Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat in seiner gestrigen Sitzung weitere rund 1,6 Milliarden Euro für den Aufbau einer Flüssiggas-Infrastruktur in Norddeutschland freigegeben.
Mit diesen Geldern werden vor allem die Standorte Stade, Brunsbüttel, Wilhelmshaven I und II weiter ausgebaut. Mit diesen Mitteln wurden auch 240 Millionen Euro bewilligt, die für die Planung und den Bau einer Anbindungspipeline an den Einspeisepunkt in Lubmin in der Ostsee notwendig sind.

Weitere 1,5 Milliarden Euro, die das Bundeswirtschaftsministerium bereits für den Bau eines schwimmenden Flüssiggas-Terminal (FSRU) vor Rügen beantragt hatte, hat der Haushaltsausschuss nicht freigegeben, da eine endgültige Standortentscheidung erst noch getroffen werden muss.

Dazu äußert sich Frank Junge als zuständiges Mitglied im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages und Sprecher der Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern der SPD-Bundestagsfraktion wie folgt: „Mit der Freigabe der Haushaltsmittel setzen wir den Kurs der Bundesregierung konsequent fort, in kürzester Zeit eine LNG-Infrastruktur für Deutschland zu schaffen, die unserem Wirtschaftsstandort und den Bürgerinnen und Bürgern Versorgungssicherheit bietet.

Dabei sind wir uns im Klaren, dass der Einsatz von Flüssigerdgas angesichts der Klimakrise nur eine notfallbedingte Zwischenlösung sein kann. Deshalb legen wir bei der Bereitstellung der notwendigen Gelder großen Wert darauf, dass die benötigten Strukturen so beschaffen sind, um als Ausgangspunkt für den Markthochlauf von grünem Wasserstoff, dem Energieträger der Zukunft, dienen zu können.“

Mit Blick auf einen möglichen Standort für ein schwimmendes Flüssiggas-Terminal (FSRU) vor Rügen fügt Junge hinzu: „Mecklenburg-Vorpommern leistet mit den Standorten Rostock für Erdöl und Lubmin für Erdgas bereits einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit Deutschlands und Europas.

Auch in der Frage, ein weiteres LNG-Terminal vor Rügen zu errichten, zeigt sich das Land grundsätzlich offen. Allerdings hat das Bundeswirtschaftsministerium hier zunächst eine umfängliche Prüfung und Bewertung aller dafür in Frage kommenden Alternativen für einen möglichen Standorte vorzunehmen. Das schließt eine Überprüfung der Größenordnung und Kapazität einer solchen Anlage mit ein. Zudem kann eine Standortentscheidung nicht ohne die Abwägung getroffen werden, wie sie vor Ort zu den Menschen, der Natur und der prägenden Wirtschaftsstruktur wie zum Beispiel dem Tourismus passt. Deshalb muss von der Bundesregierung sichergestellt werden, dass vorgebrachten Interessen und Einwände der Menschen vor Ort in diesen Prozess einbezogen werden. Das hat der Haushaltsausschuss in seiner gestrigen Sitzung ebenfalls unmissverständlich mit beschlossen. Vor dem Hintergrund der Versäumnisse an dieser Stelle in der vergangenen Zeit ist das ein dringendes Gebot der Stunde. Dafür muss das Bundeswirtschaftsministerium nun angesichts der drängenden Zeit schnell Antworten liefern.“