Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 4: Für eine stabile gesetzliche Rente
Wer ein Leben lang gearbeitet hat, muss sich auf eine stabile Rente im Alter verlassen können. Um das zu gewährleisten, stoppen wir das Absinken des Rentenniveaus und sorgen dafür, dass die Renten künftig wieder wie die Löhne steigen.
Mit dem Rentenpakt, der in dieser Woche in 2. und 3. Lesung im Bundestag abschließend beraten wird, garantieren wir das heutige Rentenniveau von 48 Prozent in einem ersten Schritt bis zum Jahr 2025. Das ist eine gute Nachricht für alle Menschen in diesem Land, denn gerade die junge Generation profitiert von einer Rente auf die sie sich auch in Zukunft verlassen kann. Die Rentenbeiträge der Arbeitgebenden und der Beschäftigten werden im selben Zeitraum nicht über 20 Prozent steigen. Dazu wird der Bund in den kommenden Jahren mit jährlich 2 Milliarden Euro eine Demografierücklage aufbauen, um die Beitragsobergrenze „demografiefest“ abzusichern.
Ab dem 1. Januar 2019 werden außerdem Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente eingeführt. Wer aus gesundheitlichen Gründen, zum Beispiel wegen Unfall oder Krankheit, nicht mehr arbeiten kann, muss sich auf den Schutz der Solidargemeinschaft verlassen können. Darum sieht der Gesetzesentwurf vor, die Zurechnungszeit (also fiktive Beschäftigungszeiten, die die Basis für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente bilden) deutlich zu verlängern. Ab 2019 profitieren jährlich rund 170.000 Versicherte von verbesserten Leistungen bei Erwerbsminderung.
Müttern und Vätern, die beruflich eine Pause eingelegt und sich um ihre vor 1992 geborenen Kinder gekümmert haben, werden Erziehungszeiten besser anerkannt. Ihnen wird ab dem kommenden Jahr ein weiteres halbes Jahr Kindererziehung angerechnet. Das führt zu einer spürbaren Verbesserung der Rente für ca. 10 Millionen Menschen, die sich um ihre Kinder gekümmert haben.
Außerdem sollen Beschäftigte mit geringerem Einkommen stärker bei den Rentenbeiträgen entlastet werden, ohne Rentenanwartschaften zu verlieren. Das bedeutet, dass zukünftig rund 3,5 Mio. Beschäftigte, die bis zu 1.300 Euro monatlich verdienen, mehr Netto in der Tasche haben werden.
Die Stabilisierung und Sicherung der gesetzlichen Rente für die Beschäftigten ist ein zentrales Anliegen der SPD. Darum werden wir weiter dafür kämpfen, diesen Weg fortzusetzen und das Rentenniveau bis 2040 zu stabilisieren.

TOP 10: Neue Perspektiven für Langzeitarbeitslose durch einen sozialen Ar-beitsmarkt – Das Teilhabechancengesetz
Die Lage am Arbeitsmarkt in Deutschland ist so gut wie schon lange nicht mehr. Die Arbeitslosigkeit ist dank Rekordbeschäftigung auf einem niedrigen Stand. Doch noch immer sind rund 750.000 Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen. Ohne Unterstützung haben viele von ihnen absehbar keine realistische Chance auf einen regulären Arbeitsplatz. Damit finden wir uns nicht ab. Das Teilhabechancengesetz, das in dieser Woche in der 2. und 3. Lesung im Bundestag abschließend beraten wird, eröffnet Langzeitarbeitslosen eine neue Perspektive und ebnet den Weg in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Wir schaffen einen öffentlich geförderten Arbeits-markt mit individuellen Unterstützungs- und Betreuungsangeboten. Dafür werden in den kommenden Jahren zusätzlich 4 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, um insbesondere über zwei Instrumente die Teilhabechancen für Langzeitarbeitslose auf dem allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt zu verbessern:
Langzeitarbeitslose, die mindesten sechs Jahre Leistungen nach SGB II beziehen, sollen über das Instrument "Teilhabe am Arbeitsmarkt“ neue Perspektiven bekommen. Durch Lohnkostenzuschüsse für bis zu fünf Jahre werden sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse in der Wirtschaft, in sozialen Einrichtungen und bei Kommunen gefördert. In den ersten beiden Jahren beträgt der Zuschuss 100 Prozent, in jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um 10 Prozentpunkte gekürzt. Im parlamentarischen Verfahren konnten wir erreichen, dass sich der Lohnkostenzuschuss am Tariflohn orientiert Damit wird es keinen Wettbewerbsnachteil für tarifgebundene Arbeitgeber geben. Und wir konnten ebenfalls erreichen, und dass die zeitliche Anspruchsvoraussetzung von sieben auf sechs Jahre verringert wird, um mehr Menschen schneller in den sozialen Arbeitsmarkt bringen zu können. Um bereits früher Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, wird mit dem zweiten Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ eine bereits bestehende Fördermöglichkeit verbessert. Ziel ist, Beschäftigte über eine zweijährige Förderung von 75 Prozent der Arbeitsentgelte im ersten Jahr bzw. 50 Prozent im zweiten Jahr in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Ergänzend gilt für beide Gruppen, dass ihnen das Angebot an individueller Betreuung und Qualifizierung offen steht. Für uns ist klar, alle Menschen müssen die Chance bekommen durch ihre Arbeit für sich selbst sorgen zu können.

TOP 12: Familien den Rücken stärken – Das Familienentlastungsgesetz
Die Unterstützung und Stärkung von Familien ist ein erklärtes Ziel der Koalition. Mit dem Familienentlastungsgesetz, das in dieser Woche vom Deutschen Bundestag verabschiedet wird, entlasten wir Familien um 10 Milliarden Euro im Jahr. Denn die finanzielle Stärkung, insbesondere von Familien mit geringen und mittleren Einkommen, ist ein wesentlicher Eckpfeiler der familienpolitischen Maßnahmen, die die SPD vorangebracht hat.
Mit dem Familienentlastungsgesetz wird das Kindergeld ab dem 1. Juli 2019 um 10 Euro pro Kind und Monat erhöht. Der Kinderfreibetrag wird entsprechend angepasst (2019 und 2020 um jeweils 192 Euro). Und es wird sichergestellt, dass das Existenzminimum auch weiterhin steuerfrei bleibt, indem der Grundfreibetrag angehoben wird (2019 um 168 Euro und 2020 um 240 Euro). Das bedeutet, dass eine Familie mit 60.000 Euro Jahreseinkommen ab 2020 über 20 Prozent (530 Euro) weniger Steuern zahlt. Zusätzlich sorgen wir dafür, dass Lohnsteigerungen im Geldbeutel der Beschäftigten ankommen. Steuerliche Mehreinnahmen werden genutzt, um die „kalte Progression“ durch Anpassung des Steuertarifs auszugleichen. Denn gerade Familien sind darauf angewiesen, dass Lohnsteigerungen nicht durch die Inflation und höhere Steuern aufgefressen werden. So werden die verfügbaren Einkommen von allen Familien gestärkt.

TOP 24: Für starke Pflege – Das Pflegestärkungsgesetz In dieser Woche beraten wir abschließend das Pflegepersonalstärkungsgesetz.
Das Gesetz ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Personal und besseren Arbeitsbedingungen in der Pflege. Gleichzeitig verbessern wir mit dem Gesetz aber auch die Situation von pflegenden Angehörigen, die zeitweise selbst darauf angewiesen sind, Reha-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Das Pflegepersonalstärkungsgesetz beinhaltet u.a. ein Sofortprogramm für 13.000 neue Stellen in stationären Pflegeeinrichtungen. Je nach Größe erhält jede Einrichtung bis zu zwei Stellen zusätzlich. In den Krankenhäusern werden die Pflegepersonalkosten ab 2020 aus den Fallpauschalen herausgenommen und den Krankenhäusern direkt erstattet. Damit entfällt der Anreiz, Pflegekosten zu Lasten des Personals einzusparen. Jede zusätzliche Pflegekraft und alle Tarifsteigerungen für Pflegekräfte werden zukünftig voll von den Krankenkassen über-nommen. Um Pflegefachkräfte nicht nur durch mehr Personal zu entlasten, verpflichten wir die Krankenkassen, mehr Mittel für Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung aufzuwenden. Außerdem unterstützt der Bund zukünftig für sechs Jahre gemeinsam mit den Krankenkassen Maßnahmen zur Förderung einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Verbesserung für pflegende Angehörige ist der Rechtsanspruch auf stationäre Reha-Leistungen. Denn wer auf Reha-Leistungen angewiesen ist und gleichzeitig einen Angehörigen pflegt, kann Reha-Leistungen für sich selbst in der Regel nicht ambulant wahrnehmen.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen