Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 36 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind.

TOP 1: Versorgung Sterbender verbessern

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfes ist es, die Hospiz- und Palliativversorgung verbessern. Denn die Menschen in unserem Land sollen überall gut versorgt sterben können. Künftig sollen Krankenkassen bei stationären Hospizen für Erwachsene 95 Prozent der Kosten übernehmen. Bisher sind es nur 90 Prozent. Bei Kinderhospizen zahlt die gesetzliche Krankenkasse bereits heute 95 Prozent. Bei der ambulanten Hospizarbeit sollen neben Personal- nun auch Sachkosten berücksichtigt werden. Ärztinnen und Ärzten werden künftig eine größere Anzahl palliativmedizinischer Leistungen vergütet. Ärzte sollen stärker in die ambulante Palliativversorgung eingebunden werden, um die Übergänge von allgemeiner und spezialisierter ambulanter Palliativversorgung weiter zu verbessern. Außerdem haben gesetzlich Versicherte künftig einen Anspruch darauf, umfassend von ihrer Krankenkasse über bestehende Palliativ- und Hospizleistungen beraten zu werden. Sie sollen gut informiert darüber entscheiden können, wie sie in ihrer letzten Lebensphase versorgt werden wollen.

TOP 6: Familienleistungen erhöhen

Mit dem geplanten Gesetz sollen der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für 2015 und 2016 entsprechend den Vorgaben des 10. Existenzminimumberichts angehoben werden. Diese Anpassung stellt das Existenzminimum steuerfrei und ist verfassungsrechtlich geboten. Damit die Förderung bei den Familien ankommt, die nicht vom steuerlichen Kinderfreibetrag profitieren, haben wir durchgesetzt, dass das Kindergeld in gleichem Verhältnis angehoben wird. Das Kindergeld soll rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 um vier Euro pro Monat und ab 1. Januar 2016 um weitere zwei Euro pro Monat steigen. Außerdem wird der Kinderzuschlag ab dem 1. Juli 2016 um 20 Euro pro Monat angehoben. Ein großer Erfolg für Million von Alleinerziehenden ist, dass auch der steuerliche Entlastungsbetrag für Alleinerziehenden auf Initiative der SPD-Bundestagsfraktion nach zehn Jahren endlich um 600 auf 1908 Euro erhöht werden soll. Mit dem Gesetz soll zudem eine Rechtsverschiebung der Tarifeckwerte bei der Einkommensteuer um 1,48 Prozent erfolgen, um den Effekt der sogenannten „Kalten Progression“ abzumildern.

TOP 9: Gesundheitsförderung und Prävention stärken

Ziel des Gesetzes ist es, Krankheiten zu vermeiden, bevor sie entstehen oder sie in ihrem Verlauf positiv zu beeinflussen. Dafür sollen Prävention und Gesundheitsförderung in allen Lebensbereichen erfolgen: in Kitas, Schulen, im Betrieb oder Pflegeheim. Arbeitsschutz und betriebliche Gesundheitsvorsorge sollen enger miteinander verknüpft werden, Früherkennungsuntersuchungen fortentwickelt und das Impfwesen gefördert werden. Konkret sieht der Gesetzentwurf vor, dass Krankenkassen mindestens 2 Euro jährlich für jeden Versicherten ausgeben müssen, um Betriebe bei der Gesundheitsförderung zu unterstützen. Insgesamt sollen die Krankenkassen von 2016 an mindestens 7 Euro jährlich pro Versicherten für Gesundheitsförderung und Prävention ausgeben. Künftig sollen zudem Pflegebedürftige, die in Pflegeheimen wohnen, Anspruch auf Präventionsleistungen erhalten.

TOP 13: UNESCO-Welterbe dauerhaft sichern

2016 jährt sich der Beitritt Deutschlands zum UNESCO-Übereinkommen zum vierzigsten Mal. In zahlreichen Staaten sind Weltkulturerbestätte durch Krisen und Naturkatastrophen akut bedroht. Die internationale Gemeinschaft ist in der Pflicht, den betroffenen Nationen bei der Bewahrung ihres antiken Erbes zu helfen. Unter dem Vorsitz Deutschlands tagt vom 28. Juni bis zum 7 Juli 2015 das UNESCO-Welterbekomitee in Bonn. Als Gastgeber kann sich Deutschland als verlässlicher Partner erweisen und besondere Akzente setzten. Deshalb fordern wir in dem gemeinsamen Antrag mit CDU/CSU die Bundesregierung u. a. dazu auf, sich dafür einzusetzen, dass die UNESCO-Welterbekonvention ein glaubwürdiges und effektives Instrument zum Schutz des Weltkulturerbes bleibt. Außerdem soll die internationale Zusammenarbeit zum Erhalt bedeutenden kulturellen Erbes fortgesetzt und vertieft sowie die Deutsche UNESCO-Kommission in ihrer Beratungs-, Informations- und Bildungsfunktion für das UNESCO-Welterbe in Deutschland unterstützt werden.

TOP 21: Internationalen Jugend- und Schüleraustausch stärken

Die internationale Jugendarbeit hat das Ziel, gegenseitiges Verständnis junger Menschen aus verschiedenen Ländern und Kulturkreisen zu fördern, Toleranz zu stärken, Vertrauen zu schaffen und ein positives Deutschlandbild zu vermitteln. Internationaler Jugend- und Schüleraustausch eröffnet jungen Menschen neue Horizonte. Jugendliche, die nach Deutschland kommen, entwickeln ein tiefes Verständnis für das Gastland. Deshalb fordern wir die Bundesregierung in einem gemeinsamen Antrag mit CDU/CSU u. a. dazu auf, den internationalen Jugend- und Schüleraustausch als Bestandteil der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik zu stärken und dabei auch junge Berufstätige für längerfristige Auslandsaufenthalte zu gewinnen. Auch sollen bestehende Programme des Jugend- und Schüleraustauschs stärker als bisher miteinander vernetzt werden, um Synergieeffekte in Verwaltung und Struktur besser nutzen zu können.

TOP 27: Amtshilfe gegen Steuerflucht und Steuerhinterziehung stärken

Der vorliegende Gesetzentwurf hat zum Ziel, das von der Bundesrepublik Deutschland unterzeichnete Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in nationales Recht umzusetzen. Ziel des Übereinkommens ist, dass sich die Vertragsparteien einander Amtshilfe in Steuersachen leisten, um insbesondere Steuerhinterziehung und Steuervermeidung besser bekämpfen zu können. Die Amtshilfe umfasst unter anderem den Informationsaustausch, gleichzeitige Steuerprüfungen sowie die Teilnahme an Steuerprüfungen im Ausland. Damit soll die Amtshilfe zwischen den Staaten gefördert und dadurch gleichzeitig ein angemessener Schutz der Rechte der Steuerpflichtigen gewährleistet werden. Das Übereinkommen ist 1988

gemeinsam von den Mitgliedstaaten des Europarats und den Mitgliedstaaten der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) entwickelt und durch das Protokoll von 2010 fortgeschrieben worden. Die Fortschreibung dient insbesondere dem Ziel, das Übereinkommen an den internationalen Standard zum Informationsaustausch auf Ersuchen anzugleichen und es für alle Staaten zu öffnen.

TOP 35: Mittelstand und Existenzgründer von Bürokratie entlasten

Mit dem geplanten Bürokratieentlastungsgesetz sollen Maßnahmen zur Entlastung insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen von bürokratischen Pflichten umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere Schwellenwerte für verschiedene Statistikgesetze und Aufzeichnungspflichten, sodass mehr kleine Unternehmen und Existenzgrüner als bisher von statistischen Meldepflichten befreit werden. Außerdem werden im Steuerrecht Pauschalierungsgrenzen angehoben und Mitteilungspflichten reduziert. Insgesamt soll damit die Wirtschaft um rund 744 Mio. Euro pro Jahr entlastet werden. Flankiert wird das Bürokratieentlastungsgesetz von einer „One in, one out“-Regelung, die das Kabinett auf untergesetzlicher Ebene erlassen hat. Damit soll erreicht werden, dass der Erfüllungsaufwand aus gesetzlichen Pflichten insgesamt nicht weiter steigt.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen