Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 3: Familien den Rücken stärken – Das Familienentlastungsgesetz
Die Unterstützung und Stärkung von Familien ist ein erklärtes Ziel der Koalition, denn Familien sind die wahren Leistungsträger unserer Gesellschaft. Kinder sollen die besten Chancen für ihre Zukunft bekommen und ihre Eltern sollen sie dabei bestmöglich unterstützen können. Die finanzielle Stärkung, insbesondere von Familien mit geringen und mittleren Einkommen, ist ein wesentlicher Eckpfeiler der familienpolitischen Maßnahmen, die Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorgelegt hat.

Mit dem Familienentlastungsgesetz wird das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angepasst (2019 und 2020 um jeweils 192 Euro). Und es wird sichergestellt, dass das Existenzminimum auch weiterhin steuerfrei bleibt, indem der Grundfreibetrag angehoben wird (2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro). Das bedeutet, dass eine Familie mit 60.000 Euro Jahreseinkommen ab 2020 über 20 Prozent (530 Euro) weniger Steuern zahlt. Zusätzlich sorgen wir dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Steuerliche Mehreinnahmen werden genutzt, um die „kalte Progression“ durch Anpassung des Steuertarifs auszugleichen. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. So werden die verfügbaren Einkommen von allen Familien gestärkt. Insgesamt sieht das Gesetz Entlastungen in einer Höhe von rund 10 Milliarden Euro vor, die den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern zusätzlich zur Verfügung stehen werden.

TOP 5: Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose durch einen sozialen Arbeitsmarkt – Das Teilhabechancengesetz
Die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut wie schon lange nicht mehr. Die Arbeitslosigkeit ist dank Rekordbeschäftigung auf einem niedrigen Stand. Doch noch immer sind rund 800.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ohne Unterstützung haben viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Damit finden wir uns nicht ab. Das Teilhabechancengesetz, das in dieser Woche in der 1. Lesung im Bundestag beraten wird, eröffnet Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive und ebnet den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wir schaffen einen öffentlich geförderten Arbeitsmarkt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Dafür werden in den kommenden Jahren zusätzlich 4 Milliarden Euro zur Verfügung stellt, um insbesondere über zwei Instrumente die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu verbessern:

Langzeitarbeitslose, die mindesten sieben Jahre Leistungen nach SGB II beziehen, sollen über das Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt“ neue Perspektiven bekommen. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen gefördert. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent zum Mindestlohn, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt.

Um bereits früher Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird mit dem zweiten Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ eine bereits bestehende Fördermöglichkeit geschärft. Ziel ist, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht. Für uns ist klar, alle Menschen müssen die Chance bekommen durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können. Das schafft mehr Teilhabe und eröffnet neue Perspektiven.

TOP 16: Betriebliche Altersvorsorge – besserer Schutz für Versicherte
Zusätzliche Vorsorge fürs Alter ist wichtig. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch Arbeitgeber nehmen die Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge wahr. Über die sogenannte Entgeltumwandlung, die häufig tariflich geregelt ist, kön-nen Beschäftigte beispielweise Teile des Lohns für die Altersvorsorge einsetzen. Fast 60 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügten im Jahr 2015 über eine betriebliche Altersvorsorge. Durch Steuervergünstigungen oder Beitragsersparnisse fördert der Staat diese Form der zusätzlichen Alterssicherung. Mit dem vorliegenden Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2341 werden die Anforderungen an die Pensionsfonds und Pensionskassen als wichtige Träger der betrieblichen Altersvorsorge erhöht. Das Ziel ist ein besserer Schutz derjenigen, die sich auf diesem Wege zusätzlich für das Alter absichern.

TOP 21: Für eine stabile gesetzliche Rente
Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf eine stabile Rente im Alter verlassen können. Um das zu gewährleisten, stoppen wir das Absinken des Rentenniveaus und sorgen dafür, dass die Renten künftig wieder wie die Löhne steigen. Mit dem Rentenpakt von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, der in dieser Woche in 1. Lesung im Bundestag beraten wird, garantieren wir das heutige Rentenniveau von 48 Prozent in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2025. Das ist eine gute Nachricht für alle Menschen in diesem Land, denn gerade die junge Generation profitiert von einer Rente auf die man sich auch in Zukunft verlassen kann. Die Rentenbeiträge der Arbeitgeber und der Beschäftigten werden im selben Zeitraum nicht über 20 Prozent steigen. Dazu wird der Bund in den kommenden Jahren mit jährlich 2 Milliarden Euro einen Demografiefonds aufbauen, um die Beitragsobergrenze „demografiefest“ abzusichern.

Ab dem 1. Januar 2019 werden außerdem Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Wer aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel wegen Unfall oder Krankheit, nicht mehr arbeiten kann, muss sich auf den Schutz der Solidargemeinschaft verlassen können. Darum sieht der Gesetzesentwurf vor, die Zurechnungszeit deutlich zu verlängern. Ab 2019 profitieren jährlich rund 170.000 Versicherte von Verbesserten Leistungen bei Erwerbsminderung.

Mütter und Väter, die beruflich eine Pause eingelegt und sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt. Ihnen wird ab dem kommenden Jahr ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Das führt zu einer spürbaren Verbesserung der Rente für ca. 10 Millionen Menschen, die sich um ihre Kinder gekümmert haben.
Außerdem sollen Beschäftigte mit geringerem Einkommen stärker bei den Rentenbeiträgen entlastet werden, ohne Rentenanwartschaften zu verlieren. Das bedeutet, dass zukünftig rund 3,5 Mio. Beschäftigte, die bis zu 1.300 Euro monatlich verdienen, mehr Netto in der Tasche haben werden. Die Stabilisierung und Sicherung der gesetzlichen Rente für die Beschäftigten ist ein zentrales Anliegen der SPD. Darum werden wir weiter dafür kämpfen, diesen Weg fortzusetzen und das Rentenniveau bis 2040 zu stabilisieren.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier:
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