Nach Verzögerung des ursprünglich angekündigten Starts soll das parlamentarische Verfahren, mit dem die unklare baurechtliche Einordnung von Ferienwohnungen in Wohngebieten präzisiert werden soll, am 30. November beginnen. Das gesamte Verfahren soll nach aktuell vorliegenden Informationen voraussichtlich im Mai 2017 abgeschlossen werden.

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Junge, der sich seit mehr als zwei Jahren für eine diesbezügliche Anpassung der Baunutzungsverordnung in diesem Bereich einsetzt, äußert sich dazu wie folgt: „Ich bin enttäuscht über die Verzögerung. Der alte Zeitplan hätte bedeutet, bis Januar 2017 mehr Rechtssicherheit zu erhalten. Selbst das wäre mit Blick darauf, dass die Kommunen danach ggf. noch entsprechende Überplanungen in ihren betroffenen Wohngebieten vorzunehmen haben, höchste Zeit gewesen. Vor diesem Hintergrund habe ich mit meinen Möglichkeiten gedrängt und versucht deutlich zu machen, dass wir uns vor Ort keine weitere Verzögerung mehr leisten können. Daher bedauere ich zwar, dass der alte Fahrplan nicht eingehalten wird. Andererseits bin ich jedoch auch froh darüber, dass der Prozess nun zeitlich konkret neu eingeordnet wurde und wir dadurch einer finalen Problemlösung wieder näher kommen.“

Die Gründe für die Verzögerung liegen laut Junge darin, dass der Punkt Ferienwohnungen in zahlreichen weiteren Änderungen in der Baugesetzgebung eingebettet ist und dass es dort an anderer Stelle noch keine Einigung zwischen den Koalitionsfraktionen gibt. Diese scheint nun bevorzustehen, so dass mit einem Abschluss des Verfahrens im Mai 2017 gerechnet werden kann.

Inhaltlich sieht der bisherige Referentenentwurf aus dem Bundesbauministerin u.a. vor, dass Ferienwohnungen mit kleinen Beherbergungsbetrieben und mit nicht störenden Gewerbebetrieben gleichgesetzt werden können. Das würde den Kommunen erlauben, im Bebauungsplan genau festzulegen ob und wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Auflagen Ferienwohnungen in Wohngebieten zugelassen werden können. Dieser Entwurf soll nach Beschluss im Bundeskabinett im parlamentarischen Verfahren diskutiert und ggf. modifiziert werden.