Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 24 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind. TOP 3: Asylverfahren beschleunigen, leichtere Ausweisung bei Straffälligkeit

Mehr Ordnung bei der Aufnahme von Flüchtlingen, schnellere Asylverfahren und eine raschere Rückführung von Menschen, die kein Bleiberecht haben – das sind die Ziele des Gesetzes zur Einführung beschleunigter Asylverfahren. Asylsuchende mit geringen Chancen auf Anerkennung werden künftig in besonderen Aufnahme-Einrichtungen untergebracht, in denen die Asylverfahren in rund drei Wochen abgeschlossen sein sollen. Diese Regelung betrifft Menschen aus sicheren Herkunftsstaaten, mit Wiedereinreisesperren oder solche, die keine Bereitschaft zeigen, ihre wahre Herkunft aufzudecken. Für diesen Personenkreis gilt auch eine verschärfte Residenzpflicht, d.h. sie dürfen den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde nicht verlassen. Ihre Rückführung soll unmittelbar aus der Aufnahme-Einrichtung erfolgen. Wer sich diesem Verfahren verweigert, dem drohen künftig Sanktionen wie etwa Wegfall des Leistungsanspruchs. Außerdem sieht das geplante Gesetz vor, den Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtige ab Inkrafttreten des Gesetzes befristet für zwei Jahre auszusetzen. Für minderjährige Flüchtlinge mit subsidiären Schutzstatus haben wir eine Härtefallregelung durchgesetzt. Der Aufschub des Familiennachzugs gilt zudem nur für die relativ kleine Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten, nicht aber für Flüchtlinge, die als Asylbewerber oder als Flüchtling nach Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt werden. Für sie bleibt der Familien- und Elternnachzug ohne zweijährigen Aufschub erhalten.
Im Rahmen eines zweiten Gesetzentwurfs soll die Ausweisung straffälliger Ausländer erleichtert werden. Straftaten gegen das Leben, die körperliche Unversehrtheit, die sexuelle Selbstbestimmung, das Eigentum oder der Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte begründen zukünftig ein so genanntes schwerwiegendes Ausweisungsinteresse, sofern ein Ausländer hierfür zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe, unabhängig von deren Höhe, verurteilt wurde. Dies gilt auch, wenn die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bislang musste die verhängte Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr betragen, um ein schwerwiegendes Ausweiseinteresse zu begründen. Allerdings erfolgt stets eine Einzelfallabwägung aller Interessen. Zudem sieht der Gesetzentwurf vor, dass Asylbewerbern, die Straftaten begehen, trotz Vorliegen von Fluchtgründen leichter als bislang die rechtliche Anerkennung als Flüchtling versagt werden kann.

TOP 4: EU-Tabakproduktrichtlinie umsetzen

Der Regierungsentwurf, der in 2./3. Lesung beraten wird, sieht die nationale Umsetzung der EU-Tabakproduktrichtlinie vor. Ziel ist es, insbesondere Jugendliche vom Einstieg in den Konsum von Tabakerzeugnissen und elektronischen Zigaretten abzuhalten. Neu eingeführt werden u. a. Warnhinweise auf Zigarettenpackungen und Tabak zum Selbstdrehen, die künftig aus einer Kombination von Bild und Text bestehen, die 65 Prozent der Packungsfläche umfassen. Außerdem werden europa-weit einheitliche Regelungen zu Zusatzstoffen getroffen. Verboten werden charakteristische Aromen wie etwa Menthol. Auch andere Zusatzstoffe sollen verboten werden, die die Attraktivität, die Sucht erzeugende oder toxische Wirkung erhöhen. Diese Zusatzstoffe werden auch in elektronischen Zigaretten verboten. Darüber hinaus werden auch Werbeaktivitäten etwa in Form von Gutscheinen oder Gratisverteilungen verboten.

TOP 11: Für alle Recht auf Girokonto schaffen

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir die EU-Zahlungskonten-Richtlinie um. Künftig dürfen Banken niemanden mehr die Eröffnung eines Girokontos verwehren. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll ein Konto eröffnen dürfen. Dieses Recht erhalten auch Asylsuchende und Menschen, die mit Duldung bei uns leben. Allerdings muss der Kunde geschäftsfähig sein. Bislang galt für die Einrichtung sogenannter „Jedermann-Konten“ lediglich eine Selbstverpflichtung der Banken. Bei dem „Jedermann-Konto“ oder „Basiskonto“ handelt es sich grundsätzlich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhält in der Regel kein Recht, Schulden zu machen – also keinen Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhalten – im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten - besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt. Die Umsetzung der EU-Richtlinie ist mit weiteren Verbesserungen für
Verbrauchern verbunden. Zum Beispiel wird es einfacher, zu einem anderen Finanzinstitut zu wechseln. Außerdem müssen Banken künftig sowohl vor Vertragsschluss als auch während der Vertragslaufzeit über alle Gebühren informieren.

TOP 19: Meister BAföG wird attraktiver

Seit 1996 werden mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG), auch bekannt als „Meister-BAföG“, Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Mit der Reform des AFBG machen wir berufliche Aufstiegsfortbildungen nun noch attraktiver, indem wir im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens eine Anhebung der Zuschüsse zum Unterhalts- und Maßnahmenbeitrag um 50 bzw. 40 Prozent durchgesetzt haben. Damit schaffen wir neue Anreize für Weiterbildungswillige, die bisher wegen der hohen Folgekosten davor zurück schreckten. Mit der Erhöhung des Erlasses bei erfolgreichem Maßnahmenabschluss auf 40 Prozent wollen wir zudem zu mehr Durchhaltewillen in schwierigen Situationen motivieren.
Ebenso erhalten fortan auch Bachelorabsolventen einen Zugang zur AFBG-Förderung. Das Gesetz erhöht und vereinheitlicht darüber hinaus den Kinderbetreuungszuschlag und führt die elektronische Antragsstellung ein.

TOP 22: Besteuerungsverfahren modernisieren

Die technischen Entwicklungen, wie das Internet und die elektronische Kommunikation haben die Erwartungen der Steuerpflichtigen an das Besteuerungsverfahren verändert. Zum dauerhaften Erhalt eines Besteuerungsverfahrens, das weiterhin zeitgemäß ist und effizient seine Aufgaben erfüllt, sind deshalb Maßnahmen zur technischen, organisatorischen und rechtlichen Modernisierung erforderlich. Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir in erster Lesung beraten, soll mit einem Bündel an technischen und organisatorischen Maßnahmen der Steuervollzug schneller, einfacher und effizienter gemacht werden. So soll künftig nicht nur die Steuererklärung, sondern auch die erforderliche Belege elektronisch übermittelt werden können. Serviceverbesserungen sind zudem bei der elektronischen Abgabe von Steuererklärungen mit ELSTER oder durch einen Ausbau des Angebots der voraus- gefüllten Steuererklärung vorgesehen. Die elektronische Steuererklärung ist dabei ein freiwilliges Angebot. Dem Steuerpflichtigen bleibt auch weiterhin der Papierweg offen.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen