Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute für die Sanierung der historischen Paul-Schmidt-Orgel in der Dorfkirche Reinshagen bei Lalendorf im Landkreis Rostock Fördermittel in Höhe von 195.000 Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm des Bundes bewilligt. 

Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Frank Junge: 
„Ich freue mich sehr, dass die Orgel in der Dorfkirche Reinshagen eine Bundesförderung erhalten hat. Das vom Mecklenburger Orgelbauer Paul Schmidt gebaute Instrument steht bis heute für die hohe Qualität der historischen Orgelbaukunst bei uns in Mecklenburg-Vorpommern. Der Bund leistet damit nicht nur einen wichtigen Beitrag zum Erhalt dieser besonderen denkmalgeschützten Orgel, sondern erkennt damit auch ihre überregionale kulturelle Bedeutung an.“

Die Paul-Schmidt-Orgel in der Dorfkirche Reinshagen wurde in den Jahren 1785 und 1786 errichtet. Die Arbeiten werden insgesamt 390.000 Euro kosten. Im Zuge der Sanierung sollen die historische Substanz des Instruments gesichert, technische und klangliche Mängel behoben sowie die Spiel- und Funktionsfähigkeit dauerhaft wiederhergestellt werden. Dabei ist vorgesehen, ausschließlich denkmalgerechte Materialien und traditionelle Handwerkstechniken einzusetzen, um das originale Klangbild der Orgel zu bewahren. 

Hintergrund 

Der Bund stellt im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms jährlich Mittel für den Erhalt national bedeutsamer Kulturdenkmäler bereit. Voraussetzung für eine Förderung sind eine fachliche Bewertung durch die zuständigen Landesdenkmalschutzbehörden sowie die Zustimmung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die abschließende Entscheidung trifft der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages. Von den Maßnahmen profitieren auch spezialisierte Handwerksbetriebe aus der Region. Die Dorfkirche Reinshagen bei Lalendorf prägt als gotische Backsteinkirche seit Jahrhunderten das Ortsbild. Die Sanierung der Paul-Schmidt-Orgel sichert ein historisches Zeugnis der mecklenburgischen Musikgeschichte sowie Orgelbaukunst und ermöglicht der Gemeinde, diese auch zukünftig für Gottesdienste und Konzerte zu nutzen.