Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 5: Rentenübergänge altersgerecht gestalten
Mehr und mehr Menschen in Deutschland können und wollen länger arbeiten. Zugleich gibt es aber auch viele Beschäftigte, die es nicht schaffen, bis zur Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Dadurch entstehen ihnen Nachteile im Rentenübergang. Der Gesetzentwurf, den wir in dieser Woche in erster Lesung beraten, soll nun älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit bieten, den Übergang in den Ruhestand flexibel und selbstbestimmt zu gestalten. Dafür soll unter anderem die Möglichkeit verbessert werden, vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilzeitarbeit durch eine Teilrente zu ergänzen. Um einen Anreiz für eine Beschäftigung auch nach dem Erreichen der Regelaltersgrenze zu setzen, sollen die Arbeitnehmer zukünftig auf die Versicherungsfreiheit verzichten können, um stattdessen weitere Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwerben. Besonders wichtig ist zudem die Einführung eines Gesundheitschecks in der Mitte des Erwerbslebens. Auf diese Weise sollen berufsbedingte Belastungen und Krankheiten, die einer Fortführung der Beschäftigung bis zur Regelaltersgrenze im Wege stehen könnten, frühzeitig erkannt werden.
Skeptisch sieht die SPD-Fraktion die ebenfalls im Gesetzentwurf vorgesehene befristete Abschaffung der Arbeitgeberbeiträge zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte jenseits der Regelaltersgrenze. Diese Maßnahme ist als Kompromiss mit unserem Koalitionspartner in den Gesetzentwurf aufgenommen worden. Wir gehen nicht davon aus, dass daraus Arbeitsmarkteffekte entstehen.

TOP 6: Erbschaftsteuer verfassungsfest gestalten
Der Bundestag wird diese Woche über die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses abstimmen. Im Vermittlungsverfahren hat die SPD sichergestellt, dass die Belange kleiner Betriebe sowie Familienunternehmen berücksichtigt und Arbeitsplätze nicht durch die Erbschaftssteuer gefährdet werden. Das Steueraufkommen der Länder aus der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird mit den nun vorgesehenen Regelungen sogar erhöht. Gleichzeitig schränkt das geplante Gesetz missbräuchliche Steuergestaltung ein. Mit seinem Urteil vom Dezember 2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bis dahin eingeräumten Steuerprivilegien im Erbfall insbesondere für große bis sehr große Unternehmen als verfassungswidrig eingestuft. Im Vermittlungsausschuss konnten wir ein Ergebnis erzielen, das die Vorgaben des BVerfG umsetzt und die unangemessene Schonung großer betrieblicher Vermögen im Erbfall beendet. Wesentliche Ergebnisse sind dabei: Die Bewertung von Unternehmen mit dem sogenannten vereinfachten Ertragswertverfahren wird zu höheren Werten führen. Die Voraussetzungen für die Begünstigung von Familienunternehmen wurden präzisiert
(Familienunternehmen dürfen künftig vom Unternehmensgewinn nur noch einen Teil für sich privat entnehmen). Die Erbschaftsteuer kann nur dann gestundet werden, wenn die Fortführung des Betriebs und der Erhalt der Arbeitsplätze gewährleistet sind – maximal sieben Jahre, wobei die Steuer in Raten und verzinst mit 6 Prozent zurückgezahlt werden muss. Das geplante Gesetz sieht wie schon im Bundestagsbeschluss u.a. vor, dass bei großen Vermögen ab 26 Millionen Euro die Erben künftig im Rahmen einer Bedürfnisprüfung nachweisen müssen, dass die Begleichung der Steuerschuld sie finanziell überfordert. Hierbei wird auch das private Vermögen der Erben miteinbezogen. Der Erbe kann als Alternative zur Verschonungsbedarfsprüfung auch auf Antrag die Gewährung eines Verschonungsabschlags beantragen. Mit wachsenden Unternehmensvermögen schmilzt der Verschonungsabschlag, und es muss ein größerer Teil des begünstigten Betriebsvermögens versteuert werden (Abschmelztarif). Im Rah-men der parlamentarischen Beratungen hat unsere Fraktion eine Verschärfung des Abschmelztarifs durchgesetzt. Ab einem begünstigen Betriebsvermögen von 90 Millionen Euro pro Erben wird keine Verschonung mehr gewährt.

TOP 9: Strafrechtliche Vermögensabschöpfung erleichtern
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir in dieser Woche in der ersten Lesung beraten, soll das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung vollständig neu gefasst werden. Erträge aus Straftaten können zukünftig leichter eingezogen werden. Erleichtert wird auch die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft, wenn kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass das Vermögen aus kriminellen Handlungen stammt. Der Entwurf schafft ferner die Grundlage für eine nachträgliche und eine umfassende erweiterte Einziehung von Taterträgen. Das stärkt den Opferschutz und entzieht den Tätern die Basis zur Begehung weiterer Straftaten. Ein weiteres Element des Reformvorhabens ist die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung. Die Geschädigten müssen keinen Titel mehr gegen
den Schädiger erstreiten, sie können im Strafvollstreckungsverfahren oder im Insolvenzverfahren entschädigt werden.

TOP 13: Mittelmeerraum stabilisieren
Diese Woche beraten wir den Antrag der Bundesregierung zur Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der NATO-geführten Maritimen Sicherheitsoperation SEA GUARDIAN (MSO SG) im Mittelmeer. Die regionale Instabilität in der Mittelmeerregion bietet ein gefährliches Potential für illegale Aktivitäten wie Waffen- und Menschenschmuggel. Die MSO SG soll im Mittelmeerraum Krisenentwicklungen im maritimen Umfeld und maritimen Terrorismus frühzeitig erkennen und ihnen entgegenwirken. Die Aufgaben sind Stärkung der Seeraumüberwachung, kooperativer Kapazitätsaufbau auf Anfrage der Anrainer- und Partnerstaaten sowie Bekämpfung des Terrorismus im maritimen Umfeld in der Mittelmeerregion. Es sollen bis zu 650 deutsche Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden und die Mandatslaufzeit beträgt 15 Monate und soll am 31. Dezember 2017 enden.

TOP 21: Förderzeitraum Investitionen finanzschwacher Kommunen verlängern
Der Bund gewährt den Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen. Hierfür wurde 2015 das Sondervermögen „Kommunalinvestitionsförderungsfonds“ in Höhe von 3,5 Milliarden Euro eingerichtet. Die bisher geltende gesetzliche Regelung sieht einen Förderzeitraum im Rahmen des Sondervermögens bis 2018 vor. Kommunen und Länder haben jedoch darauf hingewiesen, dass dieser Zeitrahmen angesichts der besonderen administrativen Belastung durch Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen schwerlich einzuhalten ist. Das geplante Gesetz sieht daher vor, den Förderzeitraum und die Umsetzungsfristen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes um jeweils zwei Jahre zu verlängern. In Folge dessen soll auch das Sondervermögen erst zwei Jahre später aufgelöst werden.

TOP 22: Aufholprozess Ostdeutschlands nicht abgeschlossen
Im Jahresbericht 2016 stellt die Bundesregierung den aktuellen Stand der Deutschen Einheit dar. Der Bericht liefert eine fundierte Analyse des Aufholprozesses. Erneut werden Licht- und Schattenseiten deutlich. Positiv fällt die Bilanz am Arbeitsmarkt aus. Die Arbeitslosenquote hat mit 9,2 % einen Tiefstand erreicht. Das ist der niedrigste Stand seit 1992. Gleichzeitig liegt die Wirtschaftskraft Ostdeutschlands deutlich hinter der Westdeutschlands und hat sich der wirtschaftliche Aufholprozess in den letzten Jahren abgeschwächt. Das Bruttoinlandsprodukt je Einwohner erreicht 2015 erst 72,5 % des Niveaus der westdeutschen Länder. Nach wie vor sind nahezu alle Regionen im Osten strukturschwach und benötigen, um den Aufholprozess zu
meistern, Strukturförderung durch die EU und den Bund. Heute weisen die ostdeutschen Länder wie allen anderen Regionen Deutschlands spezifische Stärken und Schwächen auf. Die Bundesregierung wird deshalb ein weiterentwickeltes Fördersystem für strukturschwache Regionen vorlegen. Es soll nach dem Auslaufen des Solidarpakts II Ende 2019 in ganz Deutschland gelten. Der Bericht geht dezidiert auf die aktuellen Herausforderungen in Ostdeutschland und die strukturellen Veränderungen ein und beschreibt die Maßnahmen der Bundesregierung zur Bewältigung dieser Herausforderungen. Darüber hinaus enthält er einen Datenanhang mit umfangreichen Wirtschaftsdaten. Der Bericht bezeichnet Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz in den ostdeutschen Ländern als Hindernis für die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung und fordert eine weitere Stärkung des zivilen Engagements durch Bundesregierung, Länder, Kommunen sowie aller gesellschaftlichen Akteure. Die Förderprogramme der Bundesregierung "Zusammenhalt und Teilhabe" sowie "Demokratie leben!" leisten dafür einen wichtigen Beitrag.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen