Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 31 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind. TOP 3: Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terror besser vernetzen
Angesichts der derzeitigen Gefährdungslage ist es notwendig, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen nationalen Sicherheitsbehörden zu verbessern. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung wird eine gesetzliche Grundlage zur Errichtung bzw. Teilnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz an Gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten geschaffen werden, was öffentliche Sicherheit und Datenschutz im internationalen Informationsausgleich gleichermaßen stärkt. Zudem ist vorgesehen, die Höchstdauer der innerdeutschen Gemeinsamen (Projekt-) Dateien von Polizei und Nachrichtendiensten auf 5 Jahre zu verlängern. Telekommunikationsdienstleister sollen darüberhinaus künftig zur zuverlässigeren Nutzeridentifizierung bei Prepaid-Kunden durch Vorlage eines Ausweisdokumentes verpflichtet werden. Außerdem soll die Bundespolizei künftig – wie das Bundeskriminalamt auch – verdeckte Ermittler bereits zur Gefahrenabwehr einsetzen dürfen und nicht erst zur Strafverfolgung.

TOP 5: Ausbildungssituation weiter verbessern
Der Berufsbildungsbericht 2016, den wir diese Woche im Plenum debattieren, zeigt: Deutsche Jugendliche haben aktuell gute Chancen, einen Ausbildungsplatz zu finden, der ihren persönlichen Interessen und Neigungen entspricht. Rechnerisch kamen im Jahr 2015 auf 100 ausbildungsplatzsuchende Jugendliche 103,7 Ausbildungsangebote. Allerdings war im vergangenen Jahr auch eine Rekordzahl von 41.000 unbesetzten Ausbildungsstellen zu verzeichnen, während zugleich etwa 20.700 Bewerber ohne
Ausbildungsplatz blieben. Aus diesem Grund sind ausbildungsbegleitende Programme, wie die vom BMAS geförderte „Assistierte Ausbildung“, wichtige Instrumente, um auch leistungsschwächeren Schülern einen erfolgreichen Berufsabschluss zu ermöglichen. Allein im ersten halben Jahr nach ihrer Einführung ist die „Assistierte Ausbildung“ schon über 5000 Mal in Anspruch genommen worden. Mit Hilfe solcher Programme wollen wir die Zahl der Jugendlichen in Übergangsmaß- nahmen, die laut Berufsbildungsbericht im letzten Jahr um 7,2 Prozent gestiegen ist, wieder erheblich reduzieren.

TOP 12: Steuergestaltung im Investmentsteuerrecht reduzieren
Der Gesetzentwurf zur Reform des Investmentsteuerrechts verfolgt im Wesentlichen die Zielsetzung, EU-rechtliche Risiken auszuräumen, einzelne erkannte aggressive Steuergestaltungen zu verhindern und die Gestaltungsanfälligkeit des Investmentsteuerrechts insgesamt zu reduzieren. Außerdem soll der Aufwand für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen auf Seiten der Wirtschaft und der Bürger einerseits so-
wie der Kontrollaufwand der Verwaltung andererseits in den Massenverfahren bei Publikums-Investmentfonds und deren Anlegern erheblich verringert werden. Für Publikums-Investmentfonds soll deshalb künftig ein intransparentes Besteuerungssystem gelten, das wie bei anderen Körperschaften auf der getrennten Besteuerung von Investmentfonds und Anleger beruht. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, die Gestaltungen zur Umgehung der Dividendenbesteuerung (sog. Cum-Ex-Geschäfte) über Investmentfonds und in der Direktanlage zu verhindern.

TOP 16: Soldatenbeteiligungsgesetz novellieren
Diese Woche beraten wir in 2./3. Lesung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung soldatenbeteiligungs- und personalvertretungsrechtlicher Vorschriften. Das Soldatenbeteiligungsgesetz (SBG) wurde zuletzt 1997 novelliert. Aufgaben und Strukturen der Bundeswehr haben sich seitdem deutlich verändert. Der Koalitionsvertrag benennt die Novellierung des SBG als Kernvorhaben. Die Änderungen sollen insbesondere der Neuausrichtung der Bundeswehr Rechnung tragen. U. a. soll die Position der Vertrauenspersonen deutlich gestärkt werden. So sollen ihre Amtszeit von zwei auf vier Jahre verlängert und zusätzliche Weiterbildungsmöglichkeiten geschaffen werden. Auch die Beteiligungsrechte sollen fortentwickelt werden. Beispielsweise soll bei der Festlegung der regelmäßigen Arbeitszeit und bei Maßnahmen, die der Vereinbarkeit von Familie und Dienst dienen, die Möglichkeit der Mitbestimmung gegeben werden

TOP 23: Wildtierschutz weiter verbessern
Der illegale Handel mit Wildtieren ist zu einer Gefahr für den Erhalt der Artenvielfalt geworden. Wilderei und Wildtierhandel bedrohen als Teil der organisierten Kriminali- tät auch die Sicherheit und Entwicklung der Herkunftsländer. Seit Jahren wird auch eine beträchtliche Zahl an Wildfängen für die Privathaltung nach Deutschland legal importiert. Insbesondere für Reptilien hat sich Deutschland als Drehscheibe für den internationalen Handel entwickelt. Zwischen 2003 und 2013 wurden jährlich zwischen 320.000 und über 800.000 lebende Reptilien nach Deutschland eingeführt. Besonders bedenklich sind Importe von Arten, die im Herkunftsland bereits nationalen Schutzbestimmungen unterliegen, jedoch nicht international geschützt sind. Deshalb fordern wir die Bundesregierung in unserem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU-Fraktion u.a. dazu auf, die nationale Umsetzung der EU-Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung gebietsfremder Arten zügig voranzutreiben. Darüber hinaus sollen im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit die betroffenen Herkunftsländer bei der Antragsstellung zur Aufnahme gefährdeter Tierarten in das CITES-Abkommen unterstützt werden. Die Bundesländer sollen die Überwachung von Tierbörsen bundesweit intensivieren. Nicht länger erlaubt sein sollen die Importe von Arten in die EU, die im Herkunftsland ge- schützt und deren Fang und Export verboten sind, die aber keinem internationalen Schutzstatus unterliegen.

TOP 24: Bundesmeldegesetz nachjustieren und entbürokratisieren
Nach den ersten Praxiserfahrungen mit dem überwiegend am 1. November 2015 in Kraft getretenen Bundesmeldegesetz (BMG) hat sich gezeigt, dass bei einigen Abläufen noch eine Feinjustierung erforderlich ist. Vorgesehen sind beispielsweise, auf die Wohnungsgeberbestätigung über den Auszug des Mieters zu verzichten und Personen, die bereits ins Ausland verzogen sind, die Abmeldung in elektronischer Form zu ermöglichen. Die Novellierung berücksichtigt außerdem die erst nach Verkündung erfolgten Rechtsänderungen zur Einführung des Ersatz-Personalausweises sowie zur Neuregelung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz. Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus Regelungen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung administrativer Verfahren.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen