Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 4: Damit es jedes Kind packt – Das Gute-KiTa-Gesetz
Am Donnerstag beraten wir in erster Lesung den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Qualität und Teilhabe in der Kindertagesbetreuung, kurz das Gute-KiTa-Gesetz. Der Gesetzentwurf von SPD-Familienministerin Franziska Giffey sieht vor, die Qualität der Kindertagesbetreuung in Deutschland zu verbessern und die Gebührenfreiheit insbesondere für Familien mit geringem Einkommen auszuweiten. Auf der Grundlage eines Beschlusses der Jugend- und Familienministerkonferenz stellt der Bund den Ländern einen Instrumentenkasten aus zehn unterschiedlichen Maßnahmen zur Verfügung. Das bedeutet für die Länder, dass sie die finanziellen Mittel bedarfsgerecht und flexibel einsetzen können, zum Beispiel für einen guten Betreuungsschlüssel, qualifizierte Fachkräfte, sprachliche Bildung oder kindgerechte Räume.

Für die Kitagebühren schreibt der Gesetzentwurf eine bundesweite soziale Staffelung vor. Familien, die Wohngeld, Kinderzuschlag, ALG II, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen erhalten, sollen unbürokratisch von den Gebühren befreit werden. Damit werden vor allem Familien mit geringerem Einkommen unterstützt.

Für das Gute-Kita-Gesetz stellt der Bund bis zum Jahr 2022 insgesamt 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Damit das Geld dort ankommt, wo es gebraucht wird, sollen jeweils mit jedem Bundesland Verträge geschlossen werden. Darin soll u.a. festgehalten werden, mit welchen Handlungskonzepten die Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung bzw. Ausweitung der Gebührenfreiheit erreicht werden soll. Auf diese Weise sorgt der Gesetzentwurf Schritt für Schritt für die Herstellung gleichwertiger Kinderbetreuung in ganz Deutschland.

Der Staat hat dafür zu sorgen, dass alle den gleichen Zugang zu Bildung haben, unabhängig von der Herkunft. Kindertagesstätten sind Orte frühkindlicher Bildung, nicht nur der Betreuung. Und genauso wie Bildung an Schulen und Hochschulen kostenlos ist, muss der Besuch von Kitas kostenlos sein. Deshalb können die Bundesmittel laut Gesetzentwurf auch für Maßnahmen zur Gebührenfreiheit genutzt werden. Wo Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten auf Landesebene regieren, wurden und werden Kitagebühren schrittweise abgeschafft.

TOP 6: Qualifizierungsoffensive: Sicherheit im digitalen Wandel
Wir sorgen dafür, dass von der Digitalisierung betroffene Beschäftigte Weiterbildungschancen haben, um am Ball zu bleiben – unabhängig von Qualifikation, Alter und Betriebsgröße. Darum berät der Deutsche Bundestag in dieser Woche in erster Lesung das von der SPD vorangetriebene Qualifizierungschancengesetz. Der Gesetzentwurf gibt wichtige Antworten auf den digitalen Strukturwandel, in dem es einen umfassenden Zugang zur Weiterbildungsförderung der Bundesagentur für Arbeit eröffnet. Nach Unternehmensgröße gestaffelt, werden Weiterbildungskosten zukünftig bis zu 100 Prozent übernommen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer brauchen in neuen, flexiblen Arbeitsformen mehr Schutz durch den Sozialstaat. Wir wollen daher den Schutz durch die Arbeitslosenversicherung ausbauen. Durch den erleichterten Zugang zum Anspruch auf Arbeitslosengeld, insbesondere für diejenigen, die häufig nur über kurze Dauer Arbeit haben, wird es zukünftig mehr Sicherheit geben. Wer innerhalb von 30 Monaten mindestens zwölf Monate Versicherungszeiten nachweist, hat künftig einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. In der bisher geltenden Frist von 24 Monaten war dies für häufig kurzfristig Beschäftigte oft schwierig zu erreichen.

Außerdem senken wir den Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um insgesamt 0,5 Prozentpunkte und schaffen eine gute Balance zwischen Beitragsentlastung, Krisenrücklagen und verbesserten Versicherungsleistungen. Das bedeutet, dass ab 1. Januar 2019 der Arbeitslosenversicherungsbeitrag nicht mehr 3 % des Bruttolohnes, sondern nur noch 2,5 % betragen wird.

Das Qualifizierungschancengesetz ist ein erster konkreter Schritt zur aktiven Gestaltung des Wandels in der Arbeitswelt im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie. Wir wollen arbeitsmarkt- und bildungspolitische Instrumente besser verzahnen und Weiterbildungsprogramme von Bund und Ländern bündeln. Wir verbinden Sicherheit im digitalen Wandel mit neuen Chancen für alle Beschäftigten und ermöglichen durch den Ausbau der Qualifizierung ein größeres Maß an persönlicher Freiheit. Mit dem Ausbau der Weiterbildungsförderung für alle Beschäftigten im Rahmen der Qualifizierungsoffensive stellen wir daher die Weichen für eine Weiterentwicklung der Arbeitslosenversicherung hin zu einer stärker vorausschauend agierenden Arbeitsversicherung.

TOP 8: Vollzeit, Teilzeit und zurück: Die Brückenteilzeit
Eine unserer zentralen Forderungen aus dem Bundestagswahlkampf wird diese Woche im Bundestag abschließend beraten: Die Brückenteilzeit, die Teilzeitbeschäftigten das Recht gibt, zur vorherigen Arbeitszeit zurückzukehren. Damit entkommen vor allem Frauen der „Teilzeitfalle“. Der Gesetzentwurf leistet damit einen aktiven Beitrag zur Gleichstellung von Männern und Frauen, hilft Altersarmut zu vermeiden und dringend gebrauchte Fachkräfte zu sichern.

Die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch auf Rückkehr zur vorherigen Arbeitszeit sind,
1. dass sich die Teilzeitphase auf einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren beschränkt,
2. dass der Betrieb, in dem man arbeitet, mehr als 45 Beschäftigte hat,
3. man dort seit mehr als sechs Monaten angestellt ist und
4. den Antrag ohne Angaben von Gründen für die Phase in Teilzeit schriftlich drei Monate vor Beginn der gewünschten Verringerung stellt.

Teilzeitbeschäftigte, die wieder mehr arbeiten wollen, können dies künftig leichter durchsetzen.

In dem Gesetz wird auch geregelt, dass Arbeit auf Abruf durch gesetzliche Regelungen planbarer wird. So dürfen Arbeitgebende von Arbeitnehmenden nicht verlangen, mehr als 25 Prozent der vereinbarten Wochenarbeitszeit zusätzlich zu arbeiten. Ebenso darf der Arbeitgebende nur bis zu 20 Prozent der vereinbarten wöchentlichen Arbeitszeit weniger abrufen. Weiter regelt der Gesetzentwurf, dass künftig automatisch 20 statt bisher 10 Stunden Wochenarbeitszeit als vereinbart gelten, wenn keine bestimmte Dauer im Vorhinein festgelegt wurde.

TOP 10: Gleiche Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
Gemeinsam mit den Gewerkschaften und Arbeitnehmenden haben wir viele Jahre dafür gekämpft, dass Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder gleich hohe Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlen. Dass wir dies in den Koalitionsverhandlungen Anfang des Jahres durchsetzen konnten, war ein großer Erfolg. Diesen Donnerstag beraten wir abschließend den Gesetzentwurf, der die Wiedereinführung der paritätischen Beitragszahlung vorsieht. Zum 1.1.2019 zahlen Arbeitgebende und Arbeitnehmende wieder zu gleichen Teilen den Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung. So wird die einseitige Mehrbelastung der Arbeitnehmer beendet.

Profitieren werden auch Rentnerinnen und Rentner. Ihr Zusatzbeitrag wird zukünftig zur Hälfte durch die Deutsche Rentenversicherung übernommen. Das GKV-Versichertenentlastungsgesetz enthält darüber hinaus deutliche Verbesserungen für Selbstständige. Ihre Mindestbeiträge zur freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung werden mehr als halbiert. Während des Bezuges von Krankengeld oder Mutterschaftsgeld fallen darüber hinaus zukünftig keine Mindestbeiträge mehr an, wenn in dieser Zeit keine Einnahmen aus der Beschäftigung erzielt werden. Das entlastet vor allem viele „kleine“ Selbständige und schafft für sie deutlich mehr Beitragsgerechtigkeit.

Ein Erfolg ist auch die mit dem Gesetz erreichte bessere soziale Absicherung von Soldatinnen und Soldaten auf Zeit. Hier konnten wir in den parlamentarischen Verhandlungen noch erreichen, dass die seit dem 15. März 2012 ausgeschiedenen Soldatinnen und Soldaten auf Zeit, die bereits älter als 55 Jahre sind, noch in die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung wechseln können. Leider war die Union nicht dazu bereit, zukünftig freiwillig gesetzlich versicherten Soldatinnen und Soldaten auf Zeit den Zugang zur gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zu eröffnen. Dazu wäre die Anerkennung der Dienstzeit als Vorversicherungszeit für die KVdR notwendig gewesen. Wir erwarten, dass diese Frage im Rahmen der Erarbeitung und Beratung des Gesetzes zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr noch einmal aufgerufen wird und die Bundesverteidigungsministerin hier Verantwortung für die Soldatinnen und Soldaten auf Zeit übernimmt.

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