Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 22 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind. TOP 3: Digitale Hochgeschwindigkeitsnetze ausbauen

Das Ziel des Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG) ist die Senkung der Kosten für den Auf- und Ausbau digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze. Das Gesetz ermöglicht die kostensenkende Nutzung bereits existierender passiver Netzinfrastrukturen (z.B. Leerrohre, Leitungsrohre, Einstiegsschächte). Vorhersehbare Mitnutzungspreise durch die Entscheidungen einer zentralen Streitbeilegungsstelle schaffen hier Rechtssicherheit für alle Beteiligten. Daneben erleichtert das DigiNetzG, das in 1. Lesung beraten wird, den gleichzeitigen Ausbau von Glasfaserleitungen bei öffentlich finanzierten Bauarbeiten an Verkehrswegen sowie bei der Erschließung von Neubaugebieten.

TOP 4: Fluchtursachen bekämpfen

Weltweit befinden sich rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Insgesamt halten sich fast 90 Prozent der Flüchtlinge in Entwicklungsländern auf. Eskalierende Kriege und Konflikte sind akute Ursachen für Flucht. Sie werden in vielen Staaten durch strukturelle Ursachen verstärkt: Armut, Hunger, schlechte Regierungsführung, Korruption, Menschenrechtsverletzungen, Klimafolgen und Ressourcenknappheit führen zu Perspektivlosigkeit und tragen zusätzlich zur Fluchtbereitschaft bei. In unserem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU-Fraktion, den wir diese Woche beraten, fordern wir die Bundesregierung u.a. dazu auf, in ihren Anstrengungen zur Fluchtursachenbekämpfung nicht nachzulassen und sich weiterhin für eine politische Lösung
des syrischen Bürgerkriegs zu engagieren. Auch sollen die in der Abschlusserklärung der Londoner Geberkonferenz aufgeführten Ziele und Verpflichtungen konkretisiert werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, besonders Kommunen und Gemeinden in den Aufnahmestaaten bei der Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge zu unterstützen und dabei auf eine ausgewogene Beteiligung von Flüchtlingen und Einheimischen zu achten.

TOP 6: Behindertenrechte stärken

In diesem Jahr wollen wir die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig stärken und verbessern. Bevor wir demnächst in die Beratungen zum Bundesteilhabegesetz einsteigen, beschließen wir in dieser Woche den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsrechts. Dieses Gesetz soll für mehr Barrierefreiheit sorgen und Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen in der öffentlichen Verwaltung abbauen. Dafür wird es insbesondere Verbesserungen beim Benachteiligungsverbot durch die Aufnahme des Prinzips der Versagung angemessener Vorkehrungen als Form der Benachteiligung geben. Das bedeutet: Wenn Träger der öffentlichen Gewalt Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen wie Gebärdendolmetscher, eine bauliche Veränderung oder die Bereitstellung einer barrierefreien PDF-Datei versagen, gilt dies als Benachteiligung. Ebenso
bringt das Gesetz Verbesserungen der Barrierefreiheit innerhalb der Bundesverwaltung, eine Stärkung der Leichten Sprache und eine Anpassung des Behinderungsbegriffs des BGG an den Wortlaut der UN-Behindertenrechtskonvention. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir eine Reihe weiterer Veränderungen durchsetzen.

TOP 7: Besteuerungsverfahren modernisieren

Die technischen Entwicklungen, wie das Internet und die elektronische Kommunikation, haben die Erwartungen der Steuerpflichtigen an das Besteuerungsverfahren verändert. Zum dauerhaften Erhalt eines Besteuerungsverfahrens, das weiterhin zeitgemäß ist und effizient seine Aufgaben erfüllt, sind deshalb Maßnahmen zur technischen, organisatorischen und rechtlichen Modernisierung erforderlich. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir in 2./3. Lesung beraten, soll mit einem Bündel an technischen und organisatorischen Maßnahmen der Steuervollzug schneller, einfacher und effizienter gemacht werden. So sollen künftig nicht nur die Steuererklärung, sondern auch die erforderlichen Belege elektronisch übermittelt werden können. Ein Großteil der Steuerklärung soll dann vollautomatisch bearbeitet werden. Serviceverbesserungen sind zudem bei der elektronischen Abgabe von Steuererklärungen mit ELSTER oder durch einen Ausbau des Angebots der vorausgefüllten Steuererklärung vorgesehen. Die elektronische Steuererklärung ist dabei ein freiwilliges Angebot. Dem Steuerpflichtigen bleibt auch weiterhin der Papierweg.

TOP 17: Sichere Herkunftsstaaten ausweiten

Um schneller wirklich Schutzbedürftige im Asylverfahren zu identifizieren, wurden Albanien, Kosovo und Montenegro 2015 zu sogenannten sicheren Herkunftsstaaten eingestuft. Der Bund ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Bericht über die Lage in den betreffenden Staaten vorzulegen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Marokko, Algerien und Tunesien als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Das Recht einer individuellen Prüfung von Antragsstellern im Asylverfahren bleibt hiervon unberührt. Verfahrensdauer und Rückführung im Falle einer Ablehnung sollen bei Antragsstellern mit geringen Chancen auf Anerkennung beschleunigt werden. Im Verfahren wird das gewährleistet durch eine Umkehr der Darlegungs- und Beweislast, kürzere Ausreise- und Klagefristen, einen verkürzten Instanzenzug und die
Pflicht, bis Ende des Verfahrens in der Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen