Auf der Diskussionsveranstaltung zum Thema TTIP mit dem zuständigen Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, gab es viele kritische Fragen zum Thema TTIP. Die meisten konnten direkt vor Ort beantwortet werden. Alle anderen haben wir hier noch einmal aufgeführt. Die Liste der Fragen & Antworten wird laufend fortgeführt und ergänzt.

1. SchiedsgerichteSind die Schiedsgerichte noch immer Teil der Verhandlungen?
„Aus deutscher Sicht sind spezielle Investitionsschutzvorschriften – worunter auch die Einführung eines sogenannten „Investor-Staat-Schiedsverfahren“ fällt – nicht erforderlich, da wir die in der EU als auch in den USA vorhandenen Rechtschutzmöglichkeiten als ausreichend erachten. Dennoch befürworten die Mehrheit der EU-Mitgliedsstaaten und die USA die Aufnahme solcher Regelungen in den TTIP-Verhandlungstext. Die Bundesregierung und auch andere Mitgliedstaaten drängen dabei auf transparente und rechtstaatliche Lösungen; Schiedsgerichten mit privaten Anwälten erteilen wir eine klare Absage. Ob Investitionsschutzmaßnahmen überhaupt Gegenstand von TTIP werden, wird erst nach Abschluss aller Verhandlungsrunden und der Evaluierung der Verhandlungsergebnisse durch die Mitgliedsstaaten feststehen.“


Warum lässt man sich trotzdem auf Schiedsgerichte ein und wie groß wird der Einfluss der USA auf politische Entscheidungen in Deutschland sein?

„Viele EU-Mitgliedstaaten sehen in TTIP eine Chance, ihre bilateralen Investitionsschutzverträge mit den USA durch ein modernes und rechtsstaatlicheres Regime zu ersetzen. Derartige Investitionsschutzverträge sind ein effektives und von der Wirtschaft sehr geschätztes Mittel zum Schutz von Auslandsinvestitionen in Regionen mit unsicherer Rechtslage. Die USA wiederum verfolgt mit den Schiedsgerichten einen hinreichenden Schutz für ihre Investitionen in allen EU-Mitgliedsstaaten. Dies bedeutet aber keineswegs, dass die USA hierdurch an der politischen Willensbildung oder gar Rechtsprechung partizipiert. „Investor-Staat-Schiedsverfahren“ würden als öffentlich-rechtliche und vor allem unabhängige Institution eingesetzt werden, deren Richterinnen und Richter, wie in jedem anderen innerstaatlichen Gericht, nur den Gesetzen unterworfen sind.“


Welche Kosten wären das gerade für kleine Unternehmen, um vor Schiedsgerichte zu ziehen?

„Hinsichtlich der Bedenken zur Kostenübernahme kann ich insbesondere mittelständische Unternehmen beruhigen. Das Schiedsverfahren ist im Hinblick auf unsere Gerichtsbarkeit die letzte Instanz, vor derer man, wie bei jeder anderen rechtlichen Streitigkeit auch, die ordentlichen Gerichte anzurufen hat. Insofern gilt auch für das Schiedsverfahren die im Grundgesetz verankerte Rechtswegegarantie. Darunter fällt auch, dass niemand aufgrund zu hoher Gerichtskosten daran gehindert werden darf, sein Recht durchzusetzen. Die hierfür etablierten Instrumente wie beispielsweise die Prozesskostenhilfe greifen somit auch bei den „Investor-Staat-Schiedsverfahren“.“

2. VerhandlungenWie laufen die Verhandlungen ab und wer verhandelt über TTIP?
„Seit Juli 2013 wird in mehreren Runden ergebnisoffen über TTIP verhandelt. Mittlerweile sind elf der insgesamt 27 Verhandlungsrunden abgehalten worden. Die Verhandlungsrunden selbst werden bis 2017 abgeschlossen sein. Die Gespräche zu TTIP werden von europäischer Seite durch die EU-Kommission geführt. Politisch verantwortlich ist dabei die EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, auf Seiten der USA wird durch Michael Froman, dem Handelsbeauftragten der USA, verhandelt. Die EU hat für die mehr als 20 Arbeitsgruppen jeweils Verhandlungsführer benannt, welche von Experten aus den jeweiligen Generaldirektionen der EU-Kommission und den verschiedenen Regulierungsbehörden begleitet werden.
Am Ende der Verhandlungen wird es TTIP nur geben, wenn die Mitgliedstaaten im Rat sowie das Europäische Parlament dem Abkommen zustimmen. Das Abkommen muss ferner durch alle Parlamente der 28 EU-Mitgliedsstaaten beschlossen und zugestimmt werden. Daher werden alle Parlamente die ausgearbeiteten Ergebnisse genauestens prüfen und erst dann entscheiden, ob dem Ergebnis zugestimmt werden kann.“

Ist es nachfolgenden Generationen möglich, den bestehenden Vertrag abzuändern oder aufzuheben?
„Wie bei allen bilateralen Verträgen ist es auch bei TTIP möglich, auf Veränderungen zu reagieren und gegebenenfalls Verträge umzugestalten. Hierzu zählt es auch Verträge, wenn nötig, ganz aufzuheben. Natürlich muss auch hierbei das rechtstaatliche Verfahren, wie schon bei der Vertragsschließung, eingehalten werden.“

Welche Rolle spielen die Vereinten Nationen bei TTIP?
„Die Vereinten Nationen (UN) sind ein Zusammenschluss von weltweit 193 Ländern, die sich insbesondere die Sicherung des Weltfriedens und die Wahrung der Menschenrechte auf die Fahnen geschrieben haben. TTIP selbst ist ein Vertrag zwischen der EU, ihren Mitgliedsstaaten und den USA. Unmittelbar haben die UN also keinen Einfluss auf Inhalt und Abschluss des Freihandelsabkommens. Nichtsdestotrotz sind die Mitgliedstaaten der EU als auch die USA Mitglieder der UN. Darüber hinaus besteht bei den UN auch ein Interesse dahingehend, internationale Beziehungen zu stärken, was mit dem Abschluss von TTIP durchaus erreicht wird.“

3. Inhaltliche Themen
Welche Themen sind bisher fest ausgehandelt und in welchen Bereichen besteht noch Klärungsbedarf?
„Bisher sind von insgesamt 27 Verhandlungsrunden erst elf gelaufen. Es ist sozusagen noch nicht einmal „Halbzeit“, was auch bedeutet, dass bis dato noch nichts fixiert wurde. Dennoch kann man festhalten, dass es der EU im Allgemeinen und Deutschland im Speziellen der Abbau von Handelshemmnissen, die Förderung mittelständischer Unternehmen, aber auch das Setzen von Maßstäben bei Themen wie Nachhaltigkeit, Gesundheits-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutz ein Anliegen ist. Was letzten Endes konkret vertraglich festgehalten werden soll, kann erst nach Abschluss der letzten Verhandlungsrunde tatsächlich präsentiert werden. “

Bei welchen Punkten gibt es besonderen Widerstand seitens der USA gegen Positionen, wie sie z.B. die SPD-Bundestagsfraktion verfolgt?

[Antwort folgt]