Einige der wichtigsten Themen, die diese Woche im Plenum des Bundestages beraten werden, möchte ich Ihnen hier kurz vorstellen. Die verschiedenen Tagesordnungspunkte (TOP) werden jeweils für bis zu 1,5 Stunden debattiert. TOP 3: Teilhabe von Menschen mit Behinderungen stärken
Mit dem Bundesteilhabegesetz, das wir diese Woche beschließen, setzen wir eine der größten sozialpolitischen Reformen dieser Legislaturperiode um. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen aus der sozialen Nische der Bedürftigkeit herauszuholen. Sie sollen im Geiste der UN-Behindertenrechtskonvention ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben führen können. Um das zu erreichen, trennen wir Fachleistungen der Eingliederungshilfe klar von den Leistungen zum Lebensunterhalt. Einkommen und Vermögen werden im Sinne der Betroffenen besser berücksichtigt. Bereits ab 2017 sollen die Freibeträge für Erwerbseinkommen um bis zu 260 Euro monatlich erhöht werden. Die Vermögensfreigrenze wird verzehnfacht liegt dann bei 27.600 Euro. In einem zweiten Schritt soll die Freigrenze 2020 auf rund 50.000 Euro angehoben werden. Partnereinkommen und -vermögen werden dabei nicht angerechnet. So erhalten Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen mehr finanziellen Spielraum. Auch die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am ersten Arbeitsmarkt soll sich durch die Einführung eines Budgets für Arbeit verbessern. Durch mehr Ansprüche auf Freistellungen und Fortbildungen stärken wir zudem die Rechte der Schwerbehindertenvertretungen. Die Werkstatträte erhalten in wichtigen Angelegenheiten künftig erstmals ein Mitbestimmungsrecht. Zudem sollen Reha-Leistungen zukünftig wie aus einer Hand erbracht werden. Dann wird ein einziger Reha-Antrag ausreichen, um ein umfassendes Prüf- und Endscheidungsverfahren in Gang zu setzen. Flankiert wird dieses Vorhaben durch ein vom Bund gefördertes trägerunabhängiges Netzwerk von Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen und ihre Angehörigen. Nach Vorlage des Gesetzentwurfs haben vor allem die Verbände von Menschen mit Behinderungen Kritik geäußert. Die Koalition hat darauf reagiert und in den vergangenen Wochen entscheidende Verbesserungen am Gesetz vorgenommen. Es wird nochmals klargestellt, dass der Zugang zur Eingliederungshilfe nicht eingeschränkt wird. Die geplante Regelung wird zunächst wissenschaftlich evaluiert und in einem zweiten Schritt modellhaft in allen Bundesländern erprobt. Auf der Grundlage gesicherter Daten wird eine neue Regelung zum 1.1.2023 in Kraft treten. Bis dahin bleibt es bei der heute geltenden Regelung. Festgeschrieben ist nun auch der Vorrang von Wohnformen außerhalb von „besonderen“ – bisher hieß es „stationären“ – Wohnformen. Zugleich nehmen wir bei Assistenzleistungen, die mit dem Wohnen in Zusammenhang stehen, die Wünsche der Betroffenen stärker in den Blick. Das Wunsch- und Wahlrecht wird damit nochmals stärker als Entscheidungsgrundlage festgehalten. Ebenso werden Leistungen der Pflege und der Eingliederungshilfe auch zukünftig nebeneinander gewährt. Wir wollen darüber hinaus das Arbeitsförderungsgeld für die rund 300.000 Beschäftigen in Werkstätten auf 52 Euro verdoppeln und den Vermögensfreibetrag für nicht erwerbsfähige Menschen, die Leistungen der Sozialhilfe beziehen, von derzeit 2.600 Euro auf 5.000 Euro anheben. Hier müssen sich allerdings zunächst noch die Länder bereiterklären, einen Teil der Kosten zu übernehmen.

TOP 9: Anpassung der Regelsätze in der Grundsicherung sowie bei den Asylbewerberleistungen
Mit dem Vorliegen einer neuen Einkommens- und Verbraucherstichprobe des Statistischen Bundesamtes müssen die Regelsätze im SGB XII und SGB II sowie im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) neu angepasst werden. Die entsprechenden Gesetze, die wir diese Woche beschließen, sehen unter anderem vor, dass Bedarfe für Strom und Wohnungsinstandhaltung aus dem Leistungssatz des AsylbLG ausgegliedert und fortan als gesonderte Sachleistung erbracht werden. Für Einnahmen aus ehrenamtlicher Tätigkeit soll ein Freibetrag eingeführt werden, der nicht auf die Leistungen angerechnet wird. Auf diese Weise soll ehrenamtliches Engagement von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern besser honoriert werden.
Im SGB II soll der Regelbedarf für Kinder zwischen sechs bis 13 Jahren deutlich steigen. Ebenso gibt es Verbesserungen im SGB XII, indem der Anspruch für Erwachsene, die nicht in einem Paarhaushalt zusammenleben, auf Regelbedarfsstufe 1 festgelegt wird. Für Menschen, die derzeit in stationären Einrichtungen noch die Regelbedarfsstufe 3 erhalten, soll ab 2020 in den vom Bundesteilhabegesetz definierten „neuen Wohnformen“ die Regelbedarfsstufe 2 gelten. Auch Mietkosten sollen zukünftig im SGB XII besser anerkannt werden.

TOP 13: Seefischereigesetz ändern
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir diese Woche abschließend beraten, sollen einzelne Vorschriften des Seefischereigesetzes an novelliertes EU-Recht angepasst werden. Zugleich sollen innerstaatliche Zuständigkeiten wieder klargestellt werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft soll deshalb wieder durch Rechtsverordnung ermächtigt werden, die seewärtige Fischereiaufsicht ganz und teilweise auf den Zoll oder die Bundespolizei zu übertragen. Außerdem soll die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung künftig für sogenannte Ad-hoc-Schließungen von Fischereien zuständig sein.

TOP 17: Schädliche Steuergestaltung internationaler Konzerne verhindern
Mit dem geplanten Gesetz sollen Empfehlungen der OECD und G20 im Rahmen des BEPS-Projektes sowie Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie umgesetzt werden. Ziel ist es, die Gestaltungsräume für schädliche Steuergestaltung internationaler Konzerne einzudämmen. Der Gesetzentwurf sieht hierfür verschiedene Maßnahmen vor: Künftig sollen Steuerverwaltungen durch länderbezogene Berichte international tätiger Unternehmen Informationen über die globale Aufteilung von Erträgen und die entrichteten Steuern erhalten und gegenseitig austauschen. Dadurch können steuerrelevante Gestaltungsrisiken insbesondere bei den Verrechnungspreisen besser erkannt werden. Die deutschen Steuerbehörden werden künftig nicht nur länderbezogene Berichte deutscher Konzerne erhalten, sondern auch die länderbezogenen Berichte großer ausländischer Konzerne, die in Deutschland durch Tochtergesellschaften oder Betriebstätten tätig sind. Zudem soll der automatische Informationsaustausch zwischen EU-Mitgliedsstaaten auch Informationen zu grenzüberschreitenden Vorbescheiden und Vorabverständigungen über Verrechnungspreise international verbundener Unternehmen umfassen.

TOP 21: Klarstellungen bei Sozialleistungen für EU-Ausländer
Das Gesetz, das wir diese Woche abschließend beraten, nimmt eine Klarstellung der Leistungsansprüche und Leistungsausschlüsse für in Deutschland wohnhafte EU-Bürger vor. Diese Konkretisierung ist aufgrund von Entscheidungen des EuGH, des Bundessozialgerichts sowie einiger Landessozialgerichte notwendig geworden. Zukünftig sollen EU-Ausländer, die in Deutschland weder arbeiten noch selbständig tätig sind und auch keine Leistungsansprüche durch vorherige Arbeit erworben haben, in den ersten fünf Jahren ihres Aufenthalts keine Ansprüche auf Leistungen des SGB II oder SGB XII geltend machen können. Eine Ausnahme stellen Überbrückungsleistungen bis zur Ausreise dar, die jedoch für längstens einen Monat in Anspruch genommen werden können. Ein dauerhafter Leistungsanspruch nach SGB II oder SGB XII kommt dann erst nach einem fünfjährigen Aufenthalt in Deutschland zum Tragen, sofern sich die betroffenen Personen in dieser Zeit rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben.

TOP 25: Finanzmarktstabilisierung institutionell neu ordnen
Acht Jahre nach Beginn der Finanzkrise haben sich der institutionelle und rechtliche Rahmen für die Finanzmarktstabilisierung gewandelt. So sind Anfang 2016 die Regelungen für einen einheitlichen europäischen Abwicklungsmechanismus in Kraft getreten. Gleichzeitig wurde der Finanzstabilisierungsfonds eingerichtet. Auf Grundlage dieser Entwicklungen sieht der Gesetzentwurf vor, die beiden bestehenden Arbeitsbereiche der Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA) in größere Einheiten zu überführen. Konkret ist geplant, den Bereich „nationale Abwicklungsbehörde“ der FMSA als eigenständigen Geschäftsbereich in die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einzugliedern, um eine noch engere Zusammenarbeit der Bankenaufsicht zu erreichen. Die Aufgaben der FMSA in Zusammenhang mit der Verwaltung des Finanzmarktstabilisierungsfonds hingegen, sollen in die Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH (Finanzagentur) integriert werden. Damit soll auch die Expertise beider Bereiche im Rahmen der Refinanzierung besser genutzt werden.

TOP 30: Bundesverkehrswegeplan 2030
Mit drei Gesetzen für die drei Verkehrsträger Schiene, Straße und Wasserstraße wird in dieser Sitzungswoche der Bundesverkehrswegeplan abschließend beschlossen. Die drei Gesetze bilden die Grundlage für die Finanzierung und Realisierung der Verkehrsprojekte im Bundesverkehrswegeplan. 270 Mrd. Euro wird der Bund bis 2030 in seine Verkehrswege investieren. Dabei haben wir das Prinzip Erhalt vor Neubau durchgesetzt. Allein in den Erhalt fließen rund 142 Mrd. Euro. Bei Neu- und Ausbau haben künftig großräumig bedeutsame Verkehrsprojekte Vorrang. Investitionen werden künftig dort getätigt, wo Engpässe vorliegen und die Menschen täglich im Stau stehen.

Weitere Informationen zur aktuellen Plenarsitzungswoche gibt es hier: http://www.bundestag.de/bundestag/plenum/tagesordnungen