Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) beschließt die Ampelkoalition die größte Reform der Krankenhauslandschaft seit 20 Jahren. Besonders dünn besiedelte Flächenländer wie Mecklenburg-Vorpommern profitieren von den heute beschlossenen Änderungen.

Das bisherige System setzte ökonomische Fehlanreize für Mengenorientierung. Die Reform behebt diese Schieflage durch einen Fokus auf die Steigerung der Behandlungsqualität, die Entökonomisierung durch Einführung einer Vorhaltevergütung, und die Entlastung des Krankenhauspersonals durch Entbürokratisierung.

Mit dem heutigen Beschluss wird die Krankenhauslandschaft langfristig tragfähig organisiert. Diese wegweisende Reform bringt einige Veränderungen mit sich und nicht jedes Krankenhaus wird alle Leistungsgruppen erhalten, die es möchte. Doch ohne die Reform hätte schon bald ein ungebremster, vom freien Markt gesteuerter Strukturwandel die Krankenhausversorgung umgekrempelt. Mit der Reform erhalten die Länder eine stärkere Mitsprache, um den Wandel zu gestalten.

Dünn besiedelte Bundesländer wie Mecklenburg-Vorpommern werden besonders von der Krankenhausreform profitieren. Bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum, sogenannte Sonderstellungskrankenhäuser, werden mit entsprechenden Sonderzuschlägen besser unterstützt. Gerade für kleine Kliniken wird die Wirtschaftlichkeit verbessert und so die wohnortnahe Versorgung für Patientinnen und Patienten gewährleistet. Zudem werden bedarfsnotwendige Krankenhäuser mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbunden und dürfen fachärztliche Leistungen anbieten. Weiterhin dürfen Maximalversorger künftig Koordinationsfunktionen übernehmen, was bislang ausschließlich Universitätskliniken vorbehalten war. All dies sind wichtige Schritte zum Erhalt der regionalen Krankenhauslandschaft und einer hochwertigen Versorgung, von der alle profitieren: Patientinnen und Patienten erhalten leichter ärztliche Termine, die Krankenhäuser erhöhen ihre Auslastung und Wirtschaftlichkeit, und das Land M-V erhält ein weiteres Instrument für die Organisation einer flächendeckend guten Gesundheitsversorgung. Bei der Finanzierung wäre wünschenswert gewesen, die Beteiligung der privaten Krankenversicherungen (PKV) mit höherer Rechtssicherheit im Gesetz zu verankern. Es wäre ungerecht und der Bevölkerung nicht vermittelbar, wenn die PKV sich der solidarischen Finanzierung entziehen sollte.

Unter dem Strich ist die Krankenhausreform ein wichtiger Schritt hin zur langfristigen Sicherung einer hohen Versorgungsqualität im Gesundheitswesen. Diesem Ziel kommen wir mit dem KHVVG einen Schritt näher, doch es bleibt noch viel zu tun.