Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 3: Berufliche Bildung modernisieren und stärken
Diese Woche beschließen wir ein Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung. Die Neuerungen gehen auf wichtige Trends und Herausforderungen in der beruflichen Bildung ein und schaffen so den rechtlichen Rahmen, um die duale Berufsausbildung fit für die Zukunft zu machen.
Gut ausgebildete Fachkräfte brauchen eine sichere finanzielle Grundlage und ihre Leistung verdient Respekt und eine ordentliche Bezahlung. Die Mindestausbildungsvergütung (MAV) ist deshalb ein wichtiger Teil der vorliegenden Reform. Die Mindesthöhe der Vergütung für eine Ausbildung wird nun auf 515 Euro festgelegt und wird sich bis ins dritte Lehrjahr um sogar 35 Prozent erhöhen. Wir konnten darüber hinaus erreichen, dass die Vergütungen mit fortschreitender Ausbildung in den nächsten Jahren deutlich steigen werden. Ohne den Einsatz von DGB und BDA wäre dieses Ergebnis nicht zu Stande gekommen.
Die SPD-Bundestagsfraktion hat außerdem im parlamentarischen Verfahren wichtige zusätzliche Verbesserungen auf den Weg gebracht, die am Donnerstag ebenfalls im Rahmen des Gesetzes zur Modernisierung der beruflichen Bildung vom Bundestag beschlossen werden sollen. Diese beinhalten den gesetzlichen Anspruch auf Freistellung von der betrieblichen Arbeit an einem Berufsschultag für alle Auszubildenden und eine gesetzliche Freistellung für einen zusätzlichen Lerntag am Vortag einer Prüfung. Darüber hinaus muss zukünftig der Arbeitgeber die Kosten für ausbildungsrelevante Fachliteratur übernehmen.
Um dem Mangel an Prüferinnen und Prüfern im dualen System entgegenzuwirken, haben wir den Freistellungsanspruch für Prüferinnen und Prüfer nun im Gesetz verankert. Gleichzeitig fordern wir in einem Entschließungsantrag das Bundesinstitut für Berufsbildungsbildung (BiBB) und die Kultusministerkonferenz (KMK) auf eine Analyse und Handlungsempfehlungen für die rechtliche Absicherung aller dualen Studiengänge vorzulegen.
Der Wunsch des Bundesministeriums für Bildung und Forschung neue Bezeichnungen für Fortbildungsstufen einzuführen, ist auf Kritik von zahlreichen Verbänden und den Ländern gestoßen. Deshalb haben wir uns erfolgreich dafür eingesetzt, dass alle bisherigen und bekannten Berufsbezeichnungen ohne zusätzliche rechtliche Voraussetzungen im Ordnungsverfahren und damit unter Beteiligung der Sozialpartner trotzdem erhalten bleiben und vor die neuen Berufsbezeichnungen vorangestellt werden können.
Das Gesetz soll am 1. Januar 2020 in Kraft treten.

TOP 5: Rehabilitierungsvorschriften für SED-Opfer verbessern
Auch beinahe drei Jahrzehnte nach der Wiedervereinigung und dem Ende des SED Unrechtsregimes führen Betroffene Rehabilitierungsverfahren. Die Gesetze zur Rehabilitierung von Opfern rechtsstaatswidriger Maßnahmen in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sehen derzeit noch Fristen für Anträge auf Rehabilitierung und teilweise auch für die Geltendmachung von Leistungsansprüchen vor. So können Anträge auf strafrechtliche oder berufliche Rehabilitierung nur noch bis zum Ablauf des 31. Dezember 2019 bzw. Anträge auf verwaltungsrechtliche Rehabilitierung nur noch bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Diese Woche beschließen wir im Bundestag in zweiter und dritter Lesung ein Gesetz, das die Entfristung der Rehabilitierungsgesetze sowie weitere wesentliche Verbesserungen für die Opfer des SED-Unrechtsregimes mit sich bringt. Wir werden die Anliegen des Bundesrates aufnehmen und umsetzen. So werden wir unter anderem die Rehabilitierung von Kindern ermöglichen, die aufgrund der politischen Verfolgung ihrer Eltern oder von Elternteilen in einem Heim für Kinder und Jugendliche untergebracht wurden. Darüber hinaus werden wir die Opferrenten von 300 auf 330 Euro und die Ausgleichszahlungen 214 auf 240 Euro monatlich erhöhen. Wir werden ebenfalls die Grundlage dafür schaffen, dass die Höhe dieser Zahlungen alle fünf Jahre überprüft wird. Außerdem senken wir die Voraussetzungen im Hinblick auf den Zugang zu Opferrente bzw. Ausgleichsleistungen und setzten die Frist der Haftdauer auf 90 Tage herab.
Auch für die Opfer von staatlichen Zersetzungsmaßnahmen, einer repressiven Verfolgungspraxis, die aus umfangreichen, heimlichen Steuerungs- und Manipulationstechniken bestand, sowie für die sogenannten verfolgten Schülerinnen und Schüler wollen wir verbesserte Ausgleichsleistungen schaffen. Außerdem wollen wir Forschung zu politisch motivierten Adoptionen in der DDR fördern.

TOP 10: Paketboten-Schutz-Gesetz
Wir schätzen die Vorteile des Versandhandels und bestellen gerne Waren im Internet. Dieses Jahr werden rund 3,7 Milliarden Paketsendungen erwartet. Jeder, der eine Online-Bestellung aufgibt, Geburtstag hat oder kurz vor dem Weihnachtsfest Geschenke bestellt, freut sich, wenn die Paketbotin oder der Paketbote klingelt. Der Boom in der Paketbranche darf jedoch nicht zu Lasten der Beschäftigten gehen – und auch nicht zu Lasten der Unternehmen, die sich an Recht und Gesetz halten. Aus diesen und aus vielen anderen guten Gründen ist es inakzeptabel, wenn schwarz gearbeitet wird, keine Meldung an die sozial Versicherung erfolgt, Sozialversicherungsbeiträge schlicht und ergreifend hinterzogen werden und die Vergabe von Aufträgen an Subunternehmer genau dazu genutzt wird. Dass dies leider häufig der Fall ist, haben zuletzt Kontrollen des Zolls gezeigt. Am 18. September hat das Bundeskabinett daher auf Drängen der SPD-Bundestagsfraktion und auf Initiative des Bundesarbeitsministers Hubertus Heil das Paketboten-Schutz-Gesetz auf den Weg gebracht. In dieser Woche wird es im Bundestag beschlossen.
Die großen Paketdienste müssen die Verantwortung für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in ihrer Branche übernehmen. Das Aushebeln von Arbeitnehmerrechten akzeptieren wir nicht. Deswegen werden wir die Unternehmen stärker in die Pflicht nehmen und die Nachunternehmerhaftung in dieser Branche einführen. Damit werden diejenigen, die Aufträge an andere Unternehmen weitergeben, dafür verantwortlich, dass anständige Arbeitsbedingungen herrschen und Sozialabgaben korrekt gezahlt werden. Sie können ihre Hände nicht mehr in Unschuld waschen, indem sie auf den Subunternehmer zeigen. So sichern wir Arbeitnehmerrechte und sorgen für fairen
Wettbewerb in der Paketbranche. Ziel des Gesetzes ist, dass Sozialversicherungsbeiträge für Paketbotinnen und Paketboten auch durch alle Subunternehmen abgeführt werden, indem der einen Auftrag vergebende Hauptunternehmer im Falle von Sozialversicherungsbetrug haftbar gemacht werden kann.
Die SPD Bundestagsfraktion setzte sich frühzeitig dafür ein, dass diese Regelung noch vor dem Weihnachtsgeschäft in Kraft tritt.

TOP 12: Digitaler Krankenschein und weitere Entlastung von Bürokratiekosten
Am Donnerstag berät der Deutsche Bundestag in zweiter und dritter Lesung abschließend den von der Bundesregierung verabschiedeten Entwurf für ein Bürokratieentlastungsgesetz, das Entlastungen in Höhe von mehr als 1,1 Milliarden Euro vorsieht.
Kern des Gesetzes ist es, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen und Papiervorgänge möglichst abzuschaffen. Ein Beispiel dafür ist die Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsmeldung bei den Krankenkassen. Durch ein elektronisches Meldeverfahren sollen die gesetzlichen Krankenkassen den Arbeitgeber zukünftig über den Beginn und die Dauer der Krankschreibung informieren. Außerdem soll es beispielsweise weitere Erleichterungen bei der Datenverarbeitung für steuerliche Zwecke oder bei der Anmeldung bei Hotelübernachtungen geben. Auch für Gründerinnen und Gründer verringert sich der Aufwand bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Statt wie bisher zwölfmal im Jahr, müssen sie diese zukünftig nur noch viermal im Jahr abgeben.
Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass insbesondere der Mittelstand von Bürokratiekosten entlastet werden soll. Mit dem Bürokratieentlastungsgesetzt werden viele wichtige Änderungen in diesem Bereich vorgenommen.

TOP 14: Bessere Löhne für Pflegerinnen und Pfleger
In dieser Woche beschließt der Deutsche Bundestag das Pflegelöhneverbesserungsgesetz. Damit schaffen wir die Grundlage für bessere Bezahlung und bessere Arbeitsbedingungen in der Pflege. Mit dem Gesetz für bessere Löhne in der Pflege wollen wir ermöglichen, dass Pflegekräfte mehr verdienen. Dafür kommen auf der Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes zwei Wege in Frage: ein branchenweit erstreckter Tarifvertrag oder höhere Pflegemindestlöhne durch Rechtsverordnung, die auf Empfehlungen der Pflegekommission fußen.
Für die Durchsetzung spürbarer Verbesserungen wäre die Erstreckung tarifbasierter Arbeitsbedingungen auf Grundlage des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (§ 7a AEntG), also eine Tarifvertragslösung, die bessere Variante. Das Verfahren nach dem AEntG wird unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts der stark vertretenen Religionsgesellschaften in der Pflegebranche geregelt.
Unsere Ziele sind die Verbesserung der Arbeitsbedingungen, dass es künftig Mindestlöhne differenziert nach Hilfs- und Fachkräften gibt und die Ost-/ West-Unterschiede beendet werden.
Nun entscheiden die Sozialpartner, welchen Weg sie gehen. Die Gründung des entsprechenden Arbeitgeber-Verbandes war ein wichtiger Schritt. Gewerkschaften und Arbeitgeber werden nun verhandeln und gemeinsam entscheiden, ob sie einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag schaffen oder weiter den Weg über den Pflegemindestlohn beschreiten wollen. Mit dem Pflegelöhneverbesserungsgesetz wird außerdem die Handlungsfähigkeit der Pflegekommission gestärkt. Die Pflegekommission spricht Empfehlungen über Mindestarbeitsbedingungen (Mindestentgelte, Urlaub) aus. Diese Empfehlungen können zum Gegenstand von Rechtsverordnungen gemacht werden.

TOP 25: Wiedereinführung der Meisterpflicht
Der Deutsche Bundestag berät in dieser Woche den von SPD und CDU/CSU eingebrachten Entwurf zur Änderung der Handwerksordnung und andere handwerksrechtlicher Vorschriften. Die Koalition hatte sich darauf geeinigt, die 2004 erfolgte Abschaffung der Meisterpflicht für viele Berufsbilder bei Bedarf wieder einzuführen. Denn viele Berufsbilder haben sich seit 2004 stark verändert. Daher ist eine Reglementierung der Ausübung der betroffenen Handwerke zum Schutz von Leben und Gesundheit sowie der Wahrung von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe erforderlich. Zudem haben sich Ausbildungszahlen und Meisterprüfungen reduziert.
Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung. Der Gesetzesentwurf wurde in der Koalitionsarbeitsgruppe „Meisterbrief“ unter Beteiligung des Zentralverbands des Deutschen Handwerks und der Gewerkschaften erarbeitet. Auch im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages und im Bundeswirtschaftsministerium fanden umfassende Anhörungen statt.
In folgenden Berufsgruppen wird die Meisterpflicht wieder eingeführt:
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger
- Betonstein- und Terrazzohersteller
- Estrichleger
- Behälter- und Apparatebauer
- Parkettleger
- Rollladen- und Sonnenschutztechniker
- Drechsler und Holzspielzeugmacher
- Böttcher
- Glasveredler
- Schilder- und Lichtreklamehersteller
- Raumausstatter
- Orgel- und Harmoniumbauer
Wir sind davon überzeugt, dass der Meisterbrief im deutschen Handwerk die beste Garantie für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft liefert. Die Meisterpflicht trägt außerdem durch eine hochwertige berufliche Aus- und Weiterbildung maßgeblich zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses bei. Unser Ziel ist, mehr Qualität für die Kundschaft und mehr Nachwuchs im Handwerk durch eine bessere Ausbildung.

TOP 27: Errichtung der Engagement- und Ehrenamtsstiftung
Ein starkes Ehrenamt und ausgeprägtes bürgerschaftliches Engagement sind wichtig für unser Land. Millionen von Menschen sind freiwillig für das Gemeinwohl aktiv – vom individuellen Engagement bis zum Ehrenamt. Insbesondere in ländlichen Regionen sind bürgerschaftliches Engagement und Ehrenamt tragende Säulen eines lebendigen und funktionierenden Gemeinwesens und des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Dieses Engagement für alle Generationen verdient Anerkennung und Wertschätzung.
Die unterschiedlich stark entwickelten bürgerschaftlich und ehrenamtlich getragenen Strukturen in den Regionen, insbesondere in den neuen Bundesländern, erfordern eine gezielte Förderung, um gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu schaffen. Gleichzeitig haben sich die Rahmenbedingungen und Formen des bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements in den letzten Jahren zunehmend gewandelt. Neben den traditionellen und in festen Strukturen verankerten Formen des Engagements haben sich neue Formen, etwa im informellen oder digitalen Bereich, herausgebildet und verfestigt.
Ziel des gemeinsamen Gesetzentwurfs von SPD und CDU/CSU, der an diesem Freitag im Deutschen Bundestag beraten wird, ist es, das bürgerschaftliche Engagement und das Ehrenamt in Deutschland nachhaltig zu stärken und zu fördern. Auf Bundesebene soll eine zentrale Anlaufstelle errichtet werden, die bürgerschaftlich und ehrenamtlich Engagierte bei den unterschiedlichen und vielfältigen Herausforderungen unterstützt.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen