Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat im Rahmen des Denkmalschutz-Sonderprogramms des Bundes Bundesförderung für sechs Projekte in Mecklenburg-Vorpommern beschlossen. Insgesamt fließen gut eine Million Euro Bundesmittel in die Sanierung und den Erhalt historischer Bauwerke im Land.


Dazu erklärt der Bundestagsabgeordnete Frank Junge, Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages: 
„Mit dem Denkmalschutz-Sonderprogramm unterstützt der Bund wichtige Projekte zum Erhalt unseres kulturellen Erbes. Auch Mecklenburg-Vorpommern profitiert von dieser Förderung. Historische Gebäude prägen unsere Städte und Gemeinden und sind zugleich wichtige Orte für Kultur, Bildung und Tourismus. Da bundesweit siebenmal mehr Projekte eingereicht wurden als ausgewählt werden konnten, zeigt das, wie stark diese Förderkulisse nachgefragt und dass eine Berücksichtigung keine Selbstverständlichkeit gewesen ist.“


Da der Bund in der Regel bis zu 50 Prozent der Kosten übernimmt, lösen die Fördermittel insgesamt Investitionen von rund zwei Millionen Euro für Kulturdenkmäler in Mecklenburg-Vorpommern aus.

Folgende Projekte wurden heute vom Haushaltsausschuss beschlossen:

  • Wismar – Heiligen-Geist-Kirche (Pfarrhaus) Bundesförderung: 497.410 Euro Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 995.000 Euro
  • Ludwigslust – Stadtkirche (Altargemälde) Bundesförderung: 208.000 Euro Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 416.000 Euro
  • Reinshagen – Dorfkirche (Paul-Schmidt-Orgel) Bundesförderung: 194.788 Euro Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 389.600 Euro
  • Peenemünde – Historisch-Technisches Museum, Alte Schmiede Bundesförderung: 30.800 Euro Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 61.600 Euro
  • Peenemünde – Historisch-Technisches Museum, Alte Wache Bundesförderung: 45.900 Euro Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 91.800 Euro
  • Kasnevitz (Rügen) – St.-Jacobi-Kirche Bundesförderung: 54.990 Euro Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 110.000 Euro
     

Der Bund stellt in dieser Förderrunde insgesamt rund 35 Millionen Euro für die Sanierung und Modernisierung von 144 Kulturdenkmälern in ganz Deutschland bereit. Die Auswahl der Projekte erfolgt nach fachlicher Bewertung durch die Landesdenkmalschutzbehörden sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Die endgültige Entscheidung trifft der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages.


„Die Förderung zeigt, dass auch kleinere und mittlere Projekte in unseren Regionen wichtige Unterstützung erhalten. Sie tragen dazu bei, unsere kulturelle Identität zu bewahren und stärken zugleich das Handwerk und die regionale Wirtschaft“, so Junge abschließend.