Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 21 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind. TOP 4: Marktmanipulation auf Finanzmärkten bekämpfen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll verschiedene europäische Rechtsakte für mehr Transparenz und Anlegerschutz auf den Finanzmärkten in deutsches Recht umsetzen. Vorgesehen ist, Regelungen zur Bekämpfung von Marktmissbrauch auch auf solche Finanzinstrumente auszuweiten, die auf neuartigen Handelsplattformen gehandelt werden. Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, die Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der zuständigen Aufsichtsbehörden zu erweitern, die Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation zu vereinheitlichen und zu verschärfen. Künftig müssen alle Mitgliedstaaten zumindest für vorsätzliche und schwerwiegende Verstöße gegen das Verbot des Insiderhandels und der Marktmanipulation strafrechtliche Sanktionen vorsehen. Aufgrund der neuen europäischen Marktmissbrauchsregeln sind in Deutschland insbesondere die Straf- und Bußgeldvorschriften anzupassen.

TOP 7: Europäisches System der Finanzaufsicht effizient weiterentwickeln

In Folge der Finanzkrise wurden 2010 drei Europäische Aufsichtsbehörden für den Banken-, Versicherungs-, und Wertpapiersektor geschaffen. In dem vorliegenden Antrag fordern die Fraktionen von SPD und CDU/CSU die Bundesregierung auf, sich dafür einzusetzen, dass die europäischen Aufsichtsbehörden nur innerhalb des ihnen durch den EU-Gesetzgebers eingeräumten Kompetenzrahmens tätig werden. Grundsätzlich sollten Handeln und Maßnahmen der Aufsichtsbehörden dem europäischen Prinzip der Subsidiarität folgen. So bedürfen global agierende systemrelevante Großbanken einer starken Regulierung mit hohen Standards. Kleinere, risikoärmere Institute hingegen sollten von regulatorischen Prozessen nicht überfordert
werden. Außerdem fordern wir eine klare Aufgabentrennung zwischen der EZB und der BaFin bei der Aufsicht weniger bedeutender Institute.

TOP 11: Verbraucherschutz bei Immobilienfinanzierung stärken

Mit dem geplanten Gesetz sollen die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Vergabe von Immobilienkrediten gestärkt werden. Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie werden die Vorgaben zur Darlehensvergabe und -vermittlung EU-weit harmonisiert. Die entsprechende Richtlinie führt zu Änderungen im gesamten Prozess der Immobilienkreditvergabe - von der Werbung über Kreditwürdigkeitsprüfung bis hin zu Beratungsleistungen. Der Darlehensgeber soll u.a. künftig verpflichtet werden, vor Vertragsschluss ein Merkblatt mit für den Verbraucher relevanten Informationen zu einem Kredit zu übergeben. Außerdem dürfen keine Kredite mehr vergeben werden, ohne zuvor die Kreditwürdigkeit zu überprüfen, um Überschuldungen vorzubeugen. Zudem enthält das Gesetzespaket Neuregelungen bei Dispozinsen, um die Banken zu transparenteren Informationen über Dispo-Sätze und Alternativen zu Dispokrediten für Verbraucherinnen und Verbraucher zu verpflichten. Bestehende Widerrufsrechte aus Altverträgen zur Immobilienfinanzierung zwischen 2002 und 2010 werden zudem befristet. Sie können nur noch innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten der Gesetzesänderung geltend gemacht werden. Angehängt an dieses Gesetz wird eine Änderung im Handelsgesetzbuch, die Unternehmen mit hohen Pensionsrückstellungen im Jahresabschluss entlastet. Die Höhe
der Pensionsrückstellungen richtet sich bisher nach den Kapitalmarktzinsen der letzten sieben Jahre, künftig der letzten zehn Jahre. Damit werden die Auswirkungen der langen Niedrigzinsphase auf die in den Jahresabschlüssen festgestellten Gewinne abgemildert. Die dabei entstehenden Bewertungsgewinne dürfen allerdings nicht an die Anteilseigner ausgeschüttet werden. Das Geld bleibt im Unternehmen und dient der Sicherung der künftigen Pensionsansprüche.

TOP 17: Asylverfahren beschleunigen, leichtere Ausweisung bei Straffälligkeit

Mehr Ordnung bei der Aufnahme von Flüchtlingen, schnellere Asylverfahren und eine raschere Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben – das sind die Ziele des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren. Asylsuchende mit geringen Chancen auf Anerkennung werden künftig in besonderen Aufnahme-Einrichtungen untergebracht, in denen die Asylverfahren in rund drei Wochen abgeschlossen sein sollen. Diese Regelung betrifft Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, mit Wiedereinreisesperren oder solche, die keine Bereitschaft zeigen, ihre wahre Herkunft aufzudecken. Für diesen Personenkreis gilt auch eine verschärfte Residenzpflicht, d.h. sie dürfen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Ihre Rückführung soll unmittelbar aus der Aufnahme-Einrichtung erfolgen. Wer sich
diesem Verfahren verweigert, dem drohen künftig Sanktionen wie etwa Wegfall des Leistungsanspruchs. Außerdem sieht das geplante Gesetz vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtige ab Inkrafttreten des Gesetzes befristet für zwei Jahre auszusetzen. Für minderjährige Flüchtlinge mit subsidiären Schutzstatus haben wir eine Härtefallregelung durchgesetzt. Der Aufschub des Familiennachzugs gilt zudem nur für die relativ kleine Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten, nicht aber für Flüchtlinge, die als Asylbewerber oder als Flüchtling nach Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Für sie bleibt der Familien- und Elternnachzug ohne zweijährigen Aufschub erhalten. In Rahmen eines zweiten Gesetzentwurfs soll die Ausweisung straffälliger Ausländer erleichtert werden. Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begründen zukünftig ein so genanntes schwerwiegendes Ausweisungsinteresse, sofern ein Ausländer hierfür zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe,
unabhängig von deren Höhe, verurteilt wurde. Dies gilt auch, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bislang musste die verhängte Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr betragen, um ein schwerwiegendes Ausweiseinteresse zu begründen. Allerdings erfolgt stets eine Einzelfallabwägung aller Interessen. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Asylbewerbern, die Straftaten begehen, trotz Vorliegen von Fluchtgründen leichter als bislang die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagt werden kann.

TOP 21: Untersuchungsausschusses zu Cum-Ex-Geschäften einsetzen

Grüne und Linke beantragen die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Praxis der sogenannten Cum-Ex-Geschäfte zwischen 1999 und 2012. Bei diesen Cum-Ex-Geschäften wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag sehr rasch gekauft und verkauft. Damit konnten sich verschiedene Anleger für dieselbe Aktie ungerechtfertigt Kapitalertragssteuer erstatten lassen. Aufklärungsgegenstand des Untersuchungsausschusses soll sein, wieso diese Geschäfte nicht früher unterbunden wurden, wie hoch der entstandene Schaden ist, ob sich möglicherweise Kreditinstitute des öffentlichen Sektors an diesen Geschäften beteiligt haben und ob die in 2012 getroffenen Maßnahmen hinreichend sind, um die Praxis in Zukunft zu verhindern.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen