Bundeskabinett gibt grünes Licht zum Start der zugehörigen parlamentarischen Beratungen des Bundestages
Zum aktuellen Stand im Prozess, eine Lösung im Ferienwohnungsstreit zu finden, erklärt der SPD-Bundestagsabgeordnete Frank Junge, der Mitglied im Tourismusausschuss des Deutschen Bundestages ist:

„Heute hat das Bundeskabinett ein Gesetz zur Anpassung des Städtebaurechts auf den Weg gebracht, das auch eine Lösung für die rechtliche Einordnung von Ferienwohnungen beinhaltet. Inhaltlich sieht der bisherige Referentenentwurf aus dem Bundesbauministerin unter anderem vor, dass Ferienwohnungen mit kleinen Beherbergungsbetrieben und mit nicht störenden Gewerbebetrieben gleichgesetzt werden können. Das würde den Kommunen erlauben, im Bebauungsplan genau festzulegen, ob und wenn ja in welchem Umfang und mit welchen Auflagen Ferienwohnungen in Wohngebieten zugelassen werden können.
Dabei stellt der Gesetzentwurf keine grundsätzliche Parteinahme für oder gegen Ferienwohnungen dar. Das war und ist nie Ziel unserer Bemühungen gewesen. Wir werden mit ihm daher auch "keine rückwirkende Legalisierung aller illegalen Ferienwohnungen beschließen“. Der jetzt ins Verfahren gegebene Gesetzentwurf soll stattdessen den Anspruch erfüllen, ein gutes Werkzeug für die Kommunen zu sein, damit die zukünftig selbst rechtssicherer bestimmen können, wie Bebauungspläne vor Ort ausgestaltet werden sollen.
Mit dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung kann jetzt endlich das parlamentarische Verfahren, mit dem die bisherige unklare baurechtliche Einordnung von Ferienwohnungen in Wohngebieten präzisiert werden soll, beginnen. Hier werde ich versuchen, Hinweise und Anregungen von z.B. Bürgerinitiativen und von betroffenen Kommunen aufzugreifen und ins Beratungsverfahren zu geben.
Ich bin sehr froh darüber, dass es jetzt wirklich losgeht. Nachdem es bis zum heutigen Stand bedauerlicher Weise über drei Jahre gedauert hat, haben wir im Rahmen der aktuellen zeitlichen Einordnung nun das Ziel vor Augen, das Verfahren im Mai 2017 abzuschließen. Bedenkt man, dass die Kommunen danach noch die Arbeit haben, ihre Bebauungspläne zu überarbeiten, so wird klar, dass wir uns keine weitere Verzögerung mehr leisten können.
Ursprünglich sollte das Gesetz bereits zum Januar 2017 ausgearbeitet und beschlossen sein. Durch Verzögerungen von Seiten von CDU und CSU-geführten Bundesministerien, sind wir nun jedoch im Verzug. Ich bin froh, dass ich zusammen mit der SPD-Bundestagsfraktion meinen Beitrag leisten konnte, das Verfahren nun wieder in die Spur zu bringen, damit wir hier endlich einen Abschluss erreichen können. Das ist besonders für den Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern ein ganz wichtiger Faktor. Es muss endlich Rechtssicherheit im Umgang mit Ferienwohnungen herrschen."