Am heutigen Freitag findet im Deutschen Bundestag die Abstimmung über das Gesetz zur „Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten“ statt. Hierzu erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Junge:

„Vorratsdatenspeicherung bleibt Vorratsdatenspeicherung! Obwohl der aktuelle Gesetzentwurf gegenüber dem letzten Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung von 2010 wesentliche Entschärfungen enthält und in keiner Weise mit dem der letzten schwarz-gelben Bundesregierung zu vergleichen ist, halte ich den daraus resultierenden Eingriff in die Privatsphäre der Menschen für nicht vertretbar. Eine anlasslose Speicherung von Verkehrsdaten – und sei es nur für zehn Wochen – lehne ich daher ab. Zudem ist die Tatsache, dass auch von Journalisten, Seelsorgern und Rechtsanwälten die Daten gespeichert werden, höchst problematisch. Dass nur bei „Straftaten von erheblicher Bedeutung“ die Daten abgerufen werden können, diese „erhebliche Bedeutung“ aber nicht näher definiert wird, macht mir große Sorge. Auch gibt es bis heute keine seriöse Studie, die belegt, dass sich mit einer Datenspeicherung schwere Straftaten verhindern lassen. Im Gegenzug dazu würde mit der Einführung der Vorratsdatenspeicherung aber ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Menschen in Kauf genommen werden müssen. Das steht für mich alles in keinem Verhältnis zueinander. Darum werde ich dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung nicht zuzustimmen.“