Ich freue mich, dass die Ortsumgehungen in Sternberg, Plau am See und Parchim im heute von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt vorgelegten Arbeitsentwurf des neuen Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) in der Kategorie „vordringlicher Bedarf“ eingestuft sind.

Die hohe Priorisierung der Projektes im Bundesverkehrswegeplan 2030 sind ein wichtiges Signal für die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur im gesamten Landkreis Ludwigslust-Parchim. Ich freue mich, dass sich mein persönlicher Einsatz für die Ortsumgehungen ausgezahlt hat. Auch möchte ich allen danken, die sich ebenso dafür eingesetzt haben, dass es nun vorangeht. Mit der guten Bewertung der Ortsumgehungen in Sternberg (Länge: 3,8 km; Kosten: 9,6 Millionen Euro), Plau am See (Länge: 2,7 km; Kosten: 10,3 Millionen Euro) und Parchim (Länge: 12,0 km; Kosten: 32,7 Millionen Euro) im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht.

Der Bundesverkehrswegeplan ist eines der wichtigsten verkehrspolitischen Projekte dieser Wahlperiode. Mit ihm werden für die kommenden 15 Jahre die entscheidenden Weichen für die bundesweite Verkehrsinfrastruktur gestellt. Projekte, die im Bundesverkehrswegeplan als „vordringlicher Bedarf“ sind, haben eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit bis 2030 realisiert zu werden. Mit der guten Bewertung der Ortsumgehungen in Sternberg, Plau am See und Parchim im Bundesverkehrswegeplan wurde ein wichtiges Etappenziel erreicht. Bei den anstehenden Beratungen werde ich mich weiterhin dafür einsetzen, dass auch alle drei Projekte im priorisierten Bedarf bleiben und dann im Ausbaugesetz verabschiedet werden.

Hintergrund:
Der Bundesverkehrswegeplan ist ein Planungsinstrument der Bundesregierung, das dem Ziel einer langfristigen und integrierten Verkehrspolitik dienen soll. Er legt verkehrsträgerübergreifend (Straße, Schiene, Wasser) fest, wo der Bund auf Grundlage seiner Verkehrsprognosen Investitionsbedarf sieht. Der Betrachtungshorizont liegt bei etwa 15 Jahren. Der derzeit gültige BVWP wurde am 02.07.2003 von der Bundesregierung und am 01.07.2004 als Anlage zu den Ausbaugesetzen vom Deutschen Bundestag beschlossen. Erstmalig unterliegt der heute vorgestellte BVWP der strategischen Umweltprüfung (SUP). Teil ist die am Montag, den 21.03.2016 beginnende sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung. Gleichzeitig startet die Bundesregierung ihre Beratungen über den Arbeitsentwurf. Im Anschluss an die Bürgerbeteiligung erarbeitet das Bundesverkehrsministerium den zweiten Arbeitsentwurf und schließt die Ressortabstimmung ab. Danach beginnt das parlamentarische Verfahren mit intensiven Beratungen und Anhörungen im Deutschen Bundestag. Die Ausbaugesetze sollen bis Ende Dezember im Parlament beschlossen werden. Bis zu einer tatsächlichen Baufreigabe, unanfechtbares Baurecht vorausgesetzt, folgen den Ausbaugesetzen zunächst Fünfjahrespläne (Investitionsrahmenplan) und dann die Finanzierung, die der Haushaltsausschuss im Rahmen seiner jährlichen Haushaltsberatungen bewilligt.
Für den neuen BVWP 2030 wurden mehr als 2.500 Infrastrukturprojekte angemeldet, die hinsichtlich ihres Nutzen-Kosten-Verhältnisses, einer Alternativenprüfung und der zu erwartenden Projektwirkungen – auch in Bezug auf umwelt- und naturschutzfachliche sowie raumordnerische und städtebauliche Effekte – im Verlauf der letzten 18 Monate von externen Gutachtern untersucht und bewertet wurden.
Die Priorisierung in VB/ VB-E (vordringlicher Bedarf mit Vordinglicher Bedarf Engpassbeseitigung) und WB*/WB (weiterer Bedarf mit Weiterer Bedarf mit Planungsrecht) folgt der Leitlinie des von der SPD-Bundestagsfraktion im Koalitionsvertrag verankerten nationalen Priorisierungskonzepts: Erhalt vor Neubau (mindestens 65 Prozent der Investitionsmittel) und Vorrang für großräumig bedeutsame Maßnahmen (verkehrsträgerübergreifend mindestens 80 Prozent bzw. bei der Straße mindestens 70 Prozent der Mittel für den Neu- und Ausbau).