Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP1 und TOP 36: Arzneimittelgesetz anpassen
Durch die EU-Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln werden die Regeln für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von klinischen Prüfungen europaweit verbindlich vorgegeben. Mit dem Gesetz, das wir diese Woche in zweiter und dritter Lesung beraten, wollen wir nun die nötigen Anpassungen im Arzneimittelgesetz vornehmen. Bezüglich der Zulässigkeit gruppennütziger klinischer Studien an nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen liegen für die 2. Lesung drei Änderungsanträge vor. Der erste Antrag spricht sich dafür aus, Forschung an nicht einwilligungsfähigen Personen weiterhin nur dann zuzulassen, sofern für die Patienten ein direkter Nutzen besteht. Ein weiterer Antrag will die gruppennützige Forschung mit nicht einwilligungsfähigen Erwachsenen nur unter strengen Voraussetzung ermöglichen. So müssen potenzielle Studienteilnehmer bereits in Zeiten ihrer vollständigen geistigen Kräfte und nach einem verpflichtenden ärztlichen Aufklärungsgespräch ihre Zustimmung für eine spätere Teilnahme an einer solchen Studie erteilt haben. Zudem muss der gesetzliche Betreuer dem konkreten Forschungsvorhaben zustimmen. Ein dritter Antrag geht in eine ähnliche Richtung, will das ärztliche Aufklärungsgespräch aber nicht verpflichtend vorschreiben, sondern die Möglichkeit eines Aufklärungsverzichts einräumen. Die Abstimmung über diese Anträge ist selbstverständlich eine Gewissensentscheidung.

TOP 11: Mandat gegen Terrororganisation IS fortsetzen

Diese Woche beraten wir abschließend einen Antrag der Bundesregierung, mit dem die Fortsetzung und Ergänzung des Einsatzes bewaffneter deutscher Streitkräfte im Kampf gegen die Terrororganisation IS beschlossen werden soll. Vom IS geht trotz territorialer Verluste im Irak und in Syrien weiterhin eine signifikante Bedrohung aus. Dies haben Anschläge in Frankreich, Belgien, der Türkei aber auch in Deutschland gezeigt. Deutschland beteiligt sich bereits jetzt an der internationalen Anti-IS-Koalition durch Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung, seegehenden Schutz sowie durch Stabspersonal zur Unterstützung. Dieser Einsatz soll fortgesetzt und im Bereich der luftgestützten Aufklärung durch die Beteiligung AWACS-Luftraumüberwachungsflügen der NATO zur Bereitstellung von Informationen und Daten an die internationale Anti-IS-Koalition ergänzt werden. Diese Flüge sollen ausschließlich im türkischen und internationalen Luftraum erfolgen. Der deutsche militärische Beitrag ist eingebettet in einen breiten zivilen Ansatz, in dessen Rahmen u.a. eine Stabilisierung der von IS befreiten Gebiete in Syrien und Irak angestrebt wird. Die Mandatsobergrenze bleibt unverändert bei 1.200 deutschen Soldatinnen und Soldaten und ist befristet bis zum 31. Dezember 2017. Die in dieser Woche anstehende Entscheidung über die Weiterstationierung von Tornados und Neustationierung von AWACS-Flugzeugen in Incirlik treffen wir in einer sehr schwierigen Situation. Deshalb fordern wir in einer gesonderten Erklärung, dass die Bundesregierung gleichzeitig nach Alternativstandorten außerhalb der Türkei suchen sollte. Außerdem ist für uns klar: Die Bundeswehr ist eine Parlamentsarmee. Deshalb ist das Recht des Parlaments, die stationierten Soldatinnen und Soldaten vor Ort zu besuchen, unabdingbare Voraussetzung für jede auswärtige Stationierung der Bundeswehr

TOP 13: Arzneimittelversorgung stärken
Die Entwicklung innovativer Arzneimittel und neuer Wirkstoffe ist nicht nur wichtig für eine gute Gesundheitsversorgung, sondern auch für die Gesundheitswirtschaft in Deutschland. Aus diesem Grund haben das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie das Bundeswirtschaftsministerium in den vergangenen zwei Jahren einen intensiven Dialog mit Vertretern der pharmazeutischen Verbände, der Wissenschaft und der IGBCE geführt. Der vorliegende Gesetzentwurf greift wichtige Anregungen aus diesem „Pharmadialog“ auf und enthält weitere Regelungen, die notwendig sind, um die Arzneimittelversorgung auf hohem Niveau sicherzustellen. Unter anderem sollen die Besonderheiten von Kinderarzneimitteln bei der Nutzenbewertung noch besser berücksichtigt werden. Bei der Nutzenbewertung von Antibiotika wird zukünftig die Resistenzsituation mit einbezogen. Die freie Preisbildung für Arzneimittel im ersten Jahr nach Markteinführung wird nicht mehr uneingeschränkt gelten. Das geltende Preismoratorium für Arzneimittel ohne Preisregulierung wird bis Ende 2022 verlängert, wobei ab 2018 eine Preisanpassung entsprechend der Inflationsrate stattfinden soll. Zur Sicherstellung der flächendeckenden Arzneimittelversorgung durch Apotheken soll zudem die Vergütung bei Standard-Rezepturarzneimitteln und Betäubungsmitteln erhöht werden.

TOP 24: Regionalen Schienenverkehr fördern
Abschließend beraten wir in dieser Woche eine Änderung des Regionalisierungsgesetzes. Damit werden die Regionalisierungsmittel, die der Bund den Ländern für den Schienenpersonennahverkehr zur Verfügung stellt, für 2016 noch einmal von 8 auf 8,2 Milliarden Euro erhöhen. Bis 2031 steigt dieser Betrag um jährlich 1,8 Prozent. Mit der erneuten Erhöhung der Bundesmittel wird der Schienenpersonennahverkehr auf eine solide und zukunftsfähige Grundlage stellt. Die Länder haben damit auch in den kommenden Jahren die Möglichkeit, in der Fläche qualitativ hochwertige Schienenverbindungen bei den Verkehrsanbietern zu bestellen.

TOP 28: Fluchtursachen bekämpfen
Weltweit befinden sich rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht. Insgesamt halten sich fast 90 Prozent der Flüchtlinge in Entwicklungsländern auf. Eskalierende Kriege und Konflikte sind akute Ursachen für Flucht. Sie werden in vielen Staaten durch strukturelle Ursachen verstärkt: Armut, Hunger, schlechte Regierungsführung, Korruption, Menschenrechtsverletzungen, Klimafolgen und Ressourcenknappheit führen zu Perspektivlosigkeit und tragen zusätzlich zur Fluchtbereitschaft bei. In unserem gemeinsamen Antrag mit der CDU/CSU-Fraktion, den wir diese Woche abschließend beraten, fordern wir die Bundesregierung u.a. dazu auf, in ihren Anstrengungen zur Fluchtursachenbekämpfung nicht nachzulassen und sich weiterhin für eine politische Lösung des syrischen Bürgerkriegs zu engagieren. Auch sollen die in der Abschlusserklärung der Londoner Geberkonferenz aufgeführten Ziele und Verpflichtungen konkretisiert werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung dazu aufgefordert, besonders Kommunen und Gemeinden in den Aufnahmestaaten bei der Versorgung und Unterbringung der Flüchtlinge zu unterstützen und dabei auf eine ausgewogene Beteiligung von Einheimischen zu achten.

TOP 37: Bildungsintegration verbessern
Der sechste Nationale Bildungsbericht, der im Juni erschienen ist, beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit der Bildungsbeteiligung von Menschen mit Migrationshintergrund. Dabei wird deutlich, dass sich Bildungsbeteiligung und Bildungserfolge von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund angenähert haben. So besuchen mittlerweile prozentual doppelt so viele unter 3-jährige mit Migrationshintergrund eine Kindertageseinrichtung wie noch im Jahr 2009. Auch haben sich im Sekundarbereich die Kompetenzen von Schülern mit Migrationshintergrund wahrnehmbar verbessert. Dennoch sind die Unterschiede zu den Mitschülern ohne Migrationshintergrund weiterhin evident. So verlassen Jugendliche mit Migrationshintergrund die Schule immer noch doppelt so häufig ohne Abschluss und erreichen dreimal seltener die Hochschulreife. Diese Kompetenzunterschiede lassen sich laut Bericht nicht zuletzt auf den sozioökonomischen Status der betreffenden Schüler zurückführen. Deshalb mahnt der Bericht weitere sowie vor allem bereichsübergreifende Aktivitäten zur Entkopplung von sozialer Herkunft und Bildungserfolg an. Mit Blick auf die Bildungsintegration der in den letzten Jahren zugewanderten Schutz- und Asylsuchenden beziffern die Autoren die notwendigen zusätzlichen Investitionen in Schule, Ausbildung und frühkindliche Erziehung auf etwa 3 Milliarden Euro.

TOP 39: Klarstellungen bei Sozialleistungen für EU-Ausländer
Der Gesetzentwurf nimmt eine Klarstellung der Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse für in Deutschland wohnhafte EU-Bürger vor. Diese Konkretisierung ist aufgrund von Entscheidungen des EuGH, des Bundessozialgerichts sowie einiger Landessozialgerichte notwendig geworden. Zukünftig sollen EU-Ausländer, die in Deutschland weder arbeiten noch selbständig tätig sind und auch keine Leistungsansprüche durch vorherige Arbeit erworben haben, in den ersten fünf Jahren ihres Aufenthalts keine Ansprüche auf Leistungen des SGB II oder SGB XII geltend machen können. Eine Ausnahme stellen Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise dar, die jedoch für längstens einen Monat in Anspruch genommen werden können. Ein dauerhafter Leistungsanspruch nach SGB II oder SGB XII kommt dann erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland zum Tragen, sofern sich die betroffenen Personen in dieser Zeit rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen