Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 3: Familienzusammenführung für subsidiär Geschütze ermöglichen
Am Donnerstag wird im Plenum in 1. Lesung eine Neuregelung der Familienzusammenführung für subsidiär Geschützte (das sind z.B. viele Bürgerkriegsflüchtlinge aus Syrien) beraten, die es ermöglicht, dass 1.000 Personen monatlich im Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland kommen. Damit stärken wir das Kindeswohl und den Schutz der Familie, die von unserem Grundgesetz garantiert werden. Seit März 2016 war diese Familienzusammenführung nicht mehr möglich. Nun können die engsten Angehörigen (Ehepartner, minderjährige Kinder, Eltern von hier lebenden minderjährigen Kindern) nach Deutschland kommen, um so die auf der Flucht getrennten Familien wieder zusammen zu führen.
Wichtig ist für uns, dass der Visumserteilung durch das Auswärtige Amt eine sachliche Prüfung des Bundesinnenministeriums vorgeschaltet ist, damit eine koordinierte Visumsvergabe erfolgen kann und die begrenzten Kapazitäten der deutschen Auslandsvertretungen nicht zu Problemen führen. Darüber hinaus gibt es eine Einführungsregelung für 2018, die die Begrenzung nicht bei 1.000 Visa pro Monat, sondern bei 5.000 Visa für den gesamten Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Dezember 2018 festlegt, so dass das Kontingent 2018 auch bei möglichen Anlaufschwierigkeiten voll ausgeschöpft werden kann. Im Gesetzestext ist es uns gelungen, die Kriterien für das Vor-liegen humanitärer Gründe ausdrücklich zu verankern.

TOP 14: Transparenzvorgaben im europäischen Wertpapierhandel verbessern
Der Bundestag berät diese Woche in erster Lesung über einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der sogenannten Prospekthaftung. Mit den geplanten Gesetzesänderungen soll der Zugang von Unternehmen zum Kapitalmarkt erleichtert und der Schutz von Anlegern verbessert werden. Dazu werden die Regeln die beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren und deren Zulassung zum Handel einzuhalten sind, in der EU vereinheitlicht und für Anlegerinnen und Anleger transparenter gemacht.
Der Gesetzentwurf sieht insbesondere die Nutzung einer Option der europäischen Prospektrichtlinie vor, nach der Mitgliedstaaten die Schwelle für die Prospektpflicht auf Angebote ab 8 Mio. Euro anheben können. Dies senkt die Kosten für die Emission eines Wertpapiers und ebnet kleinen Unternehmen den Gang zum Kapitalmarkt. Zum Schutz der Anleger wird ein dreiseitiges Wertpapier-Informationsblatt für Angebote ab 100.000 Euro bis 8 Millionen Euro eingeführt.
Um private Anleger zu schützen, sind bei prospektfreien Angeboten ab 1 Million Euro bestimmte Einzelanlageschwellen zu beachten. Sofern von einem privaten Anleger ein Betrag von über 1.000 Euro investiert werden soll, ist dies nur zulässig, wenn er entweder über ein frei verfügbares Vermögen von mind. 100.000 Euro verfügt oder er maximal den zweifachen Betrag seines Nettoeinkommens investiert. In jedem Fall ist die Einzelanlage auf 10.000 Euro begrenzt.
Das Gesetz ist ein weiterer Schritt zur Kapitalmarktunion für einen vertieften und erweiterten Kapitalbinnenmarkt in der Europäischen Union ab 2019.

TOP 19: Mit der „Eine für alle“-Klage Verbraucherrechte stärken
Am Freitag berät der Deutsche Bundestag in 1. Lesung den von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage. Mit der „Eine-für alle-Klage“ hat die SPD einen Meilenstein für den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland erreicht. Das Gesetz, das für Verbraucherinnen und Verbraucher einen schnellen, effektiven und kostengünstigen Weg eröffnet, ihre Rechte gegen Konzerne vor Gericht geltend zu machen, soll zum 1. November 2018 in Kraft treten. Damit können VW-Kunden nach dem Dieselskandal noch rechtzeitig Klage einreichen. Die Musterfeststellungsklage erlaubt Verbänden, Verbraucherrechte wirksam und auf Augenhöhe vor Gericht durchzusetzen. Eingetragene Verbraucherschutzverbände sollen die Möglichkeit erhalten, das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender bzw. anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen. Mit diesem rechtskräftigen Ergebnis kann der Verbraucher dann in einem Folgeprozess seine Ansprüche einklagen. Gleichzeitig bekommen die Unternehmen Rechtssicherheit und die Gerichte werden durch die Bündelung der Verfahren entlastet.

TOP 21: Den Europäischen Hochschulraum weiterentwickeln
Der Deutsche Bundestag diskutiert am Freitag den Bericht zur Umsetzung der Ziele des Bologna Prozesses 2015-2018. Seit fast 20 Jahren wird im Rahmen des Bologna Prozesses an der Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Hochschulraumes gearbeitet. Heute lernen fast alle europäischen Studierenden in einem Studiengang mit Bachelor- oder Masterabschluss, sind Mobilität und Internationalisierung gestiegen und eine umfassende Qualitätssicherung für eine qualitativ hochwertige Hochschulbildung ist implementiert. Als SPD-Bundestagsfraktion ziehen wir insgesamt ein positives Fazit, sehen aber auch Entwicklungspotenziale. Der Europäische Hochschulraum (EHR) ist das Versprechen auf Austausch, Verständigung und Zusammenhalt für 48 Länder: von Portugal bis Russland und von Island bis Kasachstan. Er birgt die Chance, dass ganz Europa von nationalen Stärken profitiert und eigene Zukunfts-perspektiven entwickelt. Deshalb bekennen wir uns nicht nur zu der Absicht, 3,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts bis 2025 für Forschung und Entwicklung auszugeben. Sondern wir wollen darüber hinaus die Bologna-Konferenz zu einer Europäischen Hochschulkonferenz weiterentwickeln, die konkrete Maßnahmen vereinbart, um im EHR die Wissenschaftsfreiheit zu sichern, Bildungsteilhabe zu verwirklichen und mehr Mobilität, Austausch und Vergleichbarkeit zu ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel eine Ausweitung von Erasmus PLUS und eine verbesserte Ausbildungsförderung, sowie verbindliche Anerkennungsquoten für Leistungen, die an europäischen Hochschulen erbracht werden. Damit alle vom Europäischen Hochschulraum profitieren können.

TOP 24: Den Atomausstieg umsetzen
In erster Lesung berät der Bundestag am Freitag den Gesetzentwurf zur Änderung des nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima beschlossenen Gesetzes für einen beschleunigten Atomausstieg. Das Gesetz mit festen Abschaltdaten wurde 2011 von der schwarz-gelben Regierung mit unserer und der Unterstützung von Bündnis 90/Die Grünen verabschiedet. Die nur wenige Monate zuvor von Union und FDP beschlossene Laufzeitverlängerung wurde damit rückgängig gemacht. Die Stromkonzerne RWE und Vattenfall verklagten die Bundesregierung daraufhin auf Schadensersatz, weil zugesagte Reststrommengen aus dem ersten Atomausstiegsgesetz von Rot-Grün aus dem Jahr 2002 nun verfielen und eventuell getätigte Investitionen nach der von Schwarz-Gelb 2010 beschlossenen Laufzeitverlängerung sinnlos wurden. Das Bundesverfassungsgericht gab den Konzernen 2016 in diesen beiden Punkten mit Rücksicht auf die Planungssicherheit für Unternehmen Recht. Die jetzt vorliegende Gesetzesänderung sieht deshalb eine Entschädigung für RWE und Vattenfall vor, die voraussichtlich etwas unter einer Milliarde Euro liegen wird, abhängig von den bis 2023 tatsächlich nicht produzierbaren Reststrommengen. Ob zwischen der zunächst beschlossenen Laufzeitverlängerung und dem Moratorium tatsächlich Investitionen angefallen sind, die entsprechend der eng gefassten Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eines Ausgleichs bedürfen, muss im Einzelfall geklärt werden. Mit der Entscheidung für einen finanziellen Ausgleich der Konzerne gegenüber anderen Optionen wie der Laufzeitverlängerung für einzelne Kraftwerke machen wir in jedem Fall klar: Wir halten an dem Zeitplan für den Atomausstieg ohne Wenn und Aber fest.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen