Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 28 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind.

TOP 5: Länder und Kommunen entlasten, Asylverfahren beschleunigen

Mit dem geplanten Gesetzpaket setzen wir ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur Bewältigung der Flüchtlingskrise um. Vorgesehen sind Maßnahmen, die die Asylverfahren weiter beschleunigen, Fehlanreize beseitigen, Länder und Kommunen nochmals finanziell entlasten und Asylsuchende, die in Deutschland bleiben, bei der raschen Integration unterstützen. Ab 2016 wird der Bund den Ländern eine monatliche Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens und im Fall der Ablehnung einen Monat darüber hinaus zahlen. Er beteiligt sich mit 350 Mio. Euro zusätzlich an der Versorgung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Dauer der Asylverfahren soll auf durchschnittlich drei Monate verkürzt werden.
Für ein Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendiensts in der Flüchtlingsarbeit werden 10.000 neue Stellen geschaffen. Um einer angespannten Lage auf dem Wohnungsmarkt entgegenzuwirken, werden u.a. 500 Mio. Euro für den sozialen Wohnungsbau bereitgestellt. Davon profitieren alle Menschen in Deutschland. Unserer Fraktion ist es gelungen, wichtige Vorschläge in den Verhandlungen zum Asylpaket einzubringen: So wird die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nun alle zwei Jahre überprüft. Auch haben die Länder Spielraum, ob sie Asylbewerber verpflichten, sechs statt bisher drei Monate in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen. Das Asylpaket enthält nun zahlreiche Maßnahmen, um Spracherwerb und Arbeitsmarktintegration besser zu fördern. Darüber hinaus sind Erleichterungen im Bauplanungsrecht vorgesehen, um Einrichtung und Bau von Flüchtlingsunterkünften zu erleichtern.
Immer mehr Kinder und Jugendliche fliehen allein aus ihren Heimatländern nach Deutschland. Die meisten von ihnen kommen in einigen wenigen Kommunen an. Um die Lasten besser zu verteilen, soll eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder eingeführt werden. Dabei muss eine angemessene Betreuung, Unterkunft und Versorgung der Kinder und Jugendlichen gewährleistet sein. Auch soll klargestellt werden, dass ausländische Kinder und Jugendliche Zugang zu allen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe haben. Außerdem soll das Mindestalter zur Begründung der Handlungsfähigkeit in Asylverfahren von 16 auf 18 Jahre angehoben werden. Damit setzen wir eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und kommen auch der Verpflichtung aus der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen nach.

TOP 9: Wettbewerbsfähigkeit der Milchviehhalter sichern

Der Milchsektor nimmt innerhalb der deutschen und europäischen Land- und Ernährungswirtschaft eine herausragende Stellung ein. An der Milchproduktion hängen in hohem Maße Wertschöpfung und Arbeitsplätze in den ländlichen Regionen. Im Rahmen der 2003 beschlossenen Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU wurde der Ausstieg aus der seit 1984 in der EU geregelten Milchquote bis 2015 vereinbart. Zum 1. April 2015 sind die in der EU tätigen Milcherzeuger in den „Markt“ entlassen worden. Die Folgen des Quotenausstiegs intensiv zu beobachten und zu analysieren, ist deshalb unerlässlich. Mit dem Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung u. a. dazu aufgefordert, Forschungs- und Demonstrationsvorhaben zu verstärken, die den Fokus auf die Tiergesundheit, tiergerechte Haltung und angemessene Zuchtziele richten. Darüber hinaus sollen bürokratische Hürden zum Aufbau regionaler Wirtschaftskreisläufe abgebaut und investive Mittel zum Erhalt der regionalen Infrastruktur bereitgestellt werden.

TOP 14: Vorschriften für Ehen und Lebenspartnerschaften angleichen

Das geplante Gesetz führt in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft ein, um die Rechtsordnung zu vereinheitlichen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen insbesondere im Zivilrecht, aber auch im Sozial- und Verfahrensrecht.

TOP 17: Unterhaltsrecht anpassen

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll die Anbindung des Mindestunterhalts für minderjährige Kinder an den steuerlichen Freibetrag beendet werden. Die Anknüpfung an den Kinderfreibetrag hat in der Vergangenheit zu Abweichungen zwischen der Höhe des Mindestunterhalts und dem Existenzminimum minderjähriger Kinder geführt. Deswegen soll künftig die Höhe des Mindestunterhalts direkt an das Existenzminimum gekoppelt werden. Darüber hinaus soll das vereinfachte Unterhaltsverfahren anwenderfreundlicher geregelt und deutlicher als bisher auf die typischen Fälle seiner Anwendung ausgerichtet werden. Dazu werden die Verfahrensrechte der Beteiligten neu bestimmt und das Verfahren effizienter gestaltet. Außerdem beinhaltet der Gesetzentwurf im Auslandsunterhaltsgesetz vorwiegend technische Anpassungen. Hiermit wird insbesondere auf eine Entscheidung des EuGH zur örtlichen Zuständigkeit der deutschen Familiengerichte in Auslandsunterhaltssachen reagiert.

TOP 25: Maritime Wirtschaft stärken

Die maritime Wirtschaft nimmt eine zentrale Position in der Wahrung der wirtschaftlichen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands ein. Weltweit werden rund 95 Prozent des interkontinentalen Warenaustauschs und etwa 60 Prozent des deutschen Warenexports über den Seeweg abgewickelt. Ein Großteil der Zulieferbetriebe ist in Mittel- und Süddeutschland angesiedelt. Deshalb ist es für den wirtschaftlichen Erfolg unseres Landes von großer Bedeutung, dass die Lieferketten zwischen Seehäfen und Hinterland ungehindert funktionieren. Gleichzeitig trägt die maritime Wirtschaft direkt mit 30 Mrd. Euro zur deutschen Wirtschaftsleistung bei und sichert über 400.000 Arbeitsplätze in unserem Land. Mit dem gemeinsamen Antrag der Regierungsfraktionen fordern wir die Bundesregierung deshalb zu einem umfassenden Maßnahmenpaket auf, um die maritime Wirtschaft zu stärken: Die Wettbewerbsfähigkeit von Schifffahrt und Schiffbau sowie deutscher Seehäfen soll erhalten bleiben, Klima- und Umweltbelastungen beim Seeverkehr reduziert, ein kontinuierlicher Ausbau von Offshore-Windindustrie ermöglicht und die maritime Sicherheit erhöht werden.

ZP: Speicherfristen für Verkehrsdaten regeln und begrenzen

Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, über den wir in 2./3. Lesung beraten, soll eine Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten eingeführt werden. Ziel ist es, staatlichen Ermittlungsbehörden bei besonders schweren Straftaten ein zusätzliches Instrument an die Hand zu geben. Die Befürworter betonen, dass gleichzeitig die Privatsphäre durch die geplanten klaren und strengen Regelungen umfassend geschützt und die grundgesetzlichen und EU-rechtlichen Vorgaben eingehalten werden sollen. Nach 36 Monaten soll eine Evaluierung des Gesetzes stattfinden. Die Speicherung der Verkehrsdaten darf nur in äußerst engen Grenzen erfolgen: Inhalte dürfen nicht gespeichert, Bewegungsprofile nicht erstellt und Emails nicht erfasst werden. Die Provider müssen bei der Speicherung zudem höchstmögliche Sicherheit der Daten gewährleisten. Die Speicherung muss im Inland erfolgen. Die Speicherfrist von Verkehrsdaten soll dabei auf nur zehn Wochen beschränkt werden.
Trotzdem, und so argumentieren die Kritiker, muss jede sicherheitspolitische Maßnahme daran gemessen werden, ob sie dem Ziel des Schutzes unserer freiheitlichen Gesellschaft dient. Der Mindestmaßstab hierbei ist das Grundgesetz und die Landesverfassungen. Was mit diesen äußersten Leitplanken staatlichen Handelns nicht in Einklang zu bringen ist, kann nicht Bestandteil sozialdemokratischer Sicherheitspolitik sein. Vor diesem Hintergrund ist eine Speicherpflicht für Verkehrsdaten als höchst kritisch anzusehen.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen