Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 5: Kultur in ländlichen Räumen stärken
Die Koalition verfolgt mit der „Agenda für Kultur und Zukunft“ das Ziel, die kulturellen Schätze der Regionen zu fördern und zu stärken und dadurch die Lebensqualität außerhalb von Metropolen weiter zu verbessern. Denn das Ziel der SPD ist, die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse in ganz Deutschland zu erreichen. Darum wird diese Woche im Bundestag der Antrag von CDU/CSU und SPD beraten, der die Bundesregierung zu mehr Anstrengungen in der Kulturförderung auffordert.

In dem Antrag wird deutlich gemacht, dass eine kulturelle Grundversorgung zur regionalen Daseinsvorsorge in öffentlicher Verantwortung gehört, z.B. durch Bibliotheken, Jugendeinrichtungen, Orte der Begegnung, Kinos, Theater, Museen, Konzerte und Ausstellungen. Es müsste allerdings noch viel mehr Angebote geben.

Da Bund, Länder und Gemeinden gemeinsam die Verantwortung für kulturelle Teilhabe tragen, fordern wir zur Stärkung der Kultur im ländlichen Raum eine umfassendere Förderung und mehr Vernetzungen sowie Kooperation. Dazu gehört beispielsweise, dass die Bundesregierung sich in der neu gegründeten Kulturministerkonferenz engagiert, um die Stärkung der ländlichen Räume bei Projektvorhaben voranzubringen. Außerdem soll u.a. ein Konzept für ein Zukunftsprogramm Kino außerhalb von Metropolen vorgelegt werden, Künstlerinnen und Künstler in der Fläche verstärkt gefördert und Kultur sowie kulturelle Bildung für alle ermöglicht werden. Im Kontext der Stärkung der „dritten Orte“ soll geprüft werden, wie der Bund zum Erhalt der vielfältigen Bibliothekslandschaft und ihrer zunehmenden gesellschaftlichen Bedeutung beitragen kann.

In ländlichen Räumen fördern Kultur und das materielle und immaterielle Erbe den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die regionale Identität und die Lebensqualität der Menschen. Eine lebendige Kulturlandschaft stärkt die Bindung der Menschen an ihre Region sowie auch untereinander und damit auch das Gemeinwesen. Eine gute Lebensqualität bringt Aufwind in den Regionen. Kultur spielt hier eine entscheidende Rolle.

TOP 7: Stromnetze für die Energiewende
Am Donnerstag berät der Bundestag in 1. Lesung das Gesetz zu Beschleunigung des Energieleitungsausbau (Netzausbaubeschleunigungsgesetz), mit dem die Infrastruktur für ein Gelingen der Energiewende gestärkt werden soll. Nur mit effizienten und modernen regionalen Verteil- und überregionalen Übertragungsnetzen lässt sich das Ziel der Koalition, 65 Prozent Anteil an erneuerbare Energien an der Stromerzeugung bis 2030, erreichen.

Die Stromleitungen in Deutschland müssen schneller ausgebaut werden als in der Vergangenheit, um die Ziele des Koalitionsvertrags umsetzen zu können. Das Gelingen der Energiewende mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien, dem optimalen Betrieb konventioneller Kraftwerke und dem internationalen Stromhandel hängt wesentlich von dem Zustand und den Kapazitäten der Stromleitungen ab. Insbesondere Hoch- und Höchstspannungsleitungen sind erforderlich, um den Strom von Windkraftparks im Norden zu den Verbrauchszentren im Süden zu leiten. Nur dann können wir die Ausbauziele bei den regenerativen Energien erreichen. Darum sollen die Verfahren für Planung und Genehmigung für den Neubau, die Optimierung und Verstärkung von Stromleitungen, insbesondere für den Transport von Nord- nach Süddeutschland, beschleunigt werden.

Es wird sichergestellt, dass die Öffentlichkeit weiterhin frühzeitig und umfassend beteiligt wird – während des gesamten Prozesses von der Netzentwicklungsplanung bis zur Planfeststellung. Inhaltliche Kriterien beim Stromleitungsausbau, die dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger, z.B. hinsichtlich magnetischer und elektrischer Felder, dienen, bleiben erhalten. Gleichzeitig werden entschädigungsrechtliche Regelungen bundesweit vereinheitlicht, um vom Netzausbau betroffene Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer zu entschädigen.

TOP 9 und 10: Vorbereitungen für ungeregelten Brexit treffen
Die Gesetzentwürfe, die wir unter TOP 9 und 10 in erster Lesung beraten, sollen Rechtssicherheit für den Fall eines ungeregelten Brexits schaffen. Denn mit einem ungeregelten Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU enden auch die Regelungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit sowie die Mitgliedschaft im Europäischen Währungsraum (EWR).

Mit dem Brexit-Übergangsgesetz gewährleisten wir deshalb sozialen Schutz für Bürgerinnen und Bürger aus dem Vereinigten Königreich bzw. Deutschland, die u.a. Ansprüche in der Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung erworben und vor dem EU-Austritt Großbritanniens relevante Zeiten im Sinne der oben genannten Koordinierungsvorschriften zurückgelegt haben. Britische Staatsbürger, die vor dem 30. März 2019 einen Antrag auf Einbürgerung in die Bundesrepublik Deutschland gestellt haben, müssen nicht wie sonst üblich ihre britische Staatsbürgerschaft aufgeben. Umgekehrt verlieren Deutsche, die einen Antrag auf Einbürgerung in Großbritannien gestellt haben, nicht ihre deutsche Staatsangehörigkeit.

Das Brexit-Steuerbegleitgesetz enthält steuerliche und finanzmarktrechtliche Regelungen zur Begleitung des Austritts des Vereinigten Königsreichs aus der EU. Das Vereinigte Königreich wird ab dem 30. März 2019 bzw. bei einem Austrittsabkommen nach Ablauf der vereinbarten Übergangsfrist wie ein Drittstaat behandelt. Um unvorhergesehene Belastungen abzuwenden, sollen Sonderregelungen, die für EU-Sachverhalte eine günstigere Besteuerung vorsehen als für Nicht-EU-Sachverhalte, für Altfälle fortgelten. Auch sollen Unternehmen aus dem Finanzsektor aus Großbritannien übergangsweise ihr Marktzugangsrecht behalten können, um Risiken für die Funktionsfähigkeit und Stabilität der Finanzmärkte zu vermeiden.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier:
http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen