Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 26 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind. TOP 9: Vergaberecht modernisieren

Mit dem geplanten Gesetz soll die öffentliche Auftragsvergabe auf Grundlage des neuen gemeinschaftsweiten EU-Vergaberechts umfassend reformiert, modernisiert, vereinfacht und anwendungsfreundlicher ausgestaltet werden. Öffentliche Auftraggeber und Unternehmen sollen künftig mehr Flexibilität bei der Vergabe öffentlicher Aufträge erhalten. Gleichzeitig werden die Möglichkeiten des öffentlichen Auftraggebers gestärkt, z.B. umweltbezogene, soziale oder innovative Aspekte im Rahmen des Vergabeverfahrens zu berücksichtigen. Außerdem werden kommunale Freiräume, etwa bei der Vergabe an kommunale Unternehmen oder bei der Zusammenarbeit mit anderen Kommunen erstmals gesetzlich ausdrücklich geregelt. Dies bietet Kommunen mehr Rechtssicherheit bei der Bereitstellung von Leistungen der Daseinsvorsorge. Im Einklang mit dem Europarecht bleibt die Trinkwasserversorgung ausdrücklich vom Vergaberecht ausgenommen. Außerdem konnten wir dem Wunsch des Bundesrats entsprechen und im Schienenverkehr die Anordnung des Personalübergangs beim Betreiberwechsel zum Regelfall machen. Dies war auch für die Gewerkschaften sehr wichtig gewesen. Das Gesetz wird noch durch ein Verordnungspaket begleitet, welches im Frühjahr mit Beteiligung des Bundestags beschlossen werden soll.

TOP 11: Verbraucherrechte im Datenschutz besser durchsetzen

Mit dem Gesetz soll der Verbraucherschutz im Datenschutz künftig zivilrechtlich besser durchgesetzt werden können. Gerade gegenüber großen Konzernen ist es für Verbraucher oft nur mit großer Mühe und hohen Kosten möglich, alleine Ihre Rechte durchzusetzen. Daher sollen Verbraucherverbände im Wege einer Unterlassungsklage gegen Unternehmen vorgehen können, wenn diese in für Verbraucher relevanten Bereichen gegen das Datenschutzrecht verstoßen. Dies soll insbesondere bei der Datenverarbeitung für Werbung, Persönlichkeitsprofile sowie den Adress- und Datenhandel gelten. Der Gesetzentwurf enthält dafür im Wesentlichen Änderungen im Unterlassungsklagengesetz (UKlaG). Insgesamt sollen die neuen Regelungen so ausgestaltet sein, dass sich die Arbeit der Datenschutzbehörden und der Rechtsschutz durch Verbraucherverbände gegenseitig besser ergänzen. Außerdem wird klargestellt, dass Unternehmer für Kündigungen und vergleichbaren Erklärungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern in ihren AGB nur noch die Textform und nicht mehr die Schriftform vereinbaren dürfen (d.h., Klarstellung, dass Kündigung per E- Mail möglich ist). Damit gilt in Zukunft: So wie der Vertrag geschlossen wurde, so kann er auch gekündigt werden!

TOP 13: Transparenz von Parteifinanzen verbessern

Nach Artikel 21 des Grundgesetzes sind Parteien verpflichtet, über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel sowie über ihr Vermögen öffentlich Rechenschaft abzulegen. Der einzige Sanktionsmechanismus, den das Parteiengesetz bislang für säumige Parteien vorsieht, ist ein Wegfall der Ansprüche auf Mittel aus der staatlichen Parteienfinanzierung. Das führt dazu, dass viele kleine Parteien ihrer verfassungsrechtlichen Transparenzpflicht nicht nachkommen, da sie wegen mangelnder Wahlerfolge ohnehin nicht an der staatlichen Parteienfinanzierung teilnehmen. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD und Union sieht deshalb vor, im Parteiengesetz einen weiteren Sanktionsmechanismus zu verankern. Vereinigungen, die sechs Jahre lang der Pflicht zur öffentlichen Rechenschaftslegung nicht nachkommen, würden demnach zukünftig ihre Rechtsstellung als Partei verlieren. Auch an verschiedenen anderen Stellen soll das Parteiengesetz reformiert werden. So sollen etwa die seit über 13 Jahren nicht erhöhten Beträge, die Parteien im Rahmen der staatlichen Teilfinanzierung erhalten, der Preisentwicklung angepasst werden. Ebenso sollen künftig bei der Berechnung der Schwelle für die Veröffentlichung von Spendern nicht nur Spenden und Mandatsträgerbeiträge, sondern auch Mitgliedsbeiträge herangezogen werden. Schließlich sollen Einnahmen aus Unternehmenstätigkeit nur noch in Höhe des nach Abzug der Ausgaben verbleibenden Betrages für die Berechnung der relativen Obergrenze einer Parteifinanzierung berücksichtigt werden. Damit können Missbräuche wie die AfD-Goldverkäufe ausgeschlossen werden.

TOP 15: Befristete Beschäftigungsverhältnisse an Hochschulen begrenzen

Eine Evaluation des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes im Jahr 2011 hat ergeben, dass die dort verankerten Sonderregelungen den Hochschulen geeignete Instrumente zur Ausgestaltung von Beschäftigungsverhältnissen von wissenschaftlichen Mitarbeitern bieten. Allerdings weist die Evaluation darauf hin, dass der Anteil von Befristungen über einen sehr kurzen Zeitraum ein Maß erreicht hat, das weder gewollt war noch vertretbar ist. So besitzen zum Beispiel mehr als die Hälfte der Doktoranden Verträge mit einer Laufzeit von unter einem Jahr. Durch die Novellierung des Gesetzes wirken wir Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis nun entgegen, indem wir unter anderem festschreiben, dass Befristungsdauern entsprechend der angestrebten Qualifizierung zu bemessen sind. So sollen beispielsweise Verträge für Doktoranden für den gesamten Zeitraum der Promotion gelten. Ebenso wird das nicht-wissenschaftliche Personal aus dem Geltungsbereich des Gesetzes ausgeschlossen. Zeitverträge für nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter werden dann nur noch nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz möglich sein, also nach denselben Bedingungen, die auch für andere Arbeitnehmer gelten. In den parlamentarischen Beratungen zum Gesetzentwurf konnten wir zudem vereinbaren, dass Studierende an Hochschulen nicht nur vier, sondern jetzt sechs Jahre und damit während des gesamten Studiums, als wissenschaftliche Hilfskräfte beschäftigt sein können. Des Weiteren konnten wir eine Klarstellung bei den Drittmittelverträgen durchsetzen; diese werden nämlich zukünftig an den bewilligen Projektzeitraum gekoppelt werden.

TOP 19: Registrierung sicherstellen, Asylverfahren beschleunigen

Die Asylverfahren sind mit einer derzeit durchschnittlichen Dauer von knapp sechs Monaten zu lang. Wir beraten diese Woche über einen Gesetzentwurf, der die Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie den damit zusammenhängenden Datenaustausch verbessern soll. So sollen beispielsweise die Daten von Asylsuchenden nicht erst bei Stellung eines Antrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt eingereisten unverzüglich in einem Kerndatensystem zentral gespeichert werden. So können Mehrfachregistrierungen vermieden werden. Darüber hinaus sollen allen öffentlichen Stellen die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen aus dem Kerndatensystem zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich wird die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender als ein papierbasiertes Dokument mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet. Dieser sogenannte Ankunftsnachweis wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.

TOP 25: Innovationen für die Gesundheitsversorgung besser nutzen

Der Gesundheitssektor ist für Deutschland ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Mit etwa 6,2 Millionen Erwerbstätigen ist die Gesundheitswirtschaft die größte Branche in Deutschland. In ihr sind mehr Menschen beschäftigt als in der Automobil- und Elektroindustrie zusammengenommen. Hierzu trägt nicht zuletzt die hohe Exportquote der industriellen Gesundheitswirtschaft bei, die mittlerweile mehr als 65 Prozent beträgt. Gerade auch um international konkurrenzfähig zu bleiben, gilt es Wissenschaft und Forschung in der Gesundheitswirtschaft zu fördern. In unserem Antrag begrüßen wir deshalb die Durchführung des nationalen Strategieprozesses „Innovationen in der Medizintechnik“ durch BMBF, BMG und BMWi. Zugleich fordern wir die Bundesregierung auf, im Kontext des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung den

schnellen Transfer von Forschungsergebnissen in die Gesundheitsversorgung zu forcieren, indem zum Beispiel die Abstimmung zwischen den verschiedenen Ministerien optimiert und die direkte Projektförderung des BMBF im Bereich der Medizintechnik ausgebaut wird. Ebenso regen wir an, die Innovationsfinanzierung für KMU weiter zu verbessern. Dafür gilt es unter anderem die Eigenkapitalsituation von innovativen KMU durch eine Belebung des Wagniskapitalmarktes zu stärken. Wichtig ist uns auch, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung des Rahmenprogramms Gesundheitsforschung sowie im Rahmen ihrer Beteiligung am Innovationsfonds darauf hinwirkt, die Versorgungsforschung durch einen beschleunigten Transfer von Forschungsergebnissen und Innovationen weiter zu stärken.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen