Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 2 und 29: Straftaten gegen ausländische Staaten reformieren

Der vorliegende Gesetzentwurf setzt die Forderung der SPD-Bundestagsfraktion um, §103 des Strafgesetzbuches zu streichen. Der Vorfall um die Beleidigungsklage gegen den Satiriker Jan Böhmermann durch den türkischen Präsidenten Erdogan hat erneut gezeigt, dass diese Strafvorschrift nicht mehr zeitgemäß ist. Denn für den Ehrenschutz von Organen und Vertretern ausländischer Staaten sind die Straftatbestände §§ 185 ff. StGB (Beleidigung) völlig ausreichend. Einen darüber hinausgehenden Schutzbedarf bzw. erhöhten Strafrahmens wie es §103 StGB noch vorsieht, bedarf es hierzu nicht. Auch das Völkerrecht verpflichtet die Staaten nicht dazu, Sonderstrafnormen zugunsten Repräsentanten ausländischer Staaten aufzustellen.

TOP 9: Bund-Länder-Finanzen neu regeln

Diese Woche schließen wir ein umfassendes Reformpaket zur Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen mit den dafür notwendigen einfach- und grundgesetzlichen Änderungen ab. Die zwischen Bundesregierung und den Ländern vereinbarte Neureglung des horizontalen Finanzausgleichs ab 2020 sieht vor, den bisherigen Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form abzuschaffen und die Umsatz-steuer im Grundsatz nach Maßgabe der jeweiligen Einwohnerzahl – modifiziert durch Zu- und Abschläge entsprechend der jeweiligen Finanzkraft eines Landes - zu verteilen. Die kommunale Finanzkraft soll künftig mit 75 Prozent anstelle von gegenwärtig 64 Prozent deutlich stärker in die Berechnung der Finanzkraft der Länder einfließen. Damit profitieren insbesondere Länder mit finanzschwächeren Kommunen. Im Ergebnis wird der Bund nach der Reform einen deutlich höheren finanziellen Beitrag zum solidarischen Ausgleich zwischen den Ländern leisten: Für das Jahr 2020 sind dies allein 9,7 Mrd. Euro (auf Basis Steuerschätzung November 2016).
Im Rahmen des Reformpakets ist zudem eine Änderung des Grundgesetzes vorgesehen, nach der der Bund künftig finanzschwache Kommunen direkt bei Bildungsinvestitionen unterstützen kann. Dafür hat die SPD-Bundestagsfraktion mit Erfolg gekämpft. Ein wichtiger Fortschritt für berufstätige Alleinerziehende und deren Kinder ist die Ausweitung des Unterhaltsvorschusses, die ebenfalls mit dem Gesetzespaket umgesetzt wird. Ein weiterer Bestandteil des Reformpakts ist die Einrichtung einer Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes. Diese soll künftig den Bau, die Planung und Verwaltung von Autobahnen und Bundesstraßen übernehmen. Wir haben durchgesetzt, dass im Grundgesetz wird festgeschrieben wird, dass der Bund 100prozentiger Eigentümer sowohl der Bundesfernstraßen als auch der Infrastrukturgesellschaft bleibt. Als zusätzliche Privatisierungsbremse ist eine unmittelbare o-der mittelbare Beteiligung privater Investoren an der Infrastrukturgesellschaft oder möglicher Tochtergesellschaften ist grundgesetzlich ebenfalls ausgeschlossen. Zudem hat unsere Fraktion erreicht, dass beim Personalübergang die Interessen der Beschäftigten gewahrt bleiben.

TOP 11: Betriebsrenten stärken

Betriebsrenten stellen eine sinnvolle Ergänzung zur gesetzlichen Rente dar. Doch vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen gibt es diese Möglichkeit der Alters-vorsorge oft nicht. Darüber hinaus nutzen gerade Beschäftigte mit niedrigem Ein-kommen Betriebsrenten viel zu selten. Das Gesetz, das wir diese Woche abschließend beraten, richtet sich deshalb in erster Linie an kleine und mittlere Unternehmen sowie an Beschäftigte mit geringem Einkommen.
Unter anderem wird den Sozialpartnern ermöglicht, künftig auf der Grundlage von Tarifverträgen reine Beitragszusagen einzuführen. Garantien entfallen dabei, was deutlich ertragreichere Anlagestrategien ermöglicht. Sicherheit wird gleichwohl über entsprechende Sicherungsmechanismen gewährleistet. Damit werden die Arbeitgeber bei diesem neuen Modell auch von ihren bisherigen Haftungsrisiken entlastet. Dadurch soll insbesondere die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung ausgeweitet werden. Dazu dient auch ein spezielles Fördermodell für Arbeitgeber, welche für ihre gering verdienenden Beschäftigten Beiträge zur betrieblichen Alters-vorsorge leisten. Für diese Zielgruppe wurde außerdem erreicht, dass freiwillige Zusatzrenten in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung künftig bis zu 202 Euro anrechnungsfrei bleiben, so dass die Betroffenen stärker von ihren Vorsorgeleistungen profitieren. In den parlamentarischen Beratungen wurde darüber hin-aus von der SPD erreicht, dass Ersparnisse des Arbeitgebers bei den Sozialversi-cherungsbeiträgen im Rahmen der Entgeltumwandlung künftig als Zuschuss ebenfalls in die Altersvorsorge der Arbeitnehmer eingezahlt werden müssen – langfristig gilt dies auch für bereits bestehende Verträge. In der gesetzlichen Kranken und Pflegeversicherung werden über den Arbeitgeber organisierte Riester-Renten künftig genauso behandelt wie zertifizierte Riester-Verträge. Sie bleiben damit in der Verrentungsphase beitragsfrei. Die Riester-Zulage soll ab 2018 von jährlich 154 Euro auf 175 Euro angehoben werden.

TOP 12: Erwerbsminderungsrenten verbessern, einheitliches Rentenrecht durchsetzen

Unter diesem Tagesordnungspunkt stimmen wir diese Woche über zwei Rentengesetze ab: Das Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz führt dazu, dass die Deutsche Einheit bis 2025 auch in der Rentenversicherung erreicht wird. Dafür werden der aktuelle Rentenwert, die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgröße (Ost) auf die jeweiligen Westwerte angehoben. Zugleich werden die Ost-Verdienste ab 2025 nicht mehr hochgewertet. Die Angleichung erfolgt dabei in sieben Schritten, auch damit die Hochwertung der Ost-Verdienste nicht abrupt entfällt, sondern langsam ab-schmilzt.
Zugleich bringen wir mit dem Erwerbsminderungs-Leistungsverbesserungsgesetz eine weitere merkliche Verbesserung für diejenigen auf den Weg, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr oder nur teilweise erwerbstätig sein können. Künftige Erwerbsgeminderte werden wir langfristig so stellen, als ob sie mit ihrem bis zur Erwerbsminderung erzielten durchschnittlichen Einkommen drei Jahre länger als bis-her weitergearbeitet hätten. Die Verlängerung der sogenannten Zurechnungszeit erfolgt dabei schrittweise ab 2018. Im Jahr 2024 wird die Anhebung abgeschlossen sein.

TOP 16: Gewalt gegen Frauen bekämpfen

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen (Istanbul-Konvention) dient dem Schutz von Frauen vor allen Formen der Gewalt. Sie kennzeichnet Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung und als geschlechtsspezifische Diskriminierung. Die 81 Artikel der Konvention definieren im Einzelnen die politischen und rechtlichen Maßnahmen, welche die Mitgliedstaaten ergreifen müssen, um Gewalt gegen Frauen zu verhindern, aber auch um die Opfer zu schützen und die Täter beziehungsweise Täterinnen zu bestrafen. Außerdem wird eine unabhängige Gruppe von Expertinnen und Experten eingesetzt, die überprüfen und berichten, ob die Mitgliedstaaten die Verpflichtungen aus dem Übereinkommen einhalten. Mit dem Gesetz, das wir diese Woche verabschieden, er-füllen wir die Voraussetzung zur Ratifizierung der Istanbul-Konvention. Die Reform des Sexualstrafrechts, dem der Grundsatz 'Nein heißt Nein' zugrunde liegt, war der letzte wichtige Baustein, damit auch Deutschland die Istanbul-Konvention ratifizieren kann.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen