Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Insgesamt stehen diesmal 22 Tagesordnungspunkte (TOP) zur Debatte, für die jeweils bis zu 1,5 Stunden angesetzt sind.

TOP 3 a u. b: Asylverfahren beschleunigen, Länder und Kommunen entlasten

Mit den vorliegenden Entwürfen eines Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes sowie eines zweiten Nachtragshaushalts 2015 setzen wir das zwischen Bund und Ländern vereinbarte umfangreiche Maßnahmenpaket in der Flüchtlingspolitik um. Vorgesehen sind Maßnahmen, die die Asylverfahren weiter beschleunigen, Fehlanreize beseitigen, Länder und Kommunen nochmals finanziell entlasten und Asylsuchende, die in Deutschland bleiben, bei der raschen Integration in Gesellschaft und Arbeitsleben unterstützen. Im Vergleich zum Referentenentwurf haben wir beim des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wichtige Verbesserungen durchgesetzt: So wird die Liste der sicheren Herkunftsstaaten nun alle zwei Jahre überprüft. Auch das von der Union vorgeschlagene Bildungsverbot für bestimmte Tatbestände ist nun nicht mehr Bestandteil des Gesetzentwurfes.

Mit dem Entwurf eines zweiten Nachtragshaushalts wird die zwischen Bund und Ländern am 24. September getroffene Vereinbarung zur finanziellen Bewältigung der Aufgaben im Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen im Bundeshaushalt umgesetzt, soweit sie das Jahr 2015 betreffen. Konkret soll in diesem Jahr die bisher vorgesehene Soforthilfe für Länder und Kommunen nochmals um 1 Mrd. Euro erhöht werden, auf dann 2 Mrd. Euro. Zur Finanzierung künftiger Aufgaben in Zusammenhang mit Flüchtlingen soll zudem eine Rücklage gebildet werden, der 5 Mrd. Euro zugeführt werden. Für den Fall, dass sich zum Jahresabschluss weitere Entlastungen im Bundeshaushalt ergeben, werden diese ebenfalls in die Rücklage fließen. Im zweiten Nachtragshaushalt ist außerdem ein Zuschuss an den Energie- und Klimafonds (EKF) in Höhe von 1,3 Mrd. Euro vorgesehen. Ergänzend können in diesem Jahr für Programmausgaben nicht benötigte Zuweisungen aus dem Bundeshaushalt in Höhe von voraussichtlich 200 Mio. Euro in die Rücklage des EKF fließen. Damit stehen im Ergebnis zusätzlich insgesamt 1,5 Mrd. Euro für die Energiewende zur Verfügung. Schließlich wird mit dem Nachtrag ermöglicht, dass Grundstücke des Bundes mietzinsfrei für Flüchtlingsunterbringung zur Verfügung gestellt und hergerichtet werden sowie, dass für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus Grundstücke mit Abschlag verkauft werden können. Finanziert werden können die zusätzlichen Ausgaben im zweiten Nachtragshaushalt 2015 durch Mehreinnahmen aus der Versteigerung von Mobilfunklizenzen, weiter gestiegenen Steuereinnahmen sowie durch Einsparungen bei den Zinsausgaben. Der Bundeshaushalt 2015 bleibt ausgeglichen.

TOP 6: Schleuserkriminalität europäisch bekämpfen (EUNAVFOR MED)

EUNAVFOR MED ist ein wichtiges Element innerhalb der Gesamtinitiative der EU zur Unterbindung des Geschäftsmodells der Menschenschmuggel- und Menschenhandelsnetzwerke im südlichen und zentralen Mittelmeer. Am 18. Mai 2015 beschloss die EU die Einsetzung der Operation EUNAVFOR MED. Deutschland hat sich mit einem signifikanten Beitrag an der Seenotrettung beteiligt. Die Besatzungen der deutschen Marine-Schiffe haben in ihrem Einsatz bisher mehr als 7.200 Menschen gerettet (Stand 09.09.). Der Antrag der Bundesregierung sieht vor, den Besatzungen in einer zweiten Phase von EUNAVFOR MED zu erlauben, auf Hoher See an Bord von Schleuserbooten zu gehen, diese zu durchsuchen und sie ggfs. zu beschlagnahmen und umzuleiten. Ziel ist es, die Bewegungsfreiheit der Schleuser einzuschränken und eine abschreckende Wirkung zu entfalten. Die Seenotrettung wird dadurch nicht beschränkt. Für die deutsche Beteiligung ist eine Obergrenze von 950 Soldatinnen und Soldaten vorgesehen. Neben Deutschland beteiligen sich Frankreich, Großbritannien, Spanien, Italien und Slowenien an der Mission.

TOP 10: Kultur im ländlichen Raum stärken

Die ländlichen Räume in Deutschland zeichnen sich durch eine beeindruckende kulturelle Vielfalt aus. Infolge des demografischen Wandels stehen gerade diese Regionen vor großen sozialen, ökonomischen und finanziellen Herausforderungen, die unmittelbare Auswirkungen auf Kultur und kulturelles Leben haben. Mit unserem gemeinsamen Antrag mit der Union fordern wir die Bundesregierung auf, mit konkreten Projekten die Kulturpolitik und das kulturelle Leben in den betroffenen Regionen zielgerichtet zu stärken. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Finanzierung der kulturellen Infrastruktur, Zielgruppen und Nutzer sowie Aspekte der kulturellen Bildung. Zudem wird die Bundesregierung u.a. aufgefordert zu prüfen, inwiefern das Antrags- und Vergabesystem der Kulturförderung vereinfacht und Kulturakteure vor Ort bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel unterstützt werden können. Zudem gilt es, die im Koalitionsvertrag verankerte Forderung, die Kulturpolitikforschung zu verstärken und eine qualifizierte Besucherforschung weiterzuentwickeln, umzusetzen.

TOP 17: 25 Jahre Deutsche Einheit

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen von SPD und CDU/CSU würdigt die einzigartige Aufbau- und Anpassungsleistung in den ostdeutschen Bundesländern seit der Deutschen Einheit. Der Aufbau Ost habe beeindruckende Fortschritte erzielt. Die Lebensverhältnisse haben sich in den ostdeutschen Bundesländern in den vergangenen 25 Jahren deutlich verbessert und gleichen sich in Ost und West zunehmend an. Gleichzeitig wurde eine leistungsfähige Infrastruktur aufgebaut. Jedoch sei der Aufbau Ost aufgrund nach wie vor bestehender Entwicklungsunterschiede noch lange nicht abgeschlossen. Daher fordern wir die Bundesregierung u.a. auf, die bei der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen sicherzustellen, dass die bestehenden Finanzkraftunterschiede der Länder angemessen berücksichtigt werden und vor Auslaufen des Solidarpakets 2019 ein Konzept zur Ausgestaltung eines Systems regionaler Wirtschaftsförderung erarbeitet wird. Zudem soll zum 1. Juli 2016 geprüft werden, ob bis zur vollständigen Angleichung der Renten eine Teilangleichung als Zwischenschritt durchgeführt.

TOP 21: Alpenraum mit umfassenden Ansatz schützen

Die Alpen sind eines der wichtigsten Naherholungsgebiete Europas. Mit der Alpenkonvention haben sich die EU sowie die acht Alpenstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien, Liechtenstein, Schweiz und Monaco verpflichtet, das einzigartige ökologische und kulturelle Erbe der Alpen zu schützen und das Tourismusangebot nachhaltig zu gestalten. Die Bundesregierung hat im November 2014 für zwei Jahre den Vorsitz der Alpenkonvention übernommen. Mit dem vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen wollen wir den deutschen Vorsitz der Alpenkonferenz unterstützen. Darin machen wir uns für einen umfassenden Ansatz beim Schutz des Alpenraums stark, der die wirtschaftliche, soziale, ökologische und kulturelle Dimension gleichrangig berücksichtigt. Hierbei sprechen wir uns auch für ein konzertiertes Vor- gehen der Verwaltungsebenen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene aus. Auch sind die bestehenden Strukturen in Richtung eines ausgewogenen, ganzjährigen Tourismusangebots weiterzuentwickeln, der eine Balance findet zwischen den Interessen der Ortsansässigen und dem Schutz des natürlichen und kulturellen Erbes des Alpenraums.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen