Die jetzt gefundene Regelung zum Fracking ist ein Riesenerfolg und der Durchbruch nach jahrelangen Verhandlungen. Das wurde erreicht durch ein großes Engagement der Zivilgesellschaft und durch die vielen Rückmeldungen von zumeist kritischen Bürgerinnen und Bürgern in den Wahlkreisen. Die Fraktion der SPD im Bundestag hat diese Anregungen aufgenommen und das vorliegende Gesetzespaket durchgesetzt, das Fracking wie in den USA verbietet.

Es hat sehr lange gedauert bis nach der Einbringung des Gesetzespakets im Mai 2015 jetzt die abschließende Beratung erfolgen kann. Von einem Eilverfahren, wie von einigen behauptet, kann also keine Rede sein – im Gegenteil. Ein Skandalisieren von politischen Entscheidungen im Bundestag im Zusammenhang mit der Fußball-Europameisterschaft, wie sie von wenigen Umweltverbänden betrieben wird, hilft in der Sache nicht weiter, sondern offenbart nur die Schwäche der Argumentation. Es war höchste Zeit, dieses Gesetz auf den Weg zu bringen und wir sind froh, dass uns der Abschluss gelungen ist.

Nun zur Sache selbst: Die SPD-Bundestagsfraktion hat auf der Grundlage des Koalitionsvertrages mit CDU und CSU ein optimales Ergebnis erzielt. Und das gegen heftige Widerstände der Wirtschaftspolitiker in der CDU/CDU-Bundestagsfraktion. Im Ergebnis gibt es jetzt eine doppelte Sperre gegen das Fracking im Schiefergestein wie wir es aus den USA kennen. Zum einen gibt es ein unbefristetes Verbot, das Ende 2021 vom Bundestag überprüft werden soll. Nur eine Mehrheit des Bundestages kann das Verbot wieder aufheben. Ansonsten besteht das Verbot weiter. Bis dahin können maximal vier Probebohrungen durchgeführt werden. Zum anderen haben – als zweite Absicherung – die jeweiligen Bundesländer die Möglichkeit die Probebohrungen zu untersagen. Die sozialdemokratische Ministerpräsidentin von Nordrhein-Westfalen Hannelore Kraft hat bereits erklärt, davon Gebrauch zu machen.
Für uns als SPD war es zentral, dass der Deutsche Bundestag über das weitere Verfahren zum Fracking im Schiefergestein entscheidet. Auch damit haben wir uns gegenüber CDU und CSU durchgesetzt. Das war uns wichtig, weil wir nicht wollten, dass sich demokratisch legitimierte Abgeordnete ihrer Verantwortung entledigen. Wir sind insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Wahlkreis verantwortlich und wollen uns dem stellen.
Bevor die Fracking-Debatte vor einigen Jahren begann, gab es bereits Erdgasförderung in Deutschland, hauptsächlich in Niedersachsen. Dort wurde über fünfzig Jahre ebenfalls eine Art Fracking betrieben, die sich aber fundamental von dem Fracking unterscheidet, das wir aus den USA kennen. Ohne diese Art des zusätzlichen Frackings in der herkömmlichen Erdgasförderung würde diese über kurze Zeit zum Erliegen kommen.
Wir wissen, dass auch die herkömmliche Erdgasförderung mit Risiken verbunden ist. Unser Ziel war und ist es aber nicht die Erdgasförderung in Deutschland komplett zu beenden. So sehen es auch die Landtagsfraktionen von Bündnis90/Die Grünen in Niedersachsen und Baden-Württemberg wo sie in Regierungsverantwortung sind und in entsprechenden Landtagsentschließungen bzw. in Koalitionsverträgen, wo sie klar zwischen unkonventionellen und konventionellen Erdgas unterscheiden.
Mit dem neuen Gesetzespaket gibt es aber neue Regelungen auch für diese Form der Erdgasförderung. Dazu gehören mehr Prüfungen auf umweltverträgliche Formen der Förderung und der Entsorgung von Abfällen und eine bürgerfreundlichere Regelung bei Erdbebenereignissen durch eine Umkehrung der Beweislast.