Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 3: Die deutsche maritime Wirtschaft stärken
Die Leistungsfähigkeit der maritimen Wirtschaft ist für uns von zentraler Bedeutung, denn der überwiegende Teil des interkontinentalen Warenaustauschs wird über den Seeweg abgewickelt. Daher sind die deutschen Seehäfen wichtige Ausgangspunkte in langen Lieferketten. Wir wollen einen starken maritimen Standort. Die angespannte Marktlage, hohe Ansprüche an die maritime Forschung und Entwicklung mit engen Innovationszyklen und die globale Wirtschaftslage stellen die einzelnen maritimen Branchenzweige vor neue Herausforderungen. Hinzu kommt die notwendige Anpassung an die stetig steigenden Umwelt- und Klimaschutzanforderungen. Die Bundesregierung hat daher im Januar ihre „Maritime Agenda 2025“ zur Zukunft des maritimen Wirtschaftsstandorts Deutschland vorgestellt, den wir in dieser Woche im Plenum beraten. Dazu beraten wir einen sehr umfassenden Antrag der Koalitionsfraktionen zur Stärkung der maritimen Wirtschaft durch Innovation und Forschung, der alle maßgeblichen Fragestellungen der Branche umfasst. Anlass ist die Maritime Konferenz, die am 4. April in Hamburg stattfindet.

TOP 12: Lohngerechtigkeit durchsetzen
Obwohl das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ seit 1957 zu den Grundsätzen der Europäischen Union zählt, liegen die Bruttostundenlöhne von Frauen in Deutschland immer noch um 21 Prozent niedriger als die von Männern. Mit dem Gesetzentwurf, den wir diese Woche in erster Lesung beraten, wollen wir einen ersten wichtigen Schritt hin zu mehr Lohngerechtigkeit gehen. Unter anderem werden wir in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten einen individuellen Auskunftsanspruch einführen. Damit erhalten bis zu 14 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das Recht zu erfahren, wie sie im Vergleich zu ihren Kolleginnen und Kollegen, die einer gleichen oder gleichwertiger Tätigkeit nachgehen, bezahlt werden. Ebenso werden private Arbeitgeber mit über 500 Beschäftigten zukünftig dazu aufgefordert, regelmäßig ihre Entgeltstrukturen auf die Einhaltung der Entgeltgleichheit zu überprüfen. Lageberichtspflichtige Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem künftig regelmäßig über den Stand der Gleichstellung und der Entgeltgleichheit berichten. Außerdem soll die geschlechtersensible Berufswahlberatung gestärkt werden, um ein Berufswahlverfahren ohne Rollenstereotype zu fördern.

TOP 16: Mutterschutzrecht reformieren
Obwohl sich in den letzten Jahrzehnten die Bedürfnisse von Müttern und schwangeren Frauen im Berufsleben wesentlich verändert haben, ist das Mutterschutzrecht seit 1952 kaum geändert worden. Mit dem Gesetzentwurf wollen wir nun das Mutterschutzgesetz (MuSchG) an neuere medizinische Erkenntnisse und gesellschaftliche Entwicklungen anpassen. Unter anderem sollen Schülerinnen und Studentinnen zukünftig in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen werden, wenn die Ausbildungsstelle Ort, Zeit und Ablauf von Ausbildungsveranstaltungen verpflichtend vorgibt. Im Falle der Geburt eines behinderten Kindes soll zudem die gesetzliche Mutterschutzfrist von acht auf zwölf Wochen verlängert werden. Und: der Kündigungsschutz für Frauen, die nach der zwölften Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erlitten haben, wird verbessert. Für Bundesbeamtinnen, Bundesrichterinnen und Soldatinnen werden die Neuregelungen zum Mutterschutz durch entsprechende Verordnungen zur Anwendung kommen. Für die Landesbeamtinnen setzen die Länder die unionsrechtlichen Vorgaben in eigener Zuständigkeit um.

TOP 22: Anlegerschutz und Transparenz im Kapitalmarktrecht stärken
Der vorliegende Gesetzentwurf dient der nationalen Umsetzung europäischer Rechtsakte, insbesondere der zweiten Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente MiFID II. Diese Richtlinie ist ein Kernstück der Finanzmarktregulierung im europäischen Binnenmarkt. Transparenz und Anlegerschutz im Kapitalmarktrecht sollen gestärkt werden. Hierbei ist auch vorgesehen, die unabhängige Honorarberatung zu stärken. Dies hat die SPD-Bundestagsfraktion seit langem gefordert. Zudem ist vorgesehen, das bislang im Rahmen einer Finanzanlageberatung vorgeschriebene Beratungsprotokoll durch eine sogenannte Geeignetheitserklärung abzulösen. Damit soll einer Fehl- und Falschberatung besser vorgebeugt werden.

TOP 39: Erfolgreiches Programm ERASMUS+ weiterentwickeln
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD fordern in ihrem Antrag die Weiterentwicklung des erfolgreichen europäischen Bildungsprogramms ERASMUS+. Vor dem Hintergrund des britischen Austrittreferendums gilt es, die europäische Integration besonders zu stärken. Im Rahmen der Verhandlungen zur Ausgestaltung der nächsten Programmgeneration wird die Bundesregierung aufgefordert, sich für die Sichtbarkeit und Gleichwertigkeit der verschiedenen Programmbereiche einzusetzen und die administrative Handhabung des Programms zu vereinfachen, um die transeuropäische Mobilität durch ERASMUS+ weiter auszubauen.

ZP: Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen abbauen
Mit dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz (BEG II), das wir in dieser Woche abschließend beraten, soll der Verwaltungsaufwand bei Unternehmen um 390 Millionen Euro pro Jahr reduziert werden. Es werden vor allem kleine Betriebe mit wenigen Mitarbeitern, wie zum Beispiel Handwerksbetriebe entlastet. Solche Unternehmen unterliegen oft der ganzen Bandbreite an Formvorschriften, haben in der Regel jedoch keine Verwaltungsspezialisten. Vorgesehen sind Anpassungen im Sozialgesetzbuch (etwa bei der Abrechnung von Pflegedienstleistungen), im Steuerrecht (Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge) sowie Erleichterungen bei der Aufbewahrung von Lieferscheinen in der Abgabenordnung. Außerdem werden die Unternehmen, aber auch die Verwaltung und die Bürger, durch eine Stärkung der digitalen Verwaltung entlastet. Zum Bürokratieabbau wird außerdem die Erhöhung des Schwellenwerts für geringwertige Wirtschaftsgüter beitragen, die von Unternehmen sofort abgeschrieben werden dürfen. Diese wird allerdings im Rahmen des Gesetzentwurfs gegen unschädliche Steuerpraktiken umgesetzt.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen