Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 1-3 und 27: Grundsteuer reformieren, kommunale Einnahmen sichern

An diesem Mittwoch werden zu Beginn der Plenarsitzung drei wichtige Gesetze zur Reform der Grundsteuer in Deutschland beraten. Am Freitag wird die Beratung bereits mit der 2. und 3. Lesung des Grundsteuer-Reformgesetzes abgeschlossen. Diese Gesetzesänderungen sichern eine der wichtigsten Einnahmequelle der Kommunen und entwickeln sie weiter. Die Grundsteuereinnahmen betragen etwa 15 Milliarden Euro im Jahr. Anlass der Verhandlungen war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Gesetzgeber zu einer Neuregelung der Grundsteuer bis Ende des Jahres verpflichtet hatte. Sollte eine Neuregelung nicht verabschiedet werden, drohen den Kommunen gewaltige Einnahmeausfälle, die die kommunale Selbstverwaltung bedrohen.
Für die SPD ist bei der Reform der Grundsteuer die Sicherung der finanziellen Grundlagen der Städte und Gemeinden oberstes Prinzip, um die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung aufrechtzuhalten und zu stärken. Mit den Gesetzentwürfen behält der Bund weiterhin die Gesetzgebungskompetenz, die Grundsteuer kann nicht zur Disposition gestellt werden. Dies wird jetzt auch im Grundgesetz zweifelsfrei festgeschrieben. Zugleich wird den Ländern durch eine Ergänzung in Artikel 72 Absatz 3 des Grundgesetzes das Recht eingeräumt, abweichende landesrechtliche Regelungen zur Grundsteuer zu erlassen. Nach monatelangen Verhandlungen hat die CSU in letzter Minute den mit 15 Ländern erzielten Konsens verlassen und eine solche Abweichungsmöglichkeit für einzelne Länder verlangt. Vor diesem Hintergrund sieht der Gesetzesentwurf vor, dass für die Berechnung des Länderfinanzausgleichs weiterhin die bundeseinheitliche Regelung zugrunde gelegt wird. Damit haben andere Länder wenigstens keinen finanziellen Nachteil durch den Sonderweg eines Landes. In keinem Fall darf sich Bayern auf Kosten anderer Länder im Länderfinanzausgleich der Finanzverantwortung entziehen. Dies haben wir sichergestellt.
Die Berechnung der Grundsteuer wird sich auf Bundesebene auch weiterhin am Wert der Grundstücke orientieren. Es macht demnach einen Unterschied, ob ein Haus oder eine Wohnung in einem begehrten Innenstadtviertel oder in einer weniger gefragten Randlage einer Metropole steht, ob es sich in einer ländlichen Gemeinde oder in der Stadt befindet. Dieser Wertbezug war ein für uns entscheidender Punkt, der nun in der Bundesregelung abgesichert wird. Hinzu kommt: Immobilien des sozialen Wohnungsbaus, kommunale sowie gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaften und Wohnungsgenossenschaften sollen unter bestimmten Voraussetzungen durch einen zusätzlichen Abschlag auf die Steuermesszahl bei der Grundsteuer begünstigt werden. Mit diesem wertabhängigen Modell wird die Grundsteuer einfacher, gerechter und zukunftsfähig.
Außerdem werden wir mit der Grundsteuer-Reform die sogenannte Grundsteuer C einführen. Damit helfen wir den Städten und Gemeinden, Wohnraum zu schaffen und gegen Grundstücksspekulationen vorzugehen. Insbesondere in Ballungsgebieten besteht ein erheblicher Wohnungsmangel, auch weil baureife Grundstücke als Spekulationsobjekt gehalten werden anstatt dringend benötigten Wohnraum zu schaffen. Die Kommunen erhalten das Recht, eine Grundsteuer C auf unbebaute, aber bebaubare Grundstücke zu erheben. Im parlamentarischen Verfahren haben wir erreicht, dass Kommunen auch aus städtebaulichen Gründen die Grundsteuer C einführen können. Damit geben wir den Kommunen die Möglichkeit, Bauland zu mobilisieren, ihre Baulücken leichter zu schließen, Spekulationen entgegenzuwirken und eine gute Stadtentwicklung zu betreiben.

TOP 8: Entwurf eines Wohngeldstärkungsgesetzes
Das Wohngeld erfüllt als vorgelagertes Sicherungssystem eine wichtige sozialpolitische Funktion. Mit der Reform, die wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beraten, tragen wir dazu bei, dass Wohnen auch für einkommensschwache Haushalte bezahlbar bleibt. Erstmalig werden wir eine Dynamisierung des Wohngeldes einführen, die erstmalig (am 01.Januar) 2022 greift. Das bedeutet: Wir werden das Wohngeld alle zwei Jahre an die eingetretene Miet- und Verbraucherpreisentwicklung anpassen. Damit sichern wir die mit der Wohngeldreform im Jahr 2020 erreichte Entlastungswirkung des Wohngeldes auch für die kommenden Jahre. Weniger Haushalte werden dadurch zwischen Wohngeld und Arbeitslosengeld II sowie Sozialhilfe hin- und herwechseln. Wir nehmen den Menschen die Angst, aus dem Wohngeld rauszufallen. Die Reform des Wohngeldgesetzes und seine regelmäßige Dynamisierung ist ein wesentlicher Meilenstein sozialdemokratischer Politik in dieser großen Koalition für ein solidarisches Land.
Durch die Reform wird es ab 01. Januar 2020 mehr Wohngeld für mehr Haushalte geben. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Bürgerinnen und Bürger bei ihren Wohnkosten wirkungsvoll zu entlasten. Zuletzt wurde das Wohngeld zum 1. Januar 2016 angepasst. Von der nun auf den Weg gebrachten Wohngeldreform profitieren insgesamt rund 660.000 Haushalte. Zum Vergleich: Ohne Reform würde sich die Zahl der Haushalte, die vom Wohngeld profitieren, bis Ende 2020 voraussichtlich auf rund 470.000 reduzieren. Das entspricht einer Erhöhung von rund 40 Prozent. Rund 180.000 Haushalte werden durch die Reform neu oder wieder einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Rund 20.000 Wohngeldhaushalte würden ohne Reform Ende 2020 Leistungen des SGB II beziehen. Weitere rund 5.000 Haushalte wechseln aus dem SGB XII in das Wohngeld.
Zum anderen heben wir die Miethöchstbeträge nach Mietstufen gestaffelt an. Die Miethöchstbeträge bestimmen den Betrag der Miete, bis zu dem die Miete durch das Wohngeld bezuschusst wird. Die Miethöchstbeträge in den Regionen mit stark steigenden Mieten, vor allem in den Ballungsräumen, werden überdurchschnittlich angehoben.
Mit der Einführung einer neuen Mietenstufe VII wird der immer stärkeren Mietenspreizung Rechnung getragen, insbesondere in Kreisen und Gemeinden, deren Mietenniveau nicht mehr durch die bisherigen sechs Mietenstufen sachgerecht abgebildet werden konnte. Damit können Haushalte in Kreisen und Gemeinden mit einer Abweichung des Mietenniveaus von 35 Prozent und höher gegenüber dem Bundesdurchschnitt nun ein höheres Wohngeld erhalten.
Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen wird für Inseln ohne Festlandanschluss eine eigene gemeinsame Mietenstufe festgelegt. Denn das Mietenniveau auf diesen Inseln ist in der Regel wesentlich höher als in den ihnen zugeordneten jeweiligen Kreisen auf dem Festland. Damit unterstützen wir Haushalte mit niedrigen Einkommen auf diesen Inseln, die Probleme haben, eine Wohnung mit einer günstigen Miete zu finden oder die Miete weiterhin zu bezahlen.
Mit einem Entschließungsantrag tragen die Koalitionsfraktionen den Kritikpunkten in der Öffentlichen Anhörung Rechnung und fordern eine Informations- und Öffentlichkeitskampagne zur Steigerung der Bekanntheit des Wohngeldes.
Weiterhin halten die Koalitionsfraktionen daran fest, bei der Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030 rechtzeitig einen Gesetzentwurf zur geplanten Erhöhung des Wohngeldes um 10 Prozent zur Vermeidung sozialer Härten bei steigenden Heizkosten vorzulegen.

TOP 10: Paketboten-Schutz-Gesetz
Wir schätzen die Vorteile des Versandhandels und bestellen gerne Waren im Internet. Dieses Jahr werden rund 3,7 Milliarden Paketsendungen erwartet. Jeder, der eine Online-Bestellung aufgibt, Geburtstag hat oder kurz vor dem Weihnachtsfest freut sich, wenn die Paketbotin oder der Paketbote klingelt. Dies darf jedoch nicht zu Lasten der Beschäftigten geschehen – und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Aus diesen und aus vielen anderen guten Gründen ist es inakzeptabel, wenn schwarzgearbeitet wird oder Sozialversicherungsbeiträge schlicht und ergreifend hinterzogen werden und die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer genau dazu genutzt wird. Dies haben zuletzt Kontrollen des Zolls gezeigt Am 18. September hat das Bundeskabinett daher auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion und auf Initiative des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil das PaketbotenSchutz-Gesetz auf den Weg gebracht. In dieser Woche wird es in erster Lesung im Bundestag beraten.
Die großen Paketdienste müssen die Verantwortung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Branche übernehmen. Das Aushebeln von Arbeitnehmerrechten akzeptieren wir nicht. Deswegen werden wir die Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen und die Nachunternehmerhaftung in dieser Branche einführen. Damit werden diejenigen, die Aufträge an andere Unternehmen weitergeben, dafür verantwortlich, dass anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Sozialabgaben korrekt gezahlt werden und können ihre Hände nicht mehr in Unschuld waschen, indem sie auf den Subunternehmer zeigen. So sichern wir Arbeitnehmerrechte und sorgen für fairen Wettbewerb in der Paketbranche. Ziel des Gesetzes ist, dass Sozialversicherungsbeiträge für Paketbotinnen und Paketboten auch durch alle Subunternehmen abgeführt werden, indem der einen Auftrag vergebende Hauptunternehmer im Falle von Sozialversicherungsbetrug haftbar gemacht werden kann.
Die SPD Bundestagsfraktion setzt sich dafür ein, dass diese Regelung möglichst zügig und noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft tritt.

TOP 12: Digitaler Krankenschein und weitere Entlastung von Bürokratiekosten
Am Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in erster Lesung den von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz, das Entlastungen in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro vorsieht.
Kern des Gesetzes ist es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Papiervorgänge möglichst abzuschaffen. Ein Beispiel dafür ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei den Krankenkassen. Durch ein elektronisches Meldeverfahren sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgeber zukünftig über den Beginn und die Dauer der Krankschreibung informieren. Außerdem soll es beispielsweise weitere Erleichterungen bei der Datenverarbeitung für steuerliche Zwecke oder bei der Anmeldung bei Hotelübernachtungen geben. Auch für Gründerinnen und Gründer verringert sich der Aufwand bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Statt wie bisher zwölfmal im Jahr, müssen sie diese zukünftig nur noch viermal im Jahr abgeben.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass insbesondere der Mittelstand von Bürokratiekosten entlastet werden soll. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetzt werden viele wichtige Änderungen in diesem Bereich vorgenommen.

TOP 13: Für eine reibungslose Umsetzung des Bundsteilhabegesetzes
Bereits in der letzten Legislaturperiode wurde das Bundesteilhabegesetz verabschiedet, um die Leistungen für Menschen mit Behinderungen zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die Leistungen der Eingliederungshilfe sollen ab dem 1. Januar 2020 aus dem Fürsorgesystem des SGB XII herausgeführt und personenzentriert ausgestaltet werden. Zukünftig wird es keine Unterscheidung nach ambulanten, teilstationären und stationären Leistungen mehr geben. Die Unterstützung erwachsener Menschen mit Behinderungen wird nicht mehr an eine bestimmte Wohnform geknüpft, sondern am notwendigen individuellen Bedarf ausgerichtet sein.
Um Unsicherheiten und Befürchtungen bei der Umsetzung der reformierten Eingliederungshilfe zu begegnen, wird das Bundesteilhabegesetz mit dem SGB IX / SGB XII Änderungsgesetz angepasst. Ein Großteil der Änderungen ist das Ergebnis der Empfehlungen der vom BMAS eingerichteten „Arbeitsgruppe Personenzentrierung“, der u.a. die Leistungsträger, Leistungserbringer und Fachverbände für Menschen mit Behinderungen angehören. Im Jahr 2018 wurden so Vorschläge zur verbesserten Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes erarbeitet, die mit diesen Änderungen diese Woche in zweiter und dritter Lesung im Bundestag abschließend beraten werden. Dazu gehört u. a. die Beseitigung von Unklarheiten hinsichtlich der Regelungen für die Unterkunftskosten der besonderen Wohnform.

TOP 34: Masern zurückdrängen – die Impfung verpflichtend machen
Masern gehören zu den ansteckendsten Infektionskrankheiten des Menschen. Im Jahr 2018 kam es weltweit zu einer Verdoppelung der Masernfallzahlen. Bis Ende Mai wurden dem Robert-Koch-Institut bereits 420 Masernfälle in Deutschland für das Jahr 2019 gemeldet. Dabei stehen zur Prävention gut verträgliche hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, die eine langfristige Immunität vermitteln.
Die angestiegenen Fallzahlen sind auf fortschreitende Impfmüdigkeit zurückzuführen. Eine große Zahl von Kindern, Jugendlichen und Erwachsen sind nicht durch eine Impfung geschützt. Eine Nichtimpfung bedeutet aber nicht nur eine Gefahr für den Menschen, der sich bewusst gegen die Impfung entschieden hat, sondern auch ein Risiko für andere Personen, die z.B. aufgrund ihres Alters oder besonderer gesundheitlicher Einschränkungen nicht geimpft werden können. Um die Anzahl der Masernfälle langfristig zu reduzieren, beraten wir diese Woche ein Gesetzentwurf für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig Kinder und Mitarbeiter*innen in Kitas und Schulen, Personal in medizinischen Einrichtungen und auch Menschen und Personal in sogenannten Gemeinschaftseinrichtungen geimpft sein müssen. Darunter fallen Asylbewerberheime, Flüchtlingsunterkünfte und auch Ferienlager.
Nachgewiesen werden kann die Impfung beziehungsweise Immunität durch den Impfausweis – zukünftig auch in digitaler Form vorhanden – oder durch ein Attest vom Arzt. Ausgenommen sind Menschen, die einen ärztlichen Nachweis vorlegen können, dass bei ihnen eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht ratsam ist. Jeder Arzt – mit Ausnahme des Zahnarztes – soll die Impfung durchführen können. Wer gegen die Impfpflicht verstößt, dem droht ein Bußgeld. Das Gesetz soll am 1. März 2020 in Kraft treten.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen