Auch die erste Plenarwoche im Jahr 2016 bringt uns wieder viele verschiedene Themen. Einige der wichtigsten Themen, die in dieser Woche beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 21 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind.

TOP 1 und 12: Registrierung sicherstellen, Asylverfahren beschleunigen

Die Asylverfahren sind mit einer derzeit durchschnittlichen Dauer von knapp sechs Monaten zu lang. Wir beraten diese Woche in zweiter und dritter Lesung über einen Gesetzentwurf, der die Registrierung von Asyl- und Schutzsuchenden sowie den damit zusammenhängenden Datenaustausch verbessern soll. So sollen beispielsweise die Daten von Asylsuchenden nicht erst bei Stellung eines Antrages, sondern nach Möglichkeit bereits bei dem Erstkontakt mit den Asyl- und Schutzsuchenden sowie unerlaubt eingereisten unverzüglich in einem Kerndatensystem zentral gespeichert werden. So können Mehrfachregistrierungen vermieden werden. Darüber hinaus sollen allen öffentlichen Stellen die im Rahmen der Aufgabenerfüllung erforderlichen Informationen aus dem Kerndatensystem zur Verfügung gestellt werden. Zusätzlich wird die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender als ein papierbasiertes
Dokument mit fälschungssicheren Elementen ausgestaltet. Dieser sogenannte Ankunftsnachweis wird von den zuständigen Aufnahmeeinrichtungen und den zuständigen Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ausgestellt.

TOP 4a: Meister-BAföG wird attraktiver

Seit 1996 werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als „Meister-BAföG“, Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Teilnehmer dieser Maßnahmen erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung sowie bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einen einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt. Mit der Reform des AFBG wollen wir berufliche Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver machen, indem wir unter anderem die Zuschussanteile zum Maßnahmenbeitrag und Unterhaltsbeitrag weiter erhöhen und den Belohnungserlass ausbauen. Ebenso eröffnet die von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzesnovelle, über die wir in erster Lesung beraten, nun auch Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung, erhöht und vereinheitlicht den Kinderbetreuungszuschlag und führt die elektronische Antragsstellung ein.

TOP 10: EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen

Der Regierungsentwurf, der in erster Lesung beraten wird, sieht die nationale Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie vor. Ziel ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten. Neu eingeführt werden u. a. Warnhinweise auf Zigarettenpackungen und Tabak zum Selbstdrehen, die künftig aus einer Kombination von Bild und Text bestehen, die 65 Prozent der Packungsfläche umfassen. Außerdem werden europaweit einheitliche Regelungen zu Zusatzstoffen getroffen. Verboten werden charakteristische Aromen wie etwa Menthol. Auch andere Zusatzstoffe sollen verboten werden, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen.
Diese Zusatzstoffe werden auch in elektronischen Zigaretten verboten. Darüber hinaus werden auch Werbeaktivitäten etwa in Form von Gutscheinen oder Gratisverteilungen verboten.

TOP 17: Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten erhöhen

Diese Woche behandeln wir in erster Lesung den Regierungsentwurf des neuen Zahlungskontengesetzes. Das Gesetz soll die Verbraucherrechte im Finanzmarktbereich stärken. Die Transparenz und Vergleichbarkeit von Kosten und Entgelten von Girokonten soll deutlich erhöht und der Kontowechsel von einem Anbieter zum anderen erleichtert werden. Weiterer Bestandteil des Gesetzentwurfs ist die Einführung eines Rechtsanspruchs auf ein Basiskonto für alle. Auch Menschen, denen bisher ein Konto verweigert wurde, erhalten damit Zugang zu einem Konto mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Mit dem Gesetz wird eine entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

TOP 20: Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung verbessern

In den vergangenen Jahren ist zunehmend beklagt worden, dass das geltende Insolvenzanfechtungsrecht den Wirtschaftsverkehr mit unverhältnismäßigen und unkalkulierbaren Risiken belaste. Von Rechtsunsicherheiten sind auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Für sie besteht vor allem Ungewissheit, unter welchen Voraussetzungen verspätet gezahltes Arbeitsentgelt unter das grundsätzlich anfechtungsausschließende Bargeschäftsprivileg fällt. Der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung bezweckt, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von diesen Rechtsunsicherheiten zu entlasten. Er sieht u. a. die Neujustierung der Vorsatzanfechtung vor. So soll beispielsweise für die Vorsatzanfechtung von Deckungshandlungen ein deutlich verkürzter Anfechtungszeitraum von vier (anstatt bislang zehn) Jahren gelten. Wir beraten in Entwurf in 1. Lesung.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen