Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 1 und 14: Sicherheitsbehörden im Kampf gegen Terror besser vernetzen
Angesichts der derzeitigen Gefährdungslage ist es notwendig, die Zusammenarbeit und den Informationsaustausch zwischen nationalen Sicherheitsbehörden zu verbessern. Mit dem geplanten Gesetz, das von Regierungsfraktion und Bundesregierung parallel eingebracht wird, sollen öffentliche Sicherheit und Datenschutz im internationalen Informationsausgleich gleichermaßen gestärkt werden. Vorgesehen ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage zur Errichtung bzw. Teilnahme des Bundesamtes für Verfassungsschutz an Gemeinsamen Dateien mit ausländischen Nachrichtendiensten. Zudem soll die Höchstdauer der innerdeutschen Gemeinsamen (Projekt-) Dateien von Polizei und Nachrichtendiensten auf 5 Jahre verlängert werden. Telekommunikationsdienstleister sind darüber hinaus künftig zur zuverlässigeren Nutzeridentifizierung bei Prepaid-Kunden durch Vorlage eines Ausweisdokumentes verpflichtet. Außerdem soll die Bundespolizei künftig – wie das Bundeskriminalamt auch – verdeckte Ermittler bereits zur Gefahrenabwehr einsetzen dürfen und nicht erst zur Strafverfolgung.

TOP 8: Mehr Zeit für Vermittlung und Betreuung in Jobcentern
Nicht zuletzt aufgrund der Zuwanderung bekommen die Jobcenter zunehmend mehr zu tun. Ein wichtiges Ziel des Gesetzes zur Rechtsvereinfachung im SGB II ist es deshalb, den Jobcentern wieder mehr Zeit zu verschaffen, um Arbeitslosen wirklich helfen zu können. So soll das Arbeitslosengeld künftig nicht mehr standardmäßig für nur sechs, sondern für 12 Monate bewilligt werden. Damit reduziert sich im Ergebnis die Zahl der Prüfvorgänge und der Bewilligungsbescheide in all den Fällen, wo sich nichts bei den persönlichen Verhältnissen des Arbeitsuchenden verändert hat. Wer Arbeitslosengeld I bekommt und trotzdem zusätzlich auf Grundsicherungsleistungen angewiesen ist, der soll künftig von den Arbeitsagenturen und nicht mehr von den Jobcentern betreut werden. Das entlastet die Jobcenter und stellt sicher, dass Personen, die durch ihre Beiträge Ansprüche in der Arbeitslosenversicherung erworben haben, auch alle Leistungen von dieser bekommen. Darüber hinaus regeln wir, dass Menschen, die keinen Berufsabschluss haben, Arbeitslosengeld II beziehen können, auch wenn sie eine Ausbildung aufnehmen - beispielsweise dann, wenn das Ausbildungs-BAföG nicht zum Leben reicht. Das macht es leichter, sie in eine Ausbildung zu vermitteln, weil sie sich auch während der Ausbildungszeit nicht schlechter stellen, als wenn sie weiter ausschließlich Arbeitslosengeld II beziehen würden. Außerdem bauen wir die Betreuung in den Jobcentern dahingehend aus, dass Menschen auch nach einem erfolgreichen Start in den Beruf eine Zeit lang weiter unterstützt werden. Dies soll sicherstellen, dass die Menschen sich gut im neuen Job zurechtfinden und nicht gleich wieder arbeitslos werden. Im parlamentarischen Verfahren haben wir uns zudem auf weitere Verbesserungen verständigt. So können Langzeitarbeitslose in einem Zeitraum von fünf Jahren künftig bis zu drei Jahre lang eine öffentlich geförderte Beschäftigung im Rahmen einer
Arbeitsgelegenheit ausüben. Auch kann eine sozialpädagogische Begleitung durch das Jobcenter finanziert werden.

TOP 10: KFOR-Mandat im Kosovo fortsetzen
Mit dem vorliegenden Antrag soll die deutsche Beteiligung an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR) um ein weiteres Jahr fortgesetzt werden. KFOR sichert seit 1999 die Friedensregelung im Kosovo militärisch. Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig und stabil, allerdings bleibt das Konflikt- und Eskalationspotenzial im kosovo-serbisch dominierten Norden des Landes weiterhin erheblich. Ein neues Konzept des NATO-Rats ermöglicht eine Anpassung der Truppenstärke, die flexibel an die Sicherheitslage angepasst werden kann. Die Personalobergrenze für die deutsche Beteiligung an KFOR verringert sich von 1.850 auf 1.350 Soldatinnen und Soldaten.

TOP 12: UNIFIL-Mandat im Libanon fortsetzen
Mit dem vorliegenden Antrag soll die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der United Nations Interim Force in Lebanon (UNIFIL) um ein Jahr bis zum 30. Juni 2017 verlängert werden. Die Region um Libanon, Israel und Syrien ist weiterhin politisch äußerst fragil und instabil. Regelmäßige militärische Übergriffe von beiden Seiten der israelisch-libanesischen Grenze, zeigen, dass die VN-Mission UNIFIL auch heute noch für die Aufrechterhaltung des Waffenstillstands elementar wichtig ist. Die Mission bleibt das einzige Forum des direkten Austauschs zwischen Libanon und Israel. Hinzu kommt die Bedrohung der libanesischen Sicherheit durch die Auswirkungen des Syrienkonflikts sowie das Erstarken der Terrororganisation Islamischer Staat in der Region. UNIFIL leistet durch seine Präsenz sowie die Entlastung der libanesischen Armee im Süden des Landes einen von allen Parteien in der
Region geschätzten Beitrag zur Aufrechterhaltung der Stabilität im Libanon. Das deutsche UNIFIL-Mandat umfasst weiterhin die Sicherung der seeseitigen Grenzen und die Unterstützung der libanesischen Streitkräfte beim Aufbau von maritimen Fähigkeiten zur Kontrolle der Küstengewässer. Die personelle Obergrenze des Mandats bleibt bei 300 Soldatinnen und Soldaten.

ZP: Strommarkt für die Energiewende
Mit dem Strommarktgesetz werden die Rahmenbedingungen geschaffen, um die Stromversorgung volkswirtschaftlich kosteneffizient und umweltverträglich weiterzuentwickeln sowie die Versorgungssicherheit bei der Transformation des Energieversorgungssystems zu gewährleisten. Der Kern eines weiterentwickelten Strommarktes ist das Preissignal. Denn über die Strompreise können sich am Strommarkt die benötigten Kapazitäten refinanzieren. Dabei sollen Marktpreissignale möglichst unverzerrt wirken. Die Regelungen sichern die freie wettbewerbliche Preisbildung ab und lassen Preisspitzen an den Strommärkten zu. Die verantwortlichen Stromversorger und -händler (die sog. "Bilanzkreisverantwortlichen") werden zudem stärker dazu angehalten, für ihre Kunden zeit- und bedarfsgerecht Strom einzukaufen. Dazu wird das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem als zentrales Instrument für eine sichere Stromversorgung angepasst und die Bilanzkreistreue gestärkt. Um die Versorgungssicherheit auch bei nicht vorhersehbaren Ereignissen zu gewährleisten und den Strommarkt abzusichern, wird eine Kapazitätsreserve außerhalb des Strommarktes eingerichtet. Darüber hinaus wird eine Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken eingerichtet. Um einen Beitrag zum Erreichen unserer Klimaschutzziele zu leisten, sieht das Strommarktgesetz vor, Braunkohlekraftwerksblöcke mit einer Gesamtleistung von 2,7 Gigawatt schrittweise ab Herbst 2016 aus dem Markt zu nehmen. Für jeweils vier Jahre stehen sie als letzte Absicherung der Stromversorgung bereit. In dieser Zeit sind sie vollständig konserviert und erzeugen keinen Strom, um anschließend endgültig stillgelegt zu werden. Nur bei einer Anforderung durch den Übertragungsnetzbetreiber werden sie ausnahmsweise angefahren.

TOP24: EEG Novelle – Kostenanstieg bremsen, Ausbau planvoll steuern
Diese Woche wird die EEG-Novelle 2016 in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Erfolgsgeschichte der Erneuerbaren Energien wollen wir verstetigen und ihre Weiterentwicklung für alle Akteure verlässlich gestalten. In der aktuellen Novelle geht es darum, den weiteren Kostenanstieg zu bremsen, den Ausbau planvoll zu steuern und die erneuerbaren Energien weiter an den Markt heranzuführen. Die Novellierung des EEG ist dabei durch zwei Kernvorhaben geprägt: Zum einen soll die Einspeisevergütung für Strom aus erneuerbare Energien-Anlagen zukünftig wettbewerblich im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt werden. Dabei wird das EEG 2016 für Bürgerenergiegesellschaften die Teilnahme an Ausschreibungen für Onshore-Windprojekte erleichtern. Zum anderen wird der Ausbau der erneuerbaren Energien-Anlagen stärker mit dem Netzausbau synchronisiert werden. Auf der Grundlage eines novellierten Referenzertragsmodells sollen zukünftig die weniger windreichen, aber wirtschaftlich ertragreichen Standorte mit Blick auf die Ertragssituation eine vergleichbar hohe Prämie erhalten wie Anlagen an windreichen Standorten. Damit soll der Ausbau gleichmäßiger im Bundesgebiet verteilt und die Übertragungsnetze entlastet werden. Außerdem wird der Ausbaukorridor von Wind-Onshore-Anlagen in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und im Norden von Hessen auf 58 Prozent des bundesweiten Zubaus der Jahre 2013 bis 2015 reduziert, um die Ausbaugeschwindigkeit in Netzengpassgebieten zu reduzieren und die Übertragungsnetze zu entlasten.

ZP: Erbschaftsteuer verfassungsfest gestalten
Mit seinem Urteil vom Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin eingeräumten Steuerprivilegien im Erbfall insbesondere für große bis sehr große Unternehmen als verfassungswidrig eingestuft. Die geplante Reform setzt die Vorgaben des BVerfG um und beendet die unangemessene Schonung großer betrieblicher Vermögen im Erbfall. Dabei hat die SPD sichergestellt, dass die Belange kleiner Betriebe sowie Familienunternehmen berücksichtigt und Arbeitsplätze nicht durch die Erbschaftssteuer gefährdet werden. Das gegenwärtige Steueraufkommen der Länder aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer bleibt mit den vorgesehenen Regelungen erhalten und wird voraussichtlich sogar ansteigen. Gleichzeitig haben wir erreicht, dass mit dem geplanten Gesetz missbräuchliche Steuergestaltungen deutlich eingeschränkt werden.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen