Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 3: Länder und Kommunen bei Integrationskosten weiter entlasten
Der Bund wird Länder und Kommunen in den kommenden Jahren bei den Kosten für Integration zusätzlich finanziell unterstützen. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir in erster Lesung beraten, setzt die Vereinbarungen der Regierungschefs der Länder mit der Bundesregierung vom 16. Juni 2016 sowie vom 7. Juli 2016 um: Von 2016 bis 2018 erhalten die Länder jährlich zusätzlich zwei Milliarden Euro über eine Erhöhung ihrer Umsatzsteueranteile als Integrationspauschale. Darüber hinaus sollen die Mittel für die soziale Wohnraumförderung für die Jahre 2017 und 2018 erneut um 500 Millionen Euro erhöht und über die Kompensationsmittel den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Der Gesetzentwurf schlägt zudem auch einen möglichen Transferweg für die im Koalitionsvertrag vereinbarte weitere Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ab 2018 vor: Eine Milliarde Euro soll nach dem Entwurf über den Umsatzsteueranteil der Länder und vier Milliarden Euro sollen im Verhältnis 3 zu 2 über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden und über die Bundesbeteiligung bei den Kosten der Unterkunft (KdU) bereitgestellt werden. Die Bundesauftragsverwaltung soll bei den KdU durch diese Anhebung nicht ausgelöst werden.

TOP 8: Bürokratie abbauen
Mit dem zweiten Bürokratieentlastungsgesetz, das in erster Lesung beraten wird, soll der Verwaltungsaufwand bei Unternehmen um 360 Millionen Euro pro Jahr reduziert werden. Durch das BEG II werden v.a. solche Unternehmen entlastet, die typischerweise am meisten von Bürokratie belastet sind: kleine Betriebe mit 2-3 Mitarbeitern, wie etwa Handwerksbetriebe. Solche Unternehmen unterliegen oft der ganzen Bandbreite an Formvorschriften, haben in der Regel jedoch keine Verwaltungsspezialisten. Vorgesehen sind Anpassungen im Sozialgesetzbuch (etwa bei Abrechnung von Pflegedienstleistungen), im Steuerrecht (Anhebung der Pauschalierungsgrenzen für Rechnungen über Kleinbeträge) sowie Erleichterungen bei der Aufbewahrung von Lieferscheinen in der Abgabenordnung. Außerdem werden die Unternehmen, aber auch die Verwaltung und die Bürger, durch eine Stärkung der E-Verwaltung entlastet.

TOP 19: In Kindertagesstätten und Schulen gesund ernähren

Diese Woche behandeln wir in 1. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Durchführung von EU-Vorschriften über das Schulprogramm für Obst, Gemüse und Milch. Ziel ist es, bei Kindern und Schülern ein ausgewogenes Ernährungsverhalten zu fördern und ihnen Landwirtschaft und Lebensmittelerzeugung näher zu bringen. Dafür werden zwei bereits existierende Schulprogramme zusammengelegt. Die EU investiert insgesamt rund 250 Millionen Euro in allen teilnehmenden Mitgliedsstaaten. Das Schulfruchtprogramm der Europäischen Union soll gesundheitsförderliches Ernährungsverhalten bei jungen Schülern unterstützen und wird in Deutschland von mittlerweile 9 Bundesländern an Schulen angeboten. Die Abgabe von Milch wird von 14 Bundesländern angenommen. Zum Schuljahr 2017/18 stehen für Deutschland mindestens 29 Millionen Euro aus Brüssel bereit.

TOP 21: Sonderzuständigkeit der Familienkassen beenden
Mit dem geplanten Gesetz soll die Kindergeldbearbeitung der Familienkassen im öffentlichen Dienst im Bereich des Bundes auf die Bundesagentur für Arbeit übertragen werden. Alternativ soll auch noch eine Bearbeitung durch das Bundesverwaltungsamt möglich sein. Bislang obliegt die Auszahlung des Kindergelds für öffentlich Bedienstete des Bundes, der Länder und der Kommunen neben den 14 Familienkassen bei der Bundesagentur für Arbeit, die das Kindergeld von 87 Prozent aller Kinder bearbeiten, auch über 8000 einzelnen Familienkassen des öffentlichen Rechts. Mit der Zusammenfassung der Familienkassen im Bereich des Bundes er-
folgt ein erster Schritt zur Effektivierung der Kindergeldbearbeitung der öffentlich Bediensteten.
TOP 23: Regionalen Schienenverkehr fördern
Der in erster Lesung zu beratende Gesetzesentwurf soll die Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stellt, für 2016 noch einmal von 8 Milliarden Euro auf 8,2 Milliarden Euro erhöhen. Bis 2031 steigt dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent. Mit der erneuten Erhöhung der Bundesmittel wird der Schienenpersonennahverkehr auf eine solide und zukunftsfähige Grundlage gestellt. Die Länder haben damit auch in den kommenden Jahren die Möglichkeit, in der Fläche qualitativ hochwertige Schienenverbindungen bei den Verkehrsanbietern zu bestellen.

TOP 26: Parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste stärken
Die Vorschläge der SPD-Bundestagsfraktion für eine Reform der rechtlichen Grundlagen der Auslands-Fernmeldeaufklärung gingen Hand in Hand mit unserem Vorstoß für eine Reform der Arbeit des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). Auch diese Vorschläge setzen wir nun um. Künftig soll das PKGr in seiner Arbeit durch eine oder einen Ständigen Bevollmächtigen samt eigenen Mitarbeiterstab besser unterstützt werden. Damit können die Nachrichtendienste – unabhängig von Sitzungswochen – in der Praxis besser kontinuierlich und systematisch kontrolliert werden. Auch wenn die Sitzungen des PKGr selbst weiter geheim bleiben müssen, soll mit dem geplanten Gesetz mehr Transparenz geschaffen werden: Künftig soll es eine jährliche öffentliche Anhörung der Präsidenten der Nachrichtendienste geben, bei denen sie sich den Fragen der Mitglieder des PKGr stellen müssen.

TOP 30: Regelsätze anpassen

Mit dem Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamtes müssen die Regelsätze im SGB XII und SGB II sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) neu angepasst werden. Die entsprechenden
Gesetzentwürfe, die wir diese Woche in erster Lesung beraten, sehen unter anderem vor, dass Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung aus dem Leistungssatz des AsylbLG ausgegliedert und fortan als gesonderte Sachleistung erbracht werden. Für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit soll ein Freibetrag eingeführt werden, der nicht auf die Leistungen angerechnet wird. Auf diese Weise soll ehrenamtliches Engagement von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern besser honoriert werden.
Im SGB II soll der Regelbedarf für Kinder zwischen sechs bis 13 Jahren deutlich steigen. Ebenso gibt es Verbesserungen im SGB XII, indem der Anspruch für Erwachsene, die nicht in einem Paarhaushalt zusammenleben, auf Regelbedarfsstufe 1 festgelegt wird. Für Menschen, die derzeit in stationären Einrichtungen noch die Regelbedarfsstufe 3 erhalten, soll ab 2020 in den vom Bundesteilhabegesetz definierten „neuen Wohnformen“ die Regelbedarfsstufe 2 gelten. Auch Mietkosten sollen zukünftig im SGB XII besser anerkannt werden.

ZP: Klare Regeln für Leiharbeit und Werkverträge
Leiharbeit ist für Unternehmer ein wichtiges Instrument, um Auftragsspitzen abzufangen oder Vertretungen zu organisieren. Auch Werkverträge sind unumgänglich, wenn ein Betrieb externes Wissen oder spezielle Dienstleistungen von außen benötigt. Jedoch sind Leiharbeit und Werkverträge in den vergangenen Jahren immer stärker dazu missbraucht worden, Stammbelegschaften zu verdrängen oder arbeitsrechtliche Schutzstandards zu umgehen. Mit Hilfe des Gesetzes, das wir diese Woche beschließen werden, wollen wir diesem missbräuchlichen Einsatz von Leiharbeit und Werkverträgen entgegen wirken. Die wichtigste Neuerung liegt dabei in der Einführung von Equal Pay für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer nach neun Monaten. Bestehende Branchenzuschlagstarife können fortgeführt werden, sofern die Zuschläge nach spätestens sechs Wochen einsetzen und nach spätestens 15 Monaten der gleiche Lohn wie bei Stammarbeitnehmerinnen und Stammabreitnehmern erreicht wird. Von dieser Regelung sollen insbesondere Leiharbeitnehmer mit kürzeren Einsatzdauern profitieren. Ein weiterer entscheidender Baustein des Gesetzes ist die Einführung einer Überlassungshöchstdauer von 18 Monaten. Nach Ablauf dieser Zeit müssen Leiharbeitnehmer vom Entleihbetrieb übernommen werden. Eine längere Entleihdauer ist nur
möglich, wenn sich die Tarifpartner in der Einsatzbranche per Tarifvertrag auf eine
längere Überlassung einigen. Ebenso soll zukünftig der Einsatz von Leiharbeitern als Streikbrecher verboten werden. Leiharbeiter dürfen dann in bestreikten Betrieben nur noch eingesetzt werden, wenn sie keine Tätigkeiten der Streikenden übernehmen. Im Bereich der Werkvertragsgestaltung wollen wir verhindern, dass Verträge zwischen Unternehmen risikolos als Werkverträge bezeichnet werden können, obwohl de facto Leiharbeitsverhältnisse entstehen. Dafür schaffen wir vor allem die sogenannte „Vorratsverleiherlaubnis“ ab, die es Arbeitgebern bislang ermöglicht, missbräuchlich geschlossene Werkverträge nachträglich in Leiharbeitsverhältnisse umzudeklarieren und damit zu legalisieren. Indem das Gesetz definiert, wer Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer ist, schaffen wir für ehrliche Arbeitgeber mehr Rechtssicherheit bei der Abgrenzung von abhängiger und selbstständiger Tätigkeit. Außerdem stärken wir die Informationsrechte des Betriebsrats. Zukünftig wird gesetzlich klargestellt, dass Betriebsräte das Recht haben, Auskunft über Anzahl und Aufgaben der Werkvertragsarbeiter auf dem Firmengelände zu erhalten. Außerdem besteht die Verpflichtung zur Vorlage der Verträge die dem Einsatz von Drittpersonal zugrunde liegen.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen