Steuermodernisierungsgesetz: SPD setzt sich in entscheidenden Punkten durch
Am heutigen Mittwoch hat der Finanzausschuss die Beratungen zum Steuermodernisierungsgesetz abgeschlossen, morgen wird der Deutsche Bundestag über das Gesetz abstimmen.
Zum Gesetz erklärt Frank Junge, zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion:
„Das Gesetz zur Steuermodernisierung hebt die Steuerverwaltung der Bundesrepublik ins 21. Jahrhundert. Damit werden die Voraussetzungen für das automatische Besteuerungsverfahren geschaffen, mit dem Bürgerinnen und Bürger sowie Finanzverwaltung gleichermaßen entlastet werden. Zukünftig sollen bis zur Hälfte der Steuererklärungen automatisch bearbeitet werden können.
In den Verhandlungen waren uns als SPD-Bundestagsfraktion zwei Dinge besonders wichtig: Zum Einen haben wir dafür gesorgt, dass die Abgabefrist für selbst bearbeitete Steuererklärungen vom 31. Mai des Folgejahres auf den 31. Juli des Folgejahres verlängert wird. Der Gesetzentwurf sah bisher nur eine Fristverlängerung für Menschen vor, die ihre Steuererklärung von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellen lassen. Diese Schlechterstellung haben wir beseitigt.
Zum Zweiten sah der Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Schäuble vor, für die verspätete Abgabe der Steuererklärung 50 Euro Verspätungszuschlag pro Monat per Gesetz festzusetzen. Das war für uns absolut unverhältnismäßig. Wir haben daher in der Diskussion mit unserem Koalitionspartner durchgesetzt, dass der Verspätungszuschlag für zu spät abgegebene Steuererklärungen von ursprünglich geplanten 50 Euro auf 25 Euro pro Monat abgesenkt wird. Allerdings muss an dieser Stelle klar gesagt werden, dass der zwingende Verspätungszuschlag nicht für Menschen gilt, die ihre Steuererklärung selbst anfertigen. Hier gibt es nach wie vor den Ermessensspielraum der Finanzbeamten. Aber bei Steuererklärungen, die von Steuerberatern oder Lohnsteuerhilfevereinen erstellt werden, werden ab sofort 25 Euro pro Monat an Strafgebühr fällig, sollten diese nicht bis zum 28. Februar des Zweitfolgejahres abgegeben sein.“