Heute hat der Haushaltsausschuss des Bundestages 1,8 Milliarden Euro Härtefallhilfen für private Haushalte freigegeben.

Heute hat der Haushaltsausschuss des Bundestages 1,8 Milliarden Euro Härtefallhilfen für private Haushalte freigegeben.

Dazu sagt der SPD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Haushaltsausschusses, Frank Junge: „Die Energiekrise hat viele Menschen hart getroffen. Deshalb haben wir zu recht im Dezember die Preisbremsen für Strom und Gas beschlossen.

Gerade als SPD war es uns jedoch wichtig, dabei auch die Menschen im Blick zu haben, die über diese Energieträger hinaus mit den massiven Preisen zu kämpfen haben. Im ländlichen Raum und speziell in Mecklenburg-Vorpommern zählen dazu Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets. Als dafür im Haushaltsausschuss zuständiger Berichterstatter freut es mich daher besonders, dass wir heute die Härtefallhilfen für die nichtleitungsgebundenen Energieträger auf den Weg gebracht haben.

Sie unterstützen maßgeblich dabei, die gestiegenen Kosten für Heizmaterialien zu tragen un d sicherzustellen. Denn klar ist: Heizung und Strom müssen bezahlbar sein. Jetzt sind die Bundesländer gefragt, schnellstmöglich die Vorbereitungen für die Antragstellung zu treffen, damit zügig mit der Auszahlung begonnen werden kann.“

Zum Hintergrund:

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat heute beschlossen, 1,8 Milliarden Euro als Härtefallhilfen für private Haushalte zur Verfügung zu stellen. Damit sollen diejenigen entlastet werden, die auf Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle angewiesen sind. Bei der Umsetzung des Gas- , Strom- und Wärme-Preisdeckels waren diese Personen bisher außen vor geblieben.

Die Entlastungen erfolgen rückwirkend für den Zeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2022.


Die Antragsteller müssen im Vergleich zu m Vorjahr mindestens eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträge darlegen. Bei Mietwohnungen muss der Vermieter schriftlich die Weitergabe der Entlastungen an die Mieterinnen und Mieter bestätigen. Pro Haushalt soll es bis zu einer Obergrenze von 2.000 Euro an Härtefallhilfen geben.

Zwischen Bund und den Bundesländern wurde vereinbart, dass die Abwicklung über das jeweilige Bundesland erfolgt. Entsprechende Vereinbarungen werden aktuell unterschrieben. Der Bund stellt rund 35,6 Millionen Euro für private Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern zur Verfügung.