Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 30 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind.

TOP 5: Jahresbericht 2014 des Petitionsausschusses

Petitionen beinhalten nicht nur persönliche Einzelanliegen, sondern bringen auch politische Forderungen in den Bundestag ein. Im Jahr 2014 wurden insgesamt 15.325 Petitionen eingereicht. Das sind durchschnittlich 61 Zuschriften pro Werktag. Das vergangene Jahr wurde dazu genutzt, den Betrieb der im Herbst 2012 gestarteten neuen E-Petitionsplattform zu optimieren. 37 Prozent aller Eingaben sind 2014 bereits auf elektronischem Weg eingegangen. 20 Prozent der Petitionen betrafen den Zuständigkeitsbereich des BMAS, jeweils ca. 10 Prozent die Ministerien BMJV, BMI, BMG und BMF.

TOP 6: Medizinische Versorgung flächendeckend sichern

Ziel des Gesetzentwurfes zur Stärkung der Versorgung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) ist es, eine medizinische Versorgung auf hohem Niveau für alle Patientinnen und Patienten im Bundesgebiet sicherzustellen. Denn gute medizinische Versorgung darf auch in Zukunft keine Frage des Wohnortes sein. Das geplante Gesetz sieht deshalb vor in von Unterversorgung bedrohten Regionen die Versorgungsstrukturen weiter zu flexibilisieren und stärker als bisher an die Realitäten anzupassen. Dies schließt beispielsweise einen für Patientinnen und Patienten vereinfachten Zugang zur ambulanten Behandlung in Krankenhäusern ein. Die SPD-Bundestagsfraktion hat dabei eine Änderung am Gesetzentwurf durchgesetzt, um eine angemessene Vergütung von Hochschulkliniken zu erreichen. Mit dem Ziel die Versorgungskapazitäten in bislang versorgungsschwache Regionen zu stärken, werden zukünftig in überversorgten Gebieten Praxen nur dann nachbesetzt, wenn dies für die medizinische Versorgung dort auch sinnvoll ist. Vorgesehen ist, dass Ärzte und Krankenkassen hierüber jeweils gemeinsam vor Ort in den Zulassungsausschüssen entscheiden. Um die hausärztliche Versorgung zu stärken, ist zudem vorgesehen, die Zahl der mindestens zu fördernden Weiterbildungsstellen von 5000 auf 7500 zu erhöhen. Darüber hinaus soll die zeitnahe Terminvermittlung bei Fachärzten durch Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen unterstützt werden.

TOP 8: Gesunde Ernährung stärken Lebensmittel wertschätzen

Immer mehr Kinder aus bildungs- und einkommensschwachen Familien sind von Fehlernährung betroffen. Daher beraten wir in dieser Woche über einen Antrag der Koalitionsfraktionen zur gesunden Ernährung. Dieser nimmt die Programme zur Ernährungsbildung und die Qualität der Verpflegung in Kitas, Schulen und öffentlichen Kantinen in den Blick. Dort soll die Qualität u.a. durch einen Ernährungs-TÜV und eine stärkere Verpflichtung der Anbieter auf Qualitätsstandards verbessert werden. Die Rezepturen für Fertigprodukte sollen gesünder werden, denn der Anteil von Zucker, Salz und Fett soll im Rahmen einer gemeinsam mit der Lebensmittelwirtschaft erarbeitetet nationalen Reduktionsstrategie minimiert werden. Außerdem soll gesunde Ernährung in der nationalen Präventionsstrategie im Rahmen der Erarbeitung des Präventionsgesetzes eine besondere Rolle spielen.

TOP 22: Wertpapiermärkte transparenter machen

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung sollen Neuerungen bei den Vorgaben der EU-Transparenzrichtlinie für das deutsche Recht nachvollzogen werden. Die Richtlinie sieht eine Umsetzung bis Ende November 2015 vor. Die EU- Transparenzrichtlinie regelt die wesentlichen Transparenzvorgaben hinsichtlich börsengehandelter Wertpapiere. Mit der Überarbeitung hat der EU-Gesetzgeber zum einen das Ziel verfolgt, durch eine Vereinfachung der Berichtspflichten Kapitalmärkte insbesondere für kleine und mittlere Emittenten attraktiver zu machen. Zum anderen soll die EU-weite Harmonisierung des Transparenzregimes auf hohem Niveau weiter vorangetrieben werden, vor allem mit Blick auf die Verhinderung des verdeckten Aufbaus wesentlicher Unternehmensbeteiligungen (sog. „Anschleichen an Unternehmen“). Hierzu gehört auch die Einführung von verbindlichen Mindestvorgaben zur Schaffung wirksamer und abschreckender Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorgaben der Transparenzrichtlinie. Für juristische Personen sind nun Geldbußen von bis zu 10 Mio. oder bis zu fünf Prozent des Jahresumsatzes beziehungsweise des Zweifachen der erlangten Vorteile möglich.

TOP 26: Steuerzahler bei Bankenkrisen schützen

Im November 2014 hat der Bundestag mit Zustimmung unserer Fraktion ein Gesetzespaket mit europaweit geltenden Regeln zur Sanierung und Abwicklung von Banken verabschiedet. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir in erster Lesung beraten, soll nun das nationale Bankenabwicklungsrecht entsprechend angepasst werden, um den Start des Europäischen Abwicklungsmechanismus zum 1. Januar 2016 vorzubereiten. Vorgesehen ist eine Veränderung des nationalen Insolvenzrechts, um künftig leichter Gläubiger einer Bank bei deren Schieflage in Haftung zu nehmen und damit Steuerzahler besser zu schützen. Zudem soll sichergestellt werden, dass die Mittel der nationalen Bankenabgabe während der Aufbauphase des europäischen Abwicklungsfonds weiterhin für eine etwaige Abwicklung nationaler Institute zur Verfügung stehen. In den Jahren 2011 bis 2014 wurden durch die nationale Bankenabgabe bislang Mittel in Höhe von rund 2,2 Mrd. Euro eingenommen.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen