Positionspapier der Arbeitsgruppe Tourismus der SPD-Fraktion zum geplanten Angelverbot in Schutzgebieten von Nord- und Ostsee
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben sich zum Schutz der Meere verpflichtet und kommen dem u.a. durch Ausweisung von Schutzgebieten nach. Gegenwärtig läuft ein Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland, bei dem es um eine baldige und ausreichende nationale Sicherung der FFH-Schutzgebiete (Flora-Fauna-Habitat-Schutzgebiete) geht. Vor diesem Hintergrund bereitet das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) zurzeit die Umwandlung von sechs FFH-Schutzgebiete in Nord- und Ostsee in Naturschutzgebiete vor. Es handelt sich hierbei um die Doggerbank (Nordsee), das Sylter Außenriff (Nordsee), das Borkum-Riffgrund (Nordsee), den Fehrmarnbelt (Ostsee), die Kadetrinne (Ostsee) und die Pommersche Bucht – Rönnebank (Ostsee).
Die Umsetzung der Vogelschutzrichtlinie und FFH-Richtlinie sieht jedoch keine Verpflichtung vor, die europäischen Schutzgebiete als Naturschutzgebiete nach deutschem Recht auszuweisen. Mit dieser Umwandlung soll nach aktuellem Stand auch ein pauschales Verbot der Angelfischerei einhergehen. Direkt betroffen wären davon sowohl Freizeitangler als auch die Angeltouristen der Region.
Ein solches Angelverbot würde die Existenzen der Angelbetriebe und den regionaltypischen Tourismus gefährden. Zahlreiche regionale Gewerbe hängen an dieser Tourismusform. So profitieren z.B. die Betreiber der Angelkutter, Angel- und Sportläden vor Ort, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe, Reiseveranstalter und Tourismuszentralen von den Touristen, die speziell für diese Freizeitbeschäftigung an die Küsten kommen.
Aus diesen Gründen spricht sich die Arbeitsgruppe Tourismus der SPD-Bundestagsfraktion geschlossen gegen ein pauschales Verbot des Freizeitangelns in den genannten Schutzgebieten aus. Wir kennen die Bedeutung des Freizeitangelns unter touristischem Aspekt für die Küstenregionen und wir setzen uns auch deshalb gegen ein pauschales Angelverbot ein, weil es gegenwärtig keine belastbaren Untersuchungsergebnisse in Bezug auf negative Auswirkungen des Freizeitangelns auf das Ökosystem gibt.