Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 3: Mit der Eine-für-Alle-Klage Verbraucherrechte stärken
Am Donnerstag stimmt der Deutsche Bundestag über den von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfest-stellungsklage ab. Mit der „Eine-für-alle-Klage“ erzielt die SPD einen Meilenstein für den Verbraucherschutz in Deutschland. Das Gesetz, das Verbraucherinnen und Verbraucher einen schnellen, effektiven und kostengünstigen Weg eröffnet, ihre Rechte gegen Konzerne vor Gericht geltend zu machen, soll zum 1. November 2018 in Kraft treten. Dadurch können insbesondere vom Dieselskandal betroffene VW-Kunden noch rechtzeitig Klage einreichen. Mithilfe der Musterfeststellungsklage erhalten qualifizierte Einrichtungen wie die Verbraucherzentrale im Fall des VW-Dieselskandals genauso wie in vielen anderen Fällen stellvertretend für Verbraucherinnen und Verbraucher die Möglichkeit, Verbraucherrechte wirksam und auf Augenhöhe vor Gericht durchzusetzen. Die Verbände stellen für die Verbraucher fest, ob zentrale anspruchs-begründende bzw. anspruchsausschließende Voraussetzungen vorliegen. Mit diesem rechtskräftigen Ergebnis kann der Verbraucher dann in einem Folgeprozess seine Ansprüche einklagen. Gleichzeitig bekommen die Unternehmen Rechtssicherheit und die Gerichte werden durch die Bündelung der Verfahren entlastet.

TOP 5, 7 und 9: Internationale Einsätze der Bundeswehr im Libanon, im Mittelmeer und im Kosovo verlängern
Diese Woche stimmt der Bundestag in namentlichen Abstimmungen über die Verlängerung der drei Bundeswehrmandate im Libanon, im Mittelmeer und im Kosovo ab. Die wesentlichen Mandatsinhalte wurden nicht verändert.

UNIFIL: Die UN-Mission UNIFIL im Nahen Osten leistet einen wichtigen Beitrag zur sicherheitspolitischen Stabilisierung der Region, insbesondere zur Absicherung der Waffenruhe zwischen Libanon und Israel. UNIFIL trägt darüber hinaus dazu bei, die Souveränität und Stabilität des Libanon zu stärken. Deutschlands langjähriges maritimes Engagement im Rahmen von UNIFIL hat bisher einen deutlich positiven Einfluss gehabt. Es umfasst auch den Bereich der Ausbildung der libanesischen Marine zur besseren seeseitigen Grenzsicherung. UNIFIL bietet ebenfalls eine Kommunikationsplattform für direkte Kontakte zwischen Libanon und Israel, so dass mögliche Konflikte bereits im Vorfeld verhindert werden können.

EUNAVFOR MED Sophia: Bei dieser EU-Mission steht die Unterbindung des Menschenschmuggels und des Menschenhandels im südlichen und zentralen Mittelmeer im Fokus. An der Operation Sophia beteiligen sich 25 europäische Nationen mit ca. 1.200 Soldaten und Zivilpersonal. Seit Beginn der Operation wurden bislang mehr als 48.000 Menschen durch Einheiten der Operation SOPHIA aus Seenot gerettet, fast die Hälfte davon durch Schiffe der deutschen Marine. Neben der Bekämpfung der Schleuserkriminalität leistet Deutschland seinen Beitrag zur Ausbildung und zum Kapazitätsaufbau der libyschen Küstenwache und Marine sowie zur Durchsetzung des UN-Waffenembargos gegenüber Libyen auf Hoher See.

KFOR: Das Bundeswehrmandat für den Einsatz im Kosovo ist das einzige Mandat, das nur aufgrund des Wunsches einer Fraktion im Bundestag konstitutiv behandelt werden muss. Seit über zehn Jahren ist es die SPD-Fraktion, die regelmäßig die konstitutive Beschlussfassung verlangt - sowohl in Oppositions- als auch in Regierungszeiten. Das unterstreicht die große Bedeutung, die wir dem Bundestag bei der Frage über Bundeswehreinsätze beimessen. Auf der Grundlage einer Resolution des UN-Sicherheitsrates und regelmäßigen Beschlüssen der NATO unterstützt das Bundeswehrkontingent die militärische Absicherung der UN-Friedensregelung für das Kosovo. Darüber hinaus trägt der Einsatz der Bundeswehr zur Stabilisierung und zum Aufbau von Sicherheitsstrukturen bei.

TOP 10: Assistierte Ausbildung verlängern und digitale Barrierefreiheit bei öffentlichen Stellen umsetzen
In der letzten Legislaturperiode haben wir mit der „Assistierten Ausbildung“ ein wichtiges Förderinstrument geschaffen, um Jugendliche, die aus unterschiedlichen Grün-den Schwierigkeiten haben, besser in Ausbildung zu bringen. Betreuer organisieren Nachhilfeunterricht, vermitteln bei Problemen im Betrieb, helfen auch bei privaten Sorgen und unterstützen damit Auszubildende und Betriebe. Das erfolgreiche Instrument ist derzeit befristet bis September 2018. Im Rahmen eines Gesetzespakets zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht verlängern wir das Instrument in dieser Woche nun für zwei weitere Ausbildungsjahrgänge mit dem Ziel, es auf der Grundlage dieser Erfahrungen in eine dauerhafte Förderung zu überführen.
Darüber hinaus erfolgt mit dem Gesetzespaket auch die Umsetzung einer EU-Richtlinie für einen barrierefreien Zugang zu Webseiten und Apps öffentlicher Stellen. Zweck der Richtlinie ist, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen besser zugänglich sind. Einen echten und, im Vergleich zur bisherigen Rechtslage, entscheidenden Fortschritt bilden dabei die vorgesehenen Maßnahmen zur Durchsetzung von Barrierefreiheit. Im Gesetz ist dafür eine Erklärung zur Barrierefreiheit mit verlinktem Feedback-Mechanismus auf den Websites vorgesehen, über den jegliche Mängel der Barrierefreiheit einer Website mitgeteilt und nicht barrierefrei zugängliche Informationen in einer zugänglichen Form angefordert werden können.
Im Rahmen dieses Gesetzespakets werden außerdem weitere befristete Regelungen im Arbeitsförderungsrecht verlängert. Dazu zählt u.a. die Sonderregelung, die es kurz befristet Beschäftigten ermöglicht, innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren bereits nach sechs statt zwölf Monaten ALG I zu erhalten. Diese Regelung betrifft vor allem Kreativ- und Kulturschaffende. Weiter verlängert werden auch die Sonderregelungen für Ausländerinnen und Ausländer, die eine gute Bleibeperspektive haben und deshalb Leistungen der Arbeits- und Ausbildungsförderung erhalten sowie die Sonderregeln zum Saison-Kurzarbeitergeld im Gerüstbau-Handwerk. Letztere gibt dem Gerüstbau-Handwerk die Möglichkeit, die geltenden Tarifverträge so anzupassen, dass Arbeitslosigkeit im Winter vermieden werden kann.

TOP 18: Familienzusammenführung für subsidiär Geschütze ermöglichen
Am Freitag verabschiedet der Bundestag das Gesetz zur Neuregelung des Familien-nachzugs für subsidiär Geschützte. Dabei handelt es sich vor allem um Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien. Im Umfang von monatlich 1.000 Personen ermöglicht die Neuregelung den Nachzug von Ehepartnern und minderjährigen Kindern sowie von Eltern, deren minderjährige Kinder bereits in Deutschland leben. Die Kriterien für das Vorliegen humanitärer Gründe konnten wir im Gesetz ausdrücklich verankern. Mit der Zusammenführung von auf der Flucht getrennten Familien stärken wir das im Grundgesetz garantierte Kindeswohl und den Schutz der Familie. Seit März 2016 war diese Familienzusammenführung nicht mehr möglich. Wichtig ist für uns, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine sachliche Prüfung und Entscheidung im Inland vorgeschaltet ist. Diese Aufgabe übernimmt das Bundesverwaltungsamt. So erfolgt eine koordinierte Visumsvergabe, die die dringlichsten Fälle zuerst berücksichtigt und die Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht überschreitet. Darüber hinaus konnten wir eine Einführungsregelung für 2018 erzielen, die die Begrenzung nicht bei 1.000 Visa pro Monat, sondern bei 5.000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt. So kann das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten voll ausgeschöpft werden. Ausdrücklich ausgeschlossen wurde im Gesetz der Familiennachzug von und zu Gefährdern, das heißt von Personen, die unsere Demokratie gefährden, weil sie beispielsweise zu Gewalt oder Hass gegen Teile der Bevölkerung aufrufen.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen