Hiermit laden wir alle Interessierten zu einer Debatte zur gesetzlichen Regelung der Sterbehilfe mit der Vizepräsidentin und Bundesvorsitzende der Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V., Frau Ulla Schmidt, ein.

Termin: Freitag, 28.08.2015, 17:00 UhrHalbersbacher Prinzenpalais Bad Doberan, Alexandrinenplatz 8Anmeldung: frank.junge@bundestag.de

Am Lebensende stehen wir vor existentiellen Fragen darüber, wie das Sterben gestaltet und begleitet werden kann. Die Frage, ob und wenn ja in welcher Form Sterbehilfe zukünftig geleistet werden darf, wird in Deutschland zurzeit emotional und kontrovers diskutiert.

Die Meinungen in dieser Frage reichen von der Befürwortung einer Strafbarkeit jeglicher Suizidteilnahme bis zum Plädoyer für die Freigabe der Tötung auf Verlangen. Soll Menschen in einer aus-weglosen medizinischen Situation eine aktive Begleitung in den Tod ermöglicht werden? Soll das Sterben medizinisch zwar begleitet, aber nicht beschleunigt werden dürfen? Wenn Sterbehilfe möglich sein soll, unter welchen Bedingungen und von welchen Personen soll sie geleistet werden?

Der Deutsche Bundestag hat Anfang Juli intensiv über eine mögliche Regelung zur Sterbehilfe debattiert. Hierzu wurden vier parteiübergreifende Initiativen eingebracht. Voraussichtlich im Herbst dieses Jahres soll abschließend darüber abgestimmt werden. Die Entscheidung darüber kann nur eine Gewissensentscheidung sein, die jede Abgeordnete und jeder Abgeordnete für sich selber treffen muss.

Um mit einer breiten Öffentlichkeit über dieses existenzielle Thema angemessen zu diskutieren, hat Frank Junge seine Fraktionskollegin, Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages und ehemalige Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt nach Bad Doberan eingeladen.

Unter dem Titel „Hilfe im Sterben – Hilfe zum Sterben. Ethische und rechtliche Fragen bei der gesetzlichen Neuregelung der Sterbehilfe“ wird Ulla Schmidt referieren und dann gemeinsam mit Frank Junge um eine offene Diskussion mit den Gästen bitten.