Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP ZP: Mehr Investitionen in Bildung, Wohnen und Mobilität – Dafür ändern wir das Grundgesetz
Die SPD kämpft seit vielen Jahren für mehr Investitionen in Bildung und in die kommunale Infrastruktur. In einem solidarischen Land ist auch der Bund in der Pflicht, einen Beitrag zu leisten. Die Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern stand dem bis dato entgegen. In dieser Woche erzielen wir mit Änderungen des Grundgesetzes genau in diesen Punkten einen Durchbruch: Eine Aufhebung des strikten Kooperationsverbots für mehr Bildungsgerechtigkeit, mehr sozialen Wohnungsbau und besseren öffentlichen Nahverkehr. Die Koalition hat sich mit Bündnis 90/Die Grünen und der FDP auf ein gemeinsames Vorgehen verständigt, das den Weg für mehr Zukunftsinvestitionen frei macht.

Aufhebung des Kooperationsverbots
Das ist eine gute Lösung für die junge Generation in unserem Land. Wir haben durch-gesetzt, dass die Bundesregierung in allen Kommunen in die Qualität und Ausstattung der Schulen investieren kann. Endlich können jetzt alle Schulen überall in Deutschland eine gute digitale Ausstattung bekommen. Das heißt: schnelles Internet, Tablets oder Schulungen des Personals werden möglich. Der „DigitalPakt Schule“ kann mit insgesamt 5,5 Mrd. Euro in den nächsten fünf Jahren in die Digitalisierung der Schulen investieren. Das sogenannte Kooperationsverbot ist damit gelockert. Das war eine wichtige Forderung der SPD, die nun umgesetzt wird.

Verlässlichkeit im sozialen Wohnungsbau
Das ist eine gute Lösung für die Mieterinnen und Mieter in Deutschland. Denn die SPD hat durchgesetzt, dass die Bundesregierung verlässlich in den sozialen Wohnungsbau investieren kann. Künftig kann der Bund den Ländern dauerhaft Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Die bestehende Befristung bis 2020 wird im Grundgesetz gestrichen. Und wir haben für das Jahr 2019 nochmals 500 Mio. Euro zusätzlich, über den Koalitionsvertrag hinaus, zur Verfügung gestellt. Insgesamt ste-hen in dieser Wahlperiode 5 Mrd. Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung. Das wird die Lage auf dem Wohnungsmarkt in den kommenden Jahren deutlich entspannen.

Verdreifachung der Mittel für den kommunalen Nahverkehr
Das ist eine gute Lösung für bessere Mobilität und Klimaschutz. Nun ist der Weg frei, dass die Bundesregierung auch im kommenden Jahrzehnt in den öffentlichen Nahver-kehr auf kommunaler Ebene investieren kann. Die Mittel für das Bundesprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden entsprechend der Verein-barung im Koalitionsvertrag von 333 Mio. Euro pro Jahr bis zum Ende der Wahlperiode auf 1 Mrd. Euro pro Jahr verdreifacht. Damit sorgen wir für bessere Mobilität in der Stadt und auf dem Land und bringen den Klimaschutz voran.
Das ist ein wichtiger Schritt für gleichwertigere Lebensverhältnisse und faire Chancen für alle Menschen in Deutschland, unabhängig von ihrem Wohnort.

TOP ZP: Zuwanderung steuern und Rechte von Migrantinnen und Migranten stärken
Mitte Dezember wird in Marokko der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GCM) vereinbart. Das Abkommen ist von hoher Bedeutung für die internationale Staatengemeinschaft, die sich in diesem Dokument erstmals gemeinsame Ziele bei der Gestaltung von Migration setzt. Der Pakt ist rechtlich nicht bindend.
In den vergangenen Wochen ist die Verabschiedung des GCM weltweit kontrovers diskutiert worden. Obwohl der Pakt von allen UN-Mitgliedern gemeinsam verhandelt worden ist, rücken nun einige Staaten wieder davon ab. Auch in Deutschland gibt es Diskussionen um den Pakt.
Die Koalitionsfraktionen bringen in dieser Woche einen Entschließungsantrag ins Plenum ein, der den GCM ausdrücklich begrüßt, seine politische Bedeutung würdigt und seine Ziele unterstreicht. Der Pakt kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Rechte von Migrantinnen und Migranten zu stärken und zugleich Migration besser zu ordnen und zu steuern. In dem Antrag wird darauf hingewiesen, dass nur der Bundestag rechtsändernde oder rechtssetzende Entscheidungen zur Migration trifft. Zugleich bekennen wir uns ausdrücklich, auch vor dem Hintergrund unserer historischen Verantwortung, zum Grundrecht auf Asyl.
Wir stellen fest, dass Deutschland die Einwanderung von Fachkräften benötigt und fordern deshalb die Bundesregierung auf, mit einem Einwanderungsgesetz zeitnah die Voraussetzungen für bessere legale Zuwanderungsmöglichkeiten zu schaffen.
Denn Deutschland profitiert bereits seit langem von gut ausgebildeten Migrantinnen und Migranten, die zum Wohlstand unserer Gesellschaft beitragen und unser Land mit voran gebracht haben.
Ebenso machen wir uns für eine Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsländern von Migrantinnen und Migranten stark. Aktuell erleben wir, dass Arbeitsmigrantinnen und –migranten in einer Reihe von Staaten ohne Rechte und unter teil-weise unwürdigen Bedingungen leben müssen. Als ein Land mit hohen Standards beim Menschenrechtsschutz liegt es in unserem Interesse, dass auch andere Staaten, in denen Migrantinnen und Migranten leben, diese Standards erfüllen.
Der Antrag formuliert an die Menschen, die zu uns kommen, klare Erwartungen: Damit das Zusammenleben gelingt und die Menschen am gesellschaftlichen Prozess teil-nehmen können, erwarten wir, dass alle Einwandernden unsere Sprache ausreichend erlernen und verlangen, dass sie unsere Rechtsordnung beachten.

TOP 8: Schutz für Mieterinnen und Mieter
Bezahlbarer Wohnraum für alle ist die soziale Frage unserer Zeit. Die Mieten stiegen deutschlandweit allein zwischen 2017 und 2018 um 5,4 Prozent. In den Ballungsräumen steigen die Mieten seit Jahren noch schneller an. Die Bautätigkeiten für bezahl-bare Mietwohnungen sind zu gering und massive Bodenspekulation verschärft die Situation auf den Wohnungsmärkten. In der Bundesregierung und in den Ländern arbeiten wir mit vereinten Kräften an einer Verbesserung der Situation für Mieterinnen und Mieter. Viele verschiedene Maßnahmen sind dafür notwendig. Mit dem Mieterschutzgesetz, das diese Woche in 2. und 3. Lesung abschließend beraten wird, sollen der Mietenanstieg gebremst und Verdrängungen durch Luxussanierungen beendet werden.
Zukünftig werden Vermieterinnen und Vermieter verpflichtet, Mietenden vor Abschluss des Mietvertrags unaufgefordert über die Höhe der Vormiete oder Modernisierungsmaßnahmen Auskunft zu erteilen. Mieterinnen und Mieter können zukünftig besser beurteilen, ob die geforderte Miete rechtmäßig ist. Das schafft mehr Transparenz. Sollte die Miete zu hoch sein, können Mieterinnen und Mieter besser dagegen vorgehen. Das Geschäftsmodell, über Modernisierungen extreme Mietpreissteigerungen durchzusetzen, wird durch das Gesetz beendet. In ganz Deutschland gilt, dass die Miete nur noch um 3 Euro pro Quadratmeter in sechs Jahren erhöht werden darf, bei Mieten unter 7 Euro pro Quadratmeter sogar nur um maximal 2 Euro. Das verhindert extreme Mietsteigerungen und lässt trotzdem noch Spielraum für sinnvolle Modernisierungen. Künftig dürfen anstatt wie bisher 11 Prozent nur noch jährlich 8 Prozent der Modernisierungskosten umgelegt werden. Diese Regelung gilt bundesweit. Im Regierungsentwurf war vorgesehen, dass dies nur in Gebieten mit angespannter Wohnungslage gilt. Außerdem haben wir durchgesetzt, dass das gezielte Herausmodernisieren mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro belegt werden kann. Darüber hinaus schließen wir eine Schutzlücke für soziale Träger. Wohnraum, der zu sozialen Zwe-cken weitervermietet wird, unterliegt zukünftig nicht mehr den Regelungen des Gewerbemietrechts. Zukünftig gilt hier der Schutz des sozialen Mietrechts mit stärkerem Kündigungsschutz. Das gibt den sozialen Trägern Planungssicherheit und schützt sie vor Verdrängung.
Bezahlbarer Wohnraum für alle ist die soziale Frage unserer Zeit. Wir packen sie an und wer-den weitere Maßnahmen voranbringen, wie beispielsweise eine Förderung des sozialen Wohnungsbaus mit 5 Mrd. Euro, eine Erhöhung des Wohngeldes oder mit der verbilligten Abgabe von bundeseigenen Grundstücken an die Kommunen. Dar-über hinaus fordern wir einen fünf-jährigen inflationsgekoppelten Mietpreisstopp, um Mieterinnen und Mieter kurzfristig zu entlasten

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen