatz von ERP-Mitteln der Wirtschaft auch kurzfristig wertvolle Dienste leistet. Um schnell zu reagieren und Härten für Unternehmen abzufangen, wurden bereits im März - zu Beginn der Corona- Pandemie - ERP-Mittel für Betriebsmitteldarlehen bereitgestellt. Damit konnten wir den Unternehmen schnell helfen, die aufgrund einer zögerlichen Kreditvergabepolitik der Banken vor Ort Liquiditätsprobleme bekommen haben.

Liebe
Kolleginnen und Kollegen, zum Schluss noch ein kurzer Blick auf die
Startup-Szene, die als ein weiterer Bereich unserer Wirtschaft erheblich vom
ERP profitiert. Denn obwohl gerade diese Firmen in besonderem Maße von einem
hohen Innovationsgrad gekennzeichnet sind, ist ihnen der Zugang zu
Wagniskapital oft verstellt. Um diesen Unternehmen genau hier zu helfen, haben wir
im vergangenen Jahr die KfW-Capital gegründet und mit finanziellen Mitteln aus
dem ERP ausgestattet. Über diese kompetente Institution kann die
Startup-Branche mit benötigtem Kapital ausgestattet werden. Eine in meinen
Augen sehr zielführende und richtige Maßnahme! Trotzdem ist die Förderung von
Startups weiterhin verbesserungsfähig. Darum hat die Koalition beschlossen,
einen weiteren 10 Mrd Euro schweren Fonds und noch einmal 2 Mrd Euro im Konjunkturprogramm
für genau diese Unternehmen

bereitzustellen. Details und Kriterien für die Ausreichung der Mittel werden gerade ausgearbeitet. Denkbar wäre es zum Beispiel, auch diesen Fonds unter dem Dach der KfW-Capital zu bündeln. Schließlich verfügt die KfW über das entsprechende Know-How. Ich begrüße das ausdrücklich!

Weitere
konkrete Überlegungen hierzu gibt es bereits seitens des SPD-geführten
Bundesfinanzministeriums. Schön wäre es, wenn sich das eigentlich dafür
zuständige Bundeswirtschaftsministerium und ihr Minister, Herr Staatssekretär
Bareiß, an diesem Prozess substanziell und spürbar mit beteiligen würde! Denn
je früher wir hier loslegen können, umso besser ist das für die Startup-Szene! Liebe
Kolleginnen und Kollegen, ich freue mich auf die Debatte zum Gesetzentwurf im
Unterausschuss Regionale Wirtschaftspolitik und im Ausschuss für Wirtschaft und
Energie. In den letzten Jahren gab es von allen Fraktionen breite
Unterstützung.

Das
erhoffe ich mir auch für das ERP-Wirtschaftsplangesetz 2021.

Vielen
Dank!