Der Deutsche Bundestag hat soeben den Gesetzentwurf Brand/Griese zur zukünftigen Regelung der Sterbehilfe angenommen. Damit wurde u.a. beschlossen, dass die geschäftsmäßige und auf Wiederholung angelegte Sterbehilfe als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Ich bedauere diese Entscheidung. Ich befürchte, dass jetzt eine Kriminalisierung der Suizidhilfe stattfindet und Ärzte der ernsthaften Gefahr staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen ausgesetzt sind, wenn sietodkranken Menschen in Ausnahmefällen Hilfestellung zum Suizid leisten. Ich habe mich im Rahmen der vorliegenden vier Entwürfe von Anfang an für den Antrag von Hintze/Lauterbach eingesetzt. Mit diesem Gesetzentwurf sollte der geschäftsmäßige Umgang mit der Sterbehilfe ebenfalls verboten werden. Im Gegensatz zu Brand/Griese hätten Ärzte unter bestimmten Voraussetzungen zukünftig Sterbehilfe leisten können, ohne sich dabei strafbar zu machen. Leider konnte dieser Entwurf keine Mehrheit finden. Mehr Infos gibt es hier: http://www.bundestag.de/…/textarc…/2015/kw45-vorschau/393276